18.04.2021, 11:01
Völlig unsachlich die Rezension. Die Rezension selbst stellt ein Negativbeispiel für den wissenschaftlichen Diskurs dar.
18.04.2021, 11:12
... passt ganz gut ins Bild der Uni Bonn, deren Jura-Professoren sich zu einem nicht unerheblichen Teil (ich will hier nicht alle über einen Kamm scheren) noch immer sehr erhaben als den Nabel der Rechtswissenschaft betrachten. Willkommen im 21. Jahrhundert?!
18.04.2021, 11:16
Der Rezensent macht einen völlig überheblichen und eingebildeten Eindruck. Wissenschaftlicher Diskurs hat sachlich zu erfolgen. Da sind die Diskussionen hier im Forum ja z.T. wissenschaftlicher als diese Rezession

18.04.2021, 11:23
(18.04.2021, 11:12)Gast schrieb: ... passt ganz gut ins Bild der Uni Bonn, deren Jura-Professoren sich zu einem nicht unerheblichen Teil (ich will hier nicht alle über einen Kamm scheren) noch immer sehr erhaben als den Nabel der Rechtswissenschaft betrachten. Willkommen im 21. Jahrhundert?!
Die Rezession ist wirklich völlig aus der Zeit gefallen.
18.04.2021, 11:33
Ziemlich anstrengend zu lesen diese Rezession. Warum muss man so viel Latein benutzen?
18.04.2021, 11:38
Schreibt hier immer ein und derselbe anonyme Gast und kritisiert die „Rezession“? Man beachte die falsche Bezeichnung in vielen Posts – ist das wirklich Zufall?
18.04.2021, 11:42
[quote pid='122943' dateline='1618736186']
Abgesehen davon, dass schon unklar ist, woran du den Durchschnitt messen willst, ist diese Behauptung unter keinem Gesichtspunkt vertretbar:
- Rostalski ist Jahrgang 1985. Mit 35 hatte sie zwei Promotionen und eine Habilitationssschrift angefertigt.
- Sie wurde ebenfalls mit 35 Jahren auf eine W-3-Professur berufen und hat eine große Anzahl an Stipendien eingeworben.
- Auch gemessen an den Examensnoten ist sie nicht weit unter-, sondern weit überdurchschnittlich. In diesem Forum treiben sich zwar jede Menge Trolle rum, die so tun, als wäre es das Normalste der Welt, im 1. und 2. Examen ein "gut" zu haben. Das ist es aber nicht. Auch nicht für Professoren. Rostalski belegte zudem die Listenplätze 14 (1. Examen) und 6 (2. Examen) in ihren Durchgängen in Hessen. Es gibt ein paar Professoren, die mit einem oder gar zwei "sehr guts" aufwarten können, aber das ist eindeutig nicht der Durchschnitt auch an angesehenen Fakultäten in Deutschland.
[/quote]
Stefan Thönissen ist mit 29 habilitiert plus LL.M. aus Yale. Und dem besten Examen aller Zeiten aus Bawü. Dazu noch seine Schriften nicht im Strafrecht, sondern am juristischen Hockreck, wenn man so sagen darf.
Also die Diss nicht zu „Gesinnung und Strafrecht: Besinnung auf ein rechtsstaatliche Strafrecht“ sondern zu „Die Versicherung von Bonitätsrisiken“.
- El Oso
(18.04.2021, 10:38)Gast schrieb:(17.04.2021, 23:11)Gast schrieb: Der Lebenslauf der kritisierten Professorin Rostalski ist der beeindruckendste den ich je bei Profs gesehen habe.
Lol. hier gabs nen Thread zu Prof Lebensläufen. Rostalki ist weit unterdurchschnittlich
Abgesehen davon, dass schon unklar ist, woran du den Durchschnitt messen willst, ist diese Behauptung unter keinem Gesichtspunkt vertretbar:
- Rostalski ist Jahrgang 1985. Mit 35 hatte sie zwei Promotionen und eine Habilitationssschrift angefertigt.
- Sie wurde ebenfalls mit 35 Jahren auf eine W-3-Professur berufen und hat eine große Anzahl an Stipendien eingeworben.
- Auch gemessen an den Examensnoten ist sie nicht weit unter-, sondern weit überdurchschnittlich. In diesem Forum treiben sich zwar jede Menge Trolle rum, die so tun, als wäre es das Normalste der Welt, im 1. und 2. Examen ein "gut" zu haben. Das ist es aber nicht. Auch nicht für Professoren. Rostalski belegte zudem die Listenplätze 14 (1. Examen) und 6 (2. Examen) in ihren Durchgängen in Hessen. Es gibt ein paar Professoren, die mit einem oder gar zwei "sehr guts" aufwarten können, aber das ist eindeutig nicht der Durchschnitt auch an angesehenen Fakultäten in Deutschland.
