12.04.2021, 14:31
(12.04.2021, 14:17)Gast schrieb: Ätzend!
Trotz aller Bemühungen zwar fertig geworden aber unter solch einer Hast, dass das A Gutachten gelitten hat.
Habe 3 Straftaten angenommen
1. Tatkomplex Diebstahl 1900€
244 Iv (+) schwierig zu beweisen aber zumindest hinreichender Tatverdacht Indizien
123, 243 treten zurück
Falscher Schlüssel (+)
2. TK 07.01. 300€
244 IV (+) aber Diebesfalle daher Versuch 244 IV und 246
Verwertbarkeit der Kameraaufzeichbungen (+) weil Verbrechen gg Owi
123 tritt zurück
3 TK 20.02
244 Nr 1a (+), 244 IV (+), 252 (+) 223 (+)
224 (-) weil nicht mittels der Waffw
113 (-) weil nur wegrennen
Hab eibfaxh mal behauptet 244 Nr1a steht mit 244IV in Tateinheit.
Einlassung der M nicht glaubhaft.
UHaft im BGutachten Haftgrund Fluchtgefahr weil häher der zu erwartenden Strafe.
Sagt mir, wenn ich Mist gebaut habe
Wie hast du denn den Nachweis geführt im 1. TK?
Ohne dass du aufs Video eingehen konntest, denn das kam ja erst in TK2. nur mit der Aussage des Vermieters?
Hab mir damit beholfen:
1. TK: 300 Euro.
Da alles zum Video
P: Beweist nur wegnahme, nicht falschen Schlüssel.
Falscher Schlüssel durch Vermieter bewiesen?
ME kein ausreichendes Indiz
Es folgt Prüfung von 94 ff StPO. Da nur durch Schlüssel zu beweisen.
P: Inzident muss der dritte TK geprüft werden mit Blick auf den AV.
Ird 94 kann eine fehlerhafte Durchsuchung zu BVV führen.
Ich war der Meinung, man wollte hören, dass 163f StPO nicht erfüllt ist. Dieser Mangel aber nicht auf die sodann erfolgte Verfolgung durchschlagen könne, weil zwischenzeitlich 223, 224 verwirklicht, sodass der Schlüssel nach 163 b I 3 iRd Durchsuchung hätte sichergestellt werden können.
Erg: keine Fernwirkung des vorherigen Verstoßes gegen 163f
Erscheint mir nun auch nicht mehr vernünftig.
Wollte auch erst den dritten TK vorziehen, um dann verweisen zu können.
Dann hätte man mE aber im dritten TK bei 163f Inzident den 244 prüfen müssen.
Hab einfach den Einstieg nicht gefunden. Mega bitter.
Wenn der Ansatz war, 1900,- schon ohne Video als erwiesen anzusehen, bin ich natürlich gekniffen. Sehe nicht wie ich das bestehen soll.
12.04.2021, 14:50
(12.04.2021, 14:31)Gast schrieb:(12.04.2021, 14:17)Gast schrieb: Ätzend!
Trotz aller Bemühungen zwar fertig geworden aber unter solch einer Hast, dass das A Gutachten gelitten hat.
Habe 3 Straftaten angenommen
1. Tatkomplex Diebstahl 1900€
244 Iv (+) schwierig zu beweisen aber zumindest hinreichender Tatverdacht Indizien
123, 243 treten zurück
Falscher Schlüssel (+)
2. TK 07.01. 300€
244 IV (+) aber Diebesfalle daher Versuch 244 IV und 246
Verwertbarkeit der Kameraaufzeichbungen (+) weil Verbrechen gg Owi
123 tritt zurück
3 TK 20.02
244 Nr 1a (+), 244 IV (+), 252 (+) 223 (+)
224 (-) weil nicht mittels der Waffw
113 (-) weil nur wegrennen
Hab eibfaxh mal behauptet 244 Nr1a steht mit 244IV in Tateinheit.
Einlassung der M nicht glaubhaft.
UHaft im BGutachten Haftgrund Fluchtgefahr weil häher der zu erwartenden Strafe.
Sagt mir, wenn ich Mist gebaut habe
Wie hast du denn den Nachweis geführt im 1. TK?
Ohne dass du aufs Video eingehen konntest, denn das kam ja erst in TK2. nur mit der Aussage des Vermieters?
Hab mir damit beholfen:
1. TK: 300 Euro.
Da alles zum Video
P: Beweist nur wegnahme, nicht falschen Schlüssel.
