03.11.2017, 20:34
Es kann ja nur besser werden. Man man man.
04.11.2017, 00:26
Erster Teil in NRW war angelehnt an: OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 3 U 228/16
04.11.2017, 09:33
In Hessen auch. Es gab noch eine Klausel bei Rücktritt über 38.000 €.
Der zweite Teil war 823 I Herausforderung und Verfolgungsfälle.
Der zweite Teil war 823 I Herausforderung und Verfolgungsfälle.
04.11.2017, 11:54
Wo und wie habt ihr die 38.000 untergebracht!? Damit konnte ich wenig anfangen...:(
04.11.2017, 16:46
Heiße Ideen oder Kaiser Tipps für die Z III?
05.11.2017, 07:18
Für alle Mitleser der zukünftigen Durchgänge zur Z1 (NRW):
Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit waren erlassen ..! War ein kurzer Tenor..
Z2:
Die 38.000 EUR hab ich im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung untergebracht.
Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit waren erlassen ..! War ein kurzer Tenor..
Z2:
Die 38.000 EUR hab ich im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung untergebracht.
05.11.2017, 19:38
Mein Opa sagt, das Abi war früher schwerer und sogar juristisch anspruchsvoller als die heutigen Examina. Dem muss ich zustimmen als Mitschreiber dieses Termins.
06.11.2017, 15:58
06.11.2017, 16:02
In Hessen gab es heute eine Vollstr.abwehrklage mit Abtretungen, Aufrechnung und 1922 BGB.
Ich habe die Klage durchgewunken:
362 über 200.000 €
-> 415 BGB (-) keine Genehmigung
-> 414 aber unstreitig
-> 407 Kenntnis: Beweisaufnahme, keine Kenntnis, keine Zurechnung des Wissens der Erblasserin
389 über 25.000 €
-> Gegenseitigkeit wegen 406 (+)
-> Forderung aus §§ 670, 683, 677
---> P: FGW. Habe ich letztlich bejaht.
Ich habe die Klage durchgewunken:
362 über 200.000 €
-> 415 BGB (-) keine Genehmigung
-> 414 aber unstreitig
-> 407 Kenntnis: Beweisaufnahme, keine Kenntnis, keine Zurechnung des Wissens der Erblasserin
389 über 25.000 €
-> Gegenseitigkeit wegen 406 (+)
-> Forderung aus §§ 670, 683, 677
---> P: FGW. Habe ich letztlich bejaht.
06.11.2017, 17:28
habe ich ziemlich genauso gelöst