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Kaiserseminare
Gast
Unregistered
 
#51
25.03.2021, 16:00
(25.03.2021, 15:58)Gast schrieb:  
(25.03.2021, 15:44)Gast schrieb:  Kann alle Seminare bei T.P. empfehlen, wenn man Bock hat, sich 18/7 der verfügbaren Zeit (ja, lol. Mehr als möglich) ne Rolex ins Gesicht wedeln zu lassen.


Tony Polster gibt Seminare?

Toni natürlich ^^
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Gast3
Unregistered
 
#52
25.03.2021, 16:22
Revision bei Stöber war super!
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ÖRr
Unregistered
 
#53
27.03.2021, 08:16
Milde ZPO war so lala 
Gut fand ich ÖR bei Seegmüller. Der Mann hat es drauf. Wenn man das lernt was der durchnimmt, muss man schon sehr schlecht in ÖR sein, um durch eine klausur zu fallen.
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tut nichts zur sache
Unregistered
 
#54
15.04.2021, 15:31
Ist ne interessante Diskussion geworden. Ich denke, es ist Typsache und es gibt genug Personen, die es "im stillen Kämmerlein" gepackt haben.

Was mir nicht gefällt ist, dass, anstatt mit dem guten Angebot einfach zu werben, es so dargestellt wird, als wäre das Rep alternativlos. Und das in m.E. "unlauterer" Weise. In den Skripten (z.B. Zivilklausur im Assesorexamen, 2018, aktueller habe ich nicht) wird das BVerwG (DVBl. 1988, 349 ff. = Az. 2 C 57/86) folgendermaßen zitiert (dort heißt es nach dem Author wörtlich): "Im Gegenteil ist eine ergänzende Aus- und Fortbildung durch private Lehrveranstaltungen nicht nur zulässig, sondern geboten." Das Zitat wurde auch in mindestens einem Interview wiederholt (https://www.talentrocket.de/karrieremaga...erseminare).

Tatsächlich heißt es im Urteil (juris-Rn. 17): "Im Gegenteil ist eine ergänzende eigene Aus- und Fortbildung nicht nur zulässig, sondern geboten (vgl. § 5 Abs. 1 LRiG i.V.m. § 64 Abs. 1 LBG; z. B. auch Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 2 CB 37.86 - <Buchholz 232.1 § 20 Nr. 1>)]. Wenn Referendare sich hierbei durch private Lehr- und Übungsveranstaltungen unterstützen lassen, wird dadurch eine dem eigenen Anspruch genügende Qualität der Ausbildung im staatlichen Vorbereitungsdienst nicht in Frage gestellt."


Das BVerwG sieht die privaten Lehrveranstaltungen also natürlich nicht als geboten an. Für mich ist das ein Falschzitat und jeder kann selbst entscheiden, ob man die Sätze so verstehen und dann aus Versehen falsch zitieren kann. Mag keine große Sache sein, finde ich aber bezeichnend. (Und hoffe, dass das hier nicht schon erwähnt wurde...)
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April
Unregistered
 
#55
15.04.2021, 18:31
Ich weiß ja nicht.
Ich bin immer etwas überrascht hier im Forum, dass Leute darüber verwundert sind, dass Kaiser ein Unternehmen im Wettbewerb ist :D
Klar sind manche Aussagen überspitzt.

Trotz allem: Ich hab hier Kaiser- und A/S-Skripte fürs 2. und muss sagen, dass Kaiser einfach examensnäher ist. A/S hat dafür bei manchen Dingen die Sache etwas einfacher erklärt, bei anderen jedoch viel zu einfach für das Examen, weil es eher ans 3. Semester anknüpft. Ist halt eben Geschmackssache.
Morgen ist meine letzte Examensklausur und unabhängig davon, wie es lief, muss ich sagen: Das Examen ist schlimmer als die Kaiser-Skripte. Es ist einfach absurd (manchmal steht das ja auch so im Skript "Solche Absurditäten werden leider von ihnen verlangt").

Zu den Seminaren:
Ich habe 2 besucht (zur Online-Corona-Zeit). Es hing mMn leider sehr stark vom Dozenten ab, sodass ich es dann (mangels Vermögen) sein blieb.
Der 1.Dozent war mega und hat die Fragen und Rechtsgebiete gut und schnell erklärt und rübergebracht. Der 2. Dozent war einfach schlecht, hat nur über unwichtige Sachen palavert (Gesetzesänderung zum Geldwäschegesetz), die evtl interessant sind und ggf als Nebenfrage in Klausuren drankommt, aber ich wollte tatsächlich gerne etwas über Raub, Erpressung, sukzessive Mittäterschaft & Co hören, aber das blieb gänzlich aus.
Also: Kommt drauf an. Schaut es euch an :)

Nur: Dass Kaiser Geld haben will ist nicht nur offensichtlich, sondern doch völlig nachvollziehbar.