Falscher Schlüssel durch Vermieter bewiesen?
ME kein ausreichendes Indiz
Es folgt Prüfung von 94 ff StPO. Da nur durch Schlüssel zu beweisen.
P: Inzident muss der dritte TK geprüft werden mit Blick auf den AV.
Ird 94 kann eine fehlerhafte Durchsuchung zu BVV führen.
Ich war der Meinung, man wollte hören, dass 163f StPO nicht erfüllt ist. Dieser Mangel aber nicht auf die sodann erfolgte Verfolgung durchschlagen könne, weil zwischenzeitlich 223, 224 verwirklicht, sodass der Schlüssel nach 163 b I 3 iRd Durchsuchung hätte sichergestellt werden können.
Erg: keine Fernwirkung des vorherigen Verstoßes gegen 163f
Erscheint mir nun auch nicht mehr vernünftig.
Wollte auch erst den dritten TK vorziehen, um dann verweisen zu können.
Dann hätte man mE aber im dritten TK bei 163f Inzident den 244 prüfen müssen.
Hab einfach den Einstieg nicht gefunden. Mega bitter.
Wenn der Ansatz war, 1900,- schon ohne Video als erwiesen anzusehen, bin ich natürlich gekniffen. Sehe nicht wie ich das bestehen soll.
Berufsverbot, 70 StGB
Mistra an JVA, AG, Waffenbehörde und an zuständige Landesbehörde wegen Berufstätigkeit
Anklage an große Strafkammer
Ärztin und Gutachter brauchen nicht geladen werden
113 RiStBV, keine Anregung eines dritten Berufsrichters
12.04.2021, 14:50
(12.04.2021, 14:31)Gast schrieb:(12.04.2021, 14:17)Gast schrieb: Ätzend!
Trotz aller Bemühungen zwar fertig geworden aber unter solch einer Hast, dass das A Gutachten gelitten hat.
Habe 3 Straftaten angenommen
1. Tatkomplex Diebstahl 1900€
244 Iv (+) schwierig zu beweisen aber zumindest hinreichender Tatverdacht Indizien
123, 243 treten zurück
Falscher Schlüssel (+)
2. TK 07.01. 300€
244 IV (+) aber Diebesfalle daher Versuch 244 IV und 246
Verwertbarkeit der Kameraaufzeichbungen (+) weil Verbrechen gg Owi
123 tritt zurück
3 TK 20.02
244 Nr 1a (+), 244 IV (+), 252 (+) 223 (+)
224 (-) weil nicht mittels der Waffw
113 (-) weil nur wegrennen
Hab eibfaxh mal behauptet 244 Nr1a steht mit 244IV in Tateinheit.
Einlassung der M nicht glaubhaft.
UHaft im BGutachten Haftgrund Fluchtgefahr weil häher der zu erwartenden Strafe.
Sagt mir, wenn ich Mist gebaut habe
Wie hast du denn den Nachweis geführt im 1. TK?
Ohne dass du aufs Video eingehen konntest, denn das kam ja erst in TK2. nur mit der Aussage des Vermieters?
Hab mir damit beholfen:
1. TK: 300 Euro.
Da alles zum Video
P: Beweist nur wegnahme, nicht falschen Schlüssel.
Falscher Schlüssel durch Vermieter bewiesen?
ME kein ausreichendes Indiz
Es folgt Prüfung von 94 ff StPO. Da nur durch Schlüssel zu beweisen.
P: Inzident muss der dritte TK geprüft werden mit Blick auf den AV.
Ird 94 kann eine fehlerhafte Durchsuchung zu BVV führen.
Ich war der Meinung, man wollte hören, dass 163f StPO nicht erfüllt ist. Dieser Mangel aber nicht auf die sodann erfolgte Verfolgung durchschlagen könne, weil zwischenzeitlich 223, 224 verwirklicht, sodass der Schlüssel nach 163 b I 3 iRd Durchsuchung hätte sichergestellt werden können.
Erg: keine Fernwirkung des vorherigen Verstoßes gegen 163f
Erscheint mir nun auch nicht mehr vernünftig.
Wollte auch erst den dritten TK vorziehen, um dann verweisen zu können.
Dann hätte man mE aber im dritten TK bei 163f Inzident den 244 prüfen müssen.
Hab einfach den Einstieg nicht gefunden. Mega bitter.
