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  5. Klausuren April 2021
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Klausuren April 2021
GastGastNRW
Unregistered
 
#1.181
13.04.2021, 16:01
(13.04.2021, 15:57)NO Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:14)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:13)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:10)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:08)NRW schrieb:  249 (-) mangels Enteignungswille am Handy; Am Geld (-), da kein lucrum ex re
253,255,22,23 (+), da Unterlassen des Sperrens des Handys = Erfolg; Rücktritt (-), da fehlgeschlagener Versuch (11 statt 300.000)
251 grds. mgl. als erfolgsqualifizierter versuch, aber (-) weil nicht leichtfertig
222 (+)
250 II Nr. 1, Nr. 3 a (+)

bzgl. dem Kumpel dann 253,255,22,23 (+), da e.i.p unbeachtlich

So hab ich es auch gelöst - Was mich nur gestört hat, war dann dieser „doppelte Vorsatz“, der dadurch entstand. Wusste nicht, ob man zwei mal den Versuch bejahen kann bzgl. verschiedener Opfer

Hab kurz drüber nachgedacht, aber war für mich kein Problem, da sowas drin stand wie "sie sprachen sich ab den tatplan wie gehabt auszuführen"

Ja stimmt, das war dann wahrscheinlich der wichtige Punkt .
Wieso war es nicht leichtfertig? Also ich meine, wenn man mit einem Baseballschläger richtung bauch zielt, dann die Brust trifft und das Abrutscht ist das leichtfertig .. man darf nicht mit B.Schlägern auf den Körper eines Menschen zielen Verrueckt

Hab ich auch so begründet:)
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Gast
Unregistered
 
#1.182
13.04.2021, 16:07
Was kam in Niedersachsen in WVR und Wahl-Straf?
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Gast
Unregistered
 
#1.183
13.04.2021, 16:12
(13.04.2021, 16:01)GastGastNRW schrieb:  
(13.04.2021, 15:57)NO Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:14)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:13)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:10)Gast schrieb:  So hab ich es auch gelöst - Was mich nur gestört hat, war dann dieser „doppelte Vorsatz“, der dadurch entstand. Wusste nicht, ob man zwei mal den Versuch bejahen kann bzgl. verschiedener Opfer

Hab kurz drüber nachgedacht, aber war für mich kein Problem, da sowas drin stand wie "sie sprachen sich ab den tatplan wie gehabt auszuführen"

Ja stimmt, das war dann wahrscheinlich der wichtige Punkt .
Wieso war es nicht leichtfertig? Also ich meine, wenn man mit einem Baseballschläger richtung bauch zielt, dann die Brust trifft und das Abrutscht ist das leichtfertig .. man darf nicht mit B.Schlägern auf den Körper eines Menschen zielen Verrueckt

Hab ich auch so begründet:)


Muss klausurtaktisch so sein, weil du sonst gar nichts in der Sachrüge hast und das Urteil dann nach Zurückweisung genauso aussehen würde wie das jetzige.. dann wäre es unzweckmäßig überhaupt Revision einzulegen.
Rücktritt vom erfolgsqualifzierten Versuch ging jedenfalls nicht, so offensichtlich wie sie den fehlgeschlagenen Versuch benannt haben
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Gast
Unregistered
 
#1.184
13.04.2021, 16:25
(13.04.2021, 16:12)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 16:01)GastGastNRW schrieb:  
(13.04.2021, 15:57)NO Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:14)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:13)Gast schrieb:  Hab kurz drüber nachgedacht, aber war für mich kein Problem, da sowas drin stand wie "sie sprachen sich ab den tatplan wie gehabt auszuführen"

Ja stimmt, das war dann wahrscheinlich der wichtige Punkt .
Wieso war es nicht leichtfertig? Also ich meine, wenn man mit einem Baseballschläger richtung bauch zielt, dann die Brust trifft und das Abrutscht ist das leichtfertig .. man darf nicht mit B.Schlägern auf den Körper eines Menschen zielen Verrueckt

Hab ich auch so begründet:)


Muss klausurtaktisch so sein, weil du sonst gar nichts in der Sachrüge hast und das Urteil dann nach Zurückweisung genauso aussehen würde wie das jetzige.. dann wäre es unzweckmäßig überhaupt Revision einzulegen.
Rücktritt vom erfolgsqualifzierten Versuch ging jedenfalls nicht, so offensichtlich wie sie den fehlgeschlagenen Versuch benannt haben
Wenn du dir zB Erfolgsaussichten wegen eines nicht beachteten Beweisverwertungsverbots erhoffst, wenn neu verhandelt wird, kann sich ein neues Verfahren nach einer nur auf Verfahrensfehler gestützten Revision schon lohnen.
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Gast
Unregistered
 
#1.185
13.04.2021, 16:27
(13.04.2021, 16:12)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 16:01)GastGastNRW schrieb:  
(13.04.2021, 15:57)NO Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:14)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:13)Gast schrieb:  Hab kurz drüber nachgedacht, aber war für mich kein Problem, da sowas drin stand wie "sie sprachen sich ab den tatplan wie gehabt auszuführen"

