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  5. Leistungsabhängige Vergütung
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Leistungsabhängige Vergütung
Gast
Unregistered
 
#1
27.12.2020, 21:15
Hallo,

Kann jemand mal berichten wie die leistungsabhängige Vergütung Klassischerweise als RA aufgebaut ist. Wieviel bekommt man prozentual von dem Umsatz, den man erwirtschaftet?

5-50?

Das ganze natürlich im angestelltenverhältnis und ohne jedwede partnerbeteiligung.

Vll kann hier ja mal jemand aus der Praxis berichten?
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Gast
Unregistered
 
#2
27.12.2020, 23:29
Kann jemand was erzählen?
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Gast
Unregistered
 
#3
28.12.2020, 10:36
Kommt drauf an...
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Gast
Unregistered
 
#4
28.12.2020, 18:03
Ich kenne es aus dem Bekanntenkreis so, dass man dort mehr oder weniger willkürlich einen Bonus erhält, sofern man viel Umsatz generiert hat.
Das sind dort dann maximal 10k.

Wenn gleichzeitig der Rest der Kanzlei allerdings nicht so gut gewirtschaftet hat wg. Krankheit oder fehlender Mandate, dann wird der Bonus einbehalten.
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Gast Gast
Unregistered
 
#5
28.12.2020, 18:16
(27.12.2020, 21:15)Gast schrieb:  Hallo,

Kann jemand mal berichten wie die leistungsabhängige Vergütung Klassischerweise als RA aufgebaut ist. Wieviel bekommt man prozentual von dem Umsatz, den man erwirtschaftet?

5-50?

Das ganze natürlich im angestelltenverhältnis und ohne jedwede partnerbeteiligung.

Vll kann hier ja mal jemand aus der Praxis berichten?

Da gibt es keine Faustregel. Also wirklich gar keine. Das ist abhängig vom Fixum, der Kanzlei, Deinem Umsatz...

Kann von paar Prozent bis 50% alles sein. Basierend auf Umsatz oder Gewinn nach Abzug einer Kostenquote. Bei hohem Fixum oder niedrigem Fixum. Ab dem ersten Euro oder ab einer Schwelle von zB 200.000 Euro.
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Gast0815
Unregistered
 
#6
28.12.2020, 22:52
Bei unserer gehobenen FWW Kanzlei und bei allen mir sonst bekannten Konstellationen gibt es zwischen 15 und max 30 Prozent auf den Umsatz ab einer bestimmten Grenze. Da auf das zusätzliche Gehalt selbstverständlich noch Sozialabgaben zu zahlen ist und die typische kostenquote in nicht ganz kleinen Kanzleien im Regelfall mindestens 50 Prozent beträgt, ist eine höhere Beteiligung nicht sinnvoll aus Arbeitgebersicht.
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Jupp
Unregistered
 
#7
13.04.2021, 18:56
Kann jemand was dazu sagen, was üblicherweise dann das Grundgehalt ist?
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Gast Gast
Unregistered
 
#8
13.04.2021, 19:34
(13.04.2021, 18:56)Jupp schrieb:  Kann jemand was dazu sagen, was üblicherweise dann das Grundgehalt ist?


Bei FWW oder wobei? Und hängt natürlich auch wieder von der Höhe der Umsatzbeteiligung ab.
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Gast
Unregistered
 
#9
13.04.2021, 19:55
Ich hatte bei niedrigen Fixum (2500br) eine Beteiligung von 20% ab erreichten 50.000,- Umsatz. Das bedeutet, bei erwirtschafteten 150.000,00 bekommst du netto ca. 2.500,- raus. 

In kleinen Kanzleien habe ich Zweifel, dass der Berufsanfänger diese Summe innerhalb der ersten 2 Jahre reinholt.
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Jupp
Unregistered
 
#10
13.04.2021, 20:21
(13.04.2021, 19:34)Gast Gast schrieb:  
(13.04.2021, 18:56)Jupp schrieb:  Kann jemand was dazu sagen, was üblicherweise dann das Grundgehalt ist?


Bei FWW oder wobei? Und hängt natürlich auch wieder von der Höhe der Umsatzbeteiligung ab.

Habe nur so aus Interesse gefragt. Egal ob FWW, KK, MK, GK, mit/ohne Spezialisierung etc. 

Danke für die Rückmeldungen.  Prost
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