Wenn der Ansatz war, 1900,- schon ohne Video als erwiesen anzusehen, bin ich natürlich gekniffen. Sehe nicht wie ich das bestehen soll.
Den Nachweis zum 1 TK habe ich halt nur auf die Indizwirkung gestützt, die wir durch den Schlüssel, die Videoaufzeichnung hatten. Quasi ihrr anderen Taten.
Der gamze Kram ist doch schon ausermittelt. Dann weiss ich doch schon, das es durchaus sein kann, dass M das auch im 1. Tatkomplex war. Ist dann doch nur noch die Frage ob der Richter das als erwiesen ansieht aber für die Anklage reicht doch hinreichender. Den kann man doch schon bejahen. Wie der Richer das sieht, ist mir doch egal.
Da hab ich dann natürlich auf die Beweiswürdigung vorziehen müssen, das fand ich schon mehr als nervig.
Der Schlüssel wurde doch im Müllauto gefunden, wieso dann 94? Oder war der SV bei euch anders? Ich war Niedersachsen
12.04.2021, 14:57
In NRW waren 123,223,224 ausgeschlossen.
Habe
Tk I: 244 I Nr. 3, IV
Beweis nur über Indizien. Muss reichen. Gelegenheit macht Diebe.
Tk II: das gleiche im Versuch.
P: Diebesfalle
Video natürlich verwertbar
Tk iii: 252, 250 I nr 1a
P: Beutesicherungsabsicht (+)
P: Teleologische Reduktion Berufswaffenträger
Der ganze andere Krempel tritt zurück einschl. 240
Prozessual dann haftfortdauer, hab mir den Tk II über 154 gespart. Und den ganzen Rest der schon angeklungen ist
Habe
Tk I: 244 I Nr. 3, IV
Beweis nur über Indizien. Muss reichen. Gelegenheit macht Diebe.
Tk II: das gleiche im Versuch.
P: Diebesfalle
Video natürlich verwertbar
Tk iii: 252, 250 I nr 1a
P: Beutesicherungsabsicht (+)
P: Teleologische Reduktion Berufswaffenträger
Der ganze andere Krempel tritt zurück einschl. 240
Prozessual dann haftfortdauer, hab mir den Tk II über 154 gespart. Und den ganzen Rest der schon angeklungen ist
12.04.2021, 15:01
Hab ihr alle bejaht im letzten Tatkomplex, dass neuer Gewahrsam begründet wurde, obwohl sie das Geld nur in der Hand hielt? Ich habe das abgelehnt und kam zum versuchten Raub samt Rücktrittsprüfung.

12.04.2021, 15:05
Ach ok habs kapiert. Ich bin gar nicht auf die observation und die Sicherstellung eingegangen. Ganz vergessen in def Hektik. Hab beides einfach vorausgestz
12.04.2021, 15:06
Also mein Körper ist menschlich nicht in der Lage so schnell zu schreiben wie es nötig wäre. Dementsprechend bin ich auch absolut nicht fertig geworden. Bah!
12.04.2021, 15:06
(12.04.2021, 14:57)NRW schrieb: In NRW waren 123,223,224 ausgeschlossen.
Habe
Tk I: 244 I Nr. 3, IV
Beweis nur über Indizien. Muss reichen. Gelegenheit macht Diebe.
Tk II: das gleiche im Versuch.
P: Diebesfalle
Video natürlich verwertbar
Tk iii: 252, 250 I nr 1a
P: Beutesicherungsabsicht (+)
P: Teleologische Reduktion Berufswaffenträger
Der ganze andere Krempel tritt zurück einschl. 240
Prozessual dann haftfortdauer, hab mir den Tk II über 154 gespart. Und den ganzen Rest der schon angeklungen ist
Wie war das mit 250 stgb? Im Kommentar stand, dass das nur geht bei 252, wenn die Voraussetzungen erst bei 252 vorliegen oder so ähnlich.
12.04.2021, 15:12
Ne das war hier kein Problem. Das wäre zum Beispiel der Fall wenn der Bes. mit einer Waffe in die Wohnung geht etwas an sich nimmt, die waffe irgendwo entsorgt und dann erst betroffen wird.
Dann hast du ja nicht mehr das Gefährdungspotential...
Dann hast du ja nicht mehr das Gefährdungspotential...
12.04.2021, 15:20
Aber war die Observation nicht laut Sachverhalt eh rechtmäßig? Oder was habt ihr da geprüft?