Zudem: Ich berichte als "Spion" an Kaiser über die Examensthemen zur Zeit und bekomme immer nette Antworten. Also es ist nicht so, dass da blöde Leute sitzen.

VG
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Gast
Unregistered
 
#56
15.04.2021, 18:39
(15.04.2021, 18:31)April schrieb:  Ich weiß ja nicht.
Ich bin immer etwas überrascht hier im Forum, dass Leute darüber verwundert sind, dass Kaiser ein Unternehmen im Wettbewerb ist :D
Klar sind manche Aussagen überspitzt.

Trotz allem: Ich hab hier Kaiser- und A/S-Skripte fürs 2. und muss sagen, dass Kaiser einfach examensnäher ist. A/S hat dafür bei manchen Dingen die Sache etwas einfacher erklärt, bei anderen jedoch viel zu einfach für das Examen, weil es eher ans 3. Semester anknüpft. Ist halt eben Geschmackssache.
Morgen ist meine letzte Examensklausur und unabhängig davon, wie es lief, muss ich sagen: Das Examen ist schlimmer als die Kaiser-Skripte. Es ist einfach absurd (manchmal steht das ja auch so im Skript "Solche Absurditäten werden leider von ihnen verlangt").

Zu den Seminaren:
Ich habe 2 besucht (zur Online-Corona-Zeit). Es hing mMn leider sehr stark vom Dozenten ab, sodass ich es dann (mangels Vermögen) sein blieb.
Der 1.Dozent war mega und hat die Fragen und Rechtsgebiete gut und schnell erklärt und rübergebracht. Der 2. Dozent war einfach schlecht, hat nur über unwichtige Sachen palavert (Gesetzesänderung zum Geldwäschegesetz), die evtl interessant sind und ggf als Nebenfrage in Klausuren drankommt, aber ich wollte tatsächlich gerne etwas über Raub, Erpressung, sukzessive Mittäterschaft & Co hören, aber das blieb gänzlich aus.
Also: Kommt drauf an. Schaut es euch an :)

Nur: Dass Kaiser Geld haben will ist nicht nur offensichtlich, sondern doch völlig nachvollziehbar.

Zudem: Ich berichte als "Spion" an Kaiser über die Examensthemen zur Zeit und bekomme immer nette Antworten. Also es ist nicht so, dass da blöde Leute sitzen.

VG

Finde Kaiser um Welten besser als A/S. Sowohl skripten, wie Klausuren. 

Ich fand alle materiellen Seminare top (TK, LSG Richter und ein StR Anwalt). 

ZVG bei J.K und Anwaltsrecht beim Becker oder so, fand ich jeweils eher schlecht. Beides aber eintägig inhouse 

Thorsten Kaiser im materiellen Recht aber grandios. 

ZPO bei dem Richter aus Münster eher mäßig, aber das war mMn auch eher für Anfänger ausgerichtet, die in der zivilstation sind und zudem fand ich die didaktische Herangehensweise, va das vollkritzeln von leeren Folien eher störend/verwirrend und kaum hilfreich.
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GastSL
Unregistered
 
#57
15.04.2021, 18:54
(15.04.2021, 18:31)April schrieb:  Ich weiß ja nicht.
Ich bin immer etwas überrascht hier im Forum, dass Leute darüber verwundert sind, dass Kaiser ein Unternehmen im Wettbewerb ist :D
Klar sind manche Aussagen überspitzt.

Trotz allem: Ich hab hier Kaiser- und A/S-Skripte fürs 2. und muss sagen, dass Kaiser einfach examensnäher ist. A/S hat dafür bei manchen Dingen die Sache etwas einfacher erklärt, bei anderen jedoch viel zu einfach für das Examen, weil es eher ans 3. Semester anknüpft. Ist halt eben Geschmackssache.
Morgen ist meine letzte Examensklausur und unabhängig davon, wie es lief, muss ich sagen: Das Examen ist schlimmer als die Kaiser-Skripte. Es ist einfach absurd (manchmal steht das ja auch so im Skript "Solche Absurditäten werden leider von ihnen verlangt").

Zu den Seminaren:
Ich habe 2 besucht (zur Online-Corona-Zeit). Es hing mMn leider sehr stark vom Dozenten ab, sodass ich es dann (mangels Vermögen) sein blieb.
Der 1.Dozent war mega und hat die Fragen und Rechtsgebiete gut und schnell erklärt und rübergebracht. Der 2. Dozent war einfach schlecht, hat nur über unwichtige Sachen palavert (Gesetzesänderung zum Geldwäschegesetz), die evtl interessant sind und ggf als Nebenfrage in Klausuren drankommt, aber ich wollte tatsächlich gerne etwas über Raub, Erpressung, sukzessive Mittäterschaft & Co hören, aber das blieb gänzlich aus.
Also: Kommt drauf an. Schaut es euch an :)

Nur: Dass Kaiser Geld haben will ist nicht nur offensichtlich, sondern doch völlig nachvollziehbar.