Ja stimmt, das war dann wahrscheinlich der wichtige Punkt .
Wieso war es nicht leichtfertig? Also ich meine, wenn man mit einem Baseballschläger richtung bauch zielt, dann die Brust trifft und das Abrutscht ist das leichtfertig .. man darf nicht mit B.Schlägern auf den Körper eines Menschen zielen Verrueckt

Hab ich auch so begründet:)


Muss klausurtaktisch so sein, weil du sonst gar nichts in der Sachrüge hast und das Urteil dann nach Zurückweisung genauso aussehen würde wie das jetzige.. dann wäre es unzweckmäßig überhaupt Revision einzulegen.
Rücktritt vom erfolgsqualifzierten Versuch ging jedenfalls nicht, so offensichtlich wie sie den fehlgeschlagenen Versuch benannt haben

Die Anforderungen an Leichtfertigkeit sind aber wegen des Strafrahmens sehr hoch, deswegen dürfte es sich hier eher nur um Fahrlässigkeit handeln.
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Gast
Unregistered
 
#1.186
13.04.2021, 16:28
(13.04.2021, 16:25)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 16:12)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 16:01)GastGastNRW schrieb:  
(13.04.2021, 15:57)NO Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:14)Gast schrieb:  Ja stimmt, das war dann wahrscheinlich der wichtige Punkt .
Wieso war es nicht leichtfertig? Also ich meine, wenn man mit einem Baseballschläger richtung bauch zielt, dann die Brust trifft und das Abrutscht ist das leichtfertig .. man darf nicht mit B.Schlägern auf den Körper eines Menschen zielen Verrueckt

Hab ich auch so begründet:)


Muss klausurtaktisch so sein, weil du sonst gar nichts in der Sachrüge hast und das Urteil dann nach Zurückweisung genauso aussehen würde wie das jetzige.. dann wäre es unzweckmäßig überhaupt Revision einzulegen.
Rücktritt vom erfolgsqualifzierten Versuch ging jedenfalls nicht, so offensichtlich wie sie den fehlgeschlagenen Versuch benannt haben
Wenn du dir zB Erfolgsaussichten wegen eines nicht beachteten Beweisverwertungsverbots erhoffst, wenn neu verhandelt wird, kann sich ein neues Verfahren nach einer nur auf Verfahrensfehler gestützten Revision schon lohnen.


Absolut richtig. Weiß nicht, ob du mitgeschrieben hast, aber ich hab heute kein BVV angenommen  Cheese
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Gast
Unregistered
 
#1.187
13.04.2021, 16:30
(13.04.2021, 16:25)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 16:12)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 16:01)GastGastNRW schrieb:  
(13.04.2021, 15:57)NO Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:14)Gast schrieb:  Ja stimmt, das war dann wahrscheinlich der wichtige Punkt .
Wieso war es nicht leichtfertig? Also ich meine, wenn man mit einem Baseballschläger richtung bauch zielt, dann die Brust trifft und das Abrutscht ist das leichtfertig .. man darf nicht mit B.Schlägern auf den Körper eines Menschen zielen Verrueckt

Hab ich auch so begründet:)


Muss klausurtaktisch so sein, weil du sonst gar nichts in der Sachrüge hast und das Urteil dann nach Zurückweisung genauso aussehen würde wie das jetzige.. dann wäre es unzweckmäßig überhaupt Revision einzulegen.
Rücktritt vom erfolgsqualifzierten Versuch ging jedenfalls nicht, so offensichtlich wie sie den fehlgeschlagenen Versuch benannt haben
Wenn du dir zB Erfolgsaussichten wegen eines nicht beachteten Beweisverwertungsverbots erhoffst, wenn neu verhandelt wird, kann sich ein neues Verfahren nach einer nur auf Verfahrensfehler gestützten Revision schon lohnen.


es reicht doch für die Todesfolge Fahrlässigkeit aus. würde schon behaupten, dass das fahrlässig ist
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NRW
Unregistered
 
#1.188
13.04.2021, 16:31
Nein, es muss leichtfertig sein. 

Das ist in etwa grobe FLK. Ob das vorliegt kann man diskutieren. mMn (-)
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Gast
Unregistered
 
#1.189
13.04.2021, 16:34
(13.04.2021, 16:31)NRW schrieb:  Nein, es muss leichtfertig sein. 

Das ist in etwa grobe FLK. Ob das vorliegt kann man diskutieren. mMn (-)

genau
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Gast
Unregistered
 
#1.190
13.04.2021, 16:41
(13.04.2021, 15:54)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:50)Gast schrieb:  Warum in aller Welt ist Geld keine körperliche Sache? Oder geht es hier um eine Überweisung? Sry, habe nicht mitgeschrieben und bin gerade maximal verwirrt lmao

ich habe mitgeschrieben und es auch nicht verstanden :D tatobjekt war ein handy. auf dem handy war eine Art Bank App. mit der wollten die Geld des Opfers auf ein anderes Konto überweisen. handelt sich angeblich nicht um den verkörperten Sachwert.

War im Fischer ausführlich diskutiert, allerdings unter dem Prüfungspunkt Pfandflasche. Argumente musste man nur abschreiben und durfte nicht Pfandflasche schreiben^^
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