[/quote]
Stefan Thönissen ist mit 29 habilitiert plus LL.M. aus Yale. Und dem besten Examen aller Zeiten aus Bawü. Dazu noch seine Schriften nicht im Strafrecht, sondern am juristischen Hockreck, wenn man so sagen darf.
Also die Diss nicht zu „Gesinnung und Strafrecht: Besinnung auf ein rechtsstaatliche Strafrecht“ sondern zu „Die Versicherung von Bonitätsrisiken“.
18.04.2021, 11:43
Über den Tonfall mag man ja an einigen Punkten streiten können, es ist schon sehr forsch geschrieben.
Aber die zentrale Frage müsste doch eigentlich lauten, ob Stuckenberg inhaltlich nicht doch irgendwo Recht hat? Ich hab mit Strafrechtswissenschaft nichts am Hut, kann dazu also nichts sagen. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein (halbwegs) renommierter Professor, weil er irgendwo mal in einem Berufungsverfahren gegen jemanden unterlegen war (sollte das überhaupt stimmen), seine eigene Karriere aufs Spiel setzt und sich 20 Seiten inhaltliche Kritik zusammenreimt, die keinesfalls Hand und Fuß hat. Ich denke also, das da schon was dran sein dürfte. Vielleicht kann uns ein Strafrechtler ja erleuchten.
Aber die zentrale Frage müsste doch eigentlich lauten, ob Stuckenberg inhaltlich nicht doch irgendwo Recht hat? Ich hab mit Strafrechtswissenschaft nichts am Hut, kann dazu also nichts sagen. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein (halbwegs) renommierter Professor, weil er irgendwo mal in einem Berufungsverfahren gegen jemanden unterlegen war (sollte das überhaupt stimmen), seine eigene Karriere aufs Spiel setzt und sich 20 Seiten inhaltliche Kritik zusammenreimt, die keinesfalls Hand und Fuß hat. Ich denke also, das da schon was dran sein dürfte. Vielleicht kann uns ein Strafrechtler ja erleuchten.
18.04.2021, 11:55
(18.04.2021, 11:42)Gast Gast schrieb: [quote pid='122943' dateline='1618736186']
- El Oso
(18.04.2021, 10:38)Gast schrieb:(17.04.2021, 23:11)Gast schrieb: Der Lebenslauf der kritisierten Professorin Rostalski ist der beeindruckendste den ich je bei Profs gesehen habe.
Lol. hier gabs nen Thread zu Prof Lebensläufen. Rostalki ist weit unterdurchschnittlich
Abgesehen davon, dass schon unklar ist, woran du den Durchschnitt messen willst, ist diese Behauptung unter keinem Gesichtspunkt vertretbar:
- Rostalski ist Jahrgang 1985. Mit 35 hatte sie zwei Promotionen und eine Habilitationssschrift angefertigt.
- Sie wurde ebenfalls mit 35 Jahren auf eine W-3-Professur berufen und hat eine große Anzahl an Stipendien eingeworben.
- Auch gemessen an den Examensnoten ist sie nicht weit unter-, sondern weit überdurchschnittlich. In diesem Forum treiben sich zwar jede Menge Trolle rum, die so tun, als wäre es das Normalste der Welt, im 1. und 2. Examen ein "gut" zu haben. Das ist es aber nicht. Auch nicht für Professoren. Rostalski belegte zudem die Listenplätze 14 (1. Examen) und 6 (2. Examen) in ihren Durchgängen in Hessen. Es gibt ein paar Professoren, die mit einem oder gar zwei "sehr guts" aufwarten können, aber das ist eindeutig nicht der Durchschnitt auch an angesehenen Fakultäten in Deutschland.
Stefan Thönissen ist mit 29 habilitiert plus LL.M. aus Yale. Und dem besten Examen aller Zeiten aus Bawü. Dazu noch seine Schriften nicht im Strafrecht, sondern am juristischen Hockreck, wenn man so sagen darf.
Also die Diss nicht zu „Gesinnung und Strafrecht: Besinnung auf ein rechtsstaatliche Strafrecht“ sondern zu „Die Versicherung von Bonitätsrisiken“.
[/quote]
Und dieser Herr ist sicher nicht "Durchschnitt", weshalb mit deinem Kommentar rein gar nichts bewiesen ist.
18.04.2021, 12:01
"Der Lebenslauf der kritisierten Professorin Rostalski ist der beeindruckendste den ich je bei Profs gesehen habe."