Zudem: Ich berichte als "Spion" an Kaiser über die Examensthemen zur Zeit und bekomme immer nette Antworten. Also es ist nicht so, dass da blöde Leute sitzen.

VG

Bei wem hattest du das Materielle Strafrecht Seminar gehört? Ich wollte das auch buchen, aber wenn dort nur solche exotischen Themen besprochen werden, ist das eher nichts für mich. :)
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Gast
Unregistered
 
#58
15.04.2021, 23:41
(15.04.2021, 15:31)tut nichts zur sache schrieb:  Ist ne interessante Diskussion geworden. Ich denke, es ist Typsache und es gibt genug Personen, die es "im stillen Kämmerlein" gepackt haben.

Was mir nicht gefällt ist, dass, anstatt mit dem guten Angebot einfach zu werben, es so dargestellt wird, als wäre das Rep alternativlos. Und das in m.E. "unlauterer" Weise. In den Skripten (z.B. Zivilklausur im Assesorexamen, 2018, aktueller habe ich nicht) wird das BVerwG (DVBl. 1988, 349 ff. = Az. 2 C 57/86) folgendermaßen zitiert (dort heißt es nach dem Author wörtlich): "Im Gegenteil ist eine ergänzende Aus- und Fortbildung durch private Lehrveranstaltungen nicht nur zulässig, sondern geboten." Das Zitat wurde auch in mindestens einem Interview wiederholt (https://www.talentrocket.de/karrieremaga...erseminare).

Tatsächlich heißt es im Urteil (juris-Rn. 17): "Im Gegenteil ist eine ergänzende eigene Aus- und Fortbildung nicht nur zulässig, sondern geboten (vgl. § 5 Abs. 1 LRiG i.V.m. § 64 Abs. 1 LBG; z. B. auch Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 2 CB 37.86 - <Buchholz 232.1 § 20 Nr. 1>)]. Wenn Referendare sich hierbei durch private Lehr- und Übungsveranstaltungen unterstützen lassen, wird dadurch eine dem eigenen Anspruch genügende Qualität der Ausbildung im staatlichen Vorbereitungsdienst nicht in Frage gestellt."


Das BVerwG sieht die privaten Lehrveranstaltungen also natürlich nicht als geboten an. Für mich ist das ein Falschzitat und jeder kann selbst entscheiden, ob man die Sätze so verstehen und dann aus Versehen falsch zitieren kann. Mag keine große Sache sein, finde ich aber bezeichnend. (Und hoffe, dass das hier nicht schon erwähnt wurde...)

Im Zusammenhang mit diesem Zitat scheint mir noch eine weitere Falschinfo der Kaisers erwähnenswert:

Zumindest im ZPO-Seminar von H. Kaiser wird behauptet, im zugrunde liegenden Fall habe ein Referendar ein Prüfungsanfechtung auf das Argument stützen wollen, in den AGs sei der Examensstoff nicht behandelt worden. Dieser habe dann eine Klatsche vor dem BVerwG erlitten, das ihm vorgehalten habe, er hätte zum Repetitor gehen müssen. Dazu wurde dann die oben genannte Passage aus dem Urteil zitiert.

In Wirklichkeit ging es in dem Fall aber um einen Richter, der (letztlich erfolgreich) auf die Erteilung einer Genehmigung für die Nebentätigkeit als Repetitor geklagt hat. Das BVerwG erläutert in der zitierten Passage lediglich, weshalb das hiergegen von seinem Dienstherrn vorgetragene Argument nicht durchgreift, dass eine solche Nebentätigkeit dem Ansehen der staatlichen Ausbildung schade.
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Gast
Unregistered
 
#59
22.04.2021, 11:39
Habe auch einige Kaiserseminare online besucht.
Am besten haben wir die Seminare von Herrn Stöber und Torsten Kaiser gefallen. 
Die Seminare sind auf jeden Fall sehr lohnenswert.
Das Seminar von Tekin Polat hat mir leider nichts gebracht. Er ist viel zu wenig auf die wesentlichen Dinge eingegangen.
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Gast56
Unregistered
 
#60
22.04.2021, 11:53
Off-Topic: Sollte man sich die aktuellsten Auflagen der Skripte zulegen oder genügt es eine vorherige Auflage gebraucht zu kaufen?
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