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Klausuren April 2021
Rat
Unregistered
 
#1.061
11.04.2021, 14:10
Ich gebe Dir einen gut gemeinten Rat. (Inception incoming) 

Befolge nicht die Tipps von anonymen Postern in irgendeinem Forum. Vertraue deinen eigenen Fähigkeiten, deiner Vorgehensweise in Probeklausuren und bediene dich deines eigenen Verstandes. 

Nach 30 Minuten mit dem Schreiben anzufangen ist Quatsch. Man muss vor dem Schreiben die Ergebnisse kennen, sonst ist eine pointierte Darstellung und ansprechende schwerpunktsetzung überhaupt nicht möglich.
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Gast
Unregistered
 
#1.062
11.04.2021, 14:39
(11.04.2021, 14:04)Wow schrieb:  Gut, ich werde mir die Tipps hier mal zu Gemüte führen.
Vorallem, da ich super viele Definitionen und Aufbauten mir auch aus dem Kommentar abschreiben muss, ist es wohl sinnvoll so schnell wie möglich anzufangen dann, damit ich eine Chance hab durchzukommen. Ich frage mich wie ihr alle es schafft dieses Wissen in eurem Kopf zu haben.
Insb., weil danach ja noch 3 Klausuren folgen und es nicht nur die eine ist...

Hab das Wissen so auch nicht im Kopf und werde auch einige Aufbaute im Kommentar nachschlagen, das mache ich aber erst, wenn ich erfasst habe, wo der Schwerpunkt liegt und das ungefähre Ergebnis im Kopf habe. Würde mir jetzt auch nicht die Grenze von 30 Minuten setzen. Ich brache ja schon für den Sachverhalt lesen und anstreichen 30 Minuten. Es ist nur wichtig, dass du dir eine Zeit zum Beginnen mit dem B Gutachten setzt, damit du da noch genug Zeit hast und da nicht noch Schnitzer reinhaust bzw. gar nicht fertig wirst. Und wenn du vorher weißt, worauf der Schwerpunkt liegt, weißt du auch, wo du mehr im Gutachtenstil anbringen kannst. Wie gesagt ich brauche noch so 1,5 h für B Gutachten und Schriftsatz. Alles andere wäre für mich zu kurz
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Gast
Unregistered
 
#1.063
11.04.2021, 14:52
Unser AG-Leiter hat zu uns vor knapp 2 Jahren gesagt, dass 4 Stunden im Strafrecht Mindestschreibzeit sind.

Im Kaiserskript wird für B- und C-Teil rund 1 1/2 Stunden reine Schreibzeit genannt. Da der klare Schwerpunkt aber im A-Teil liegt, ist mMn alles unter 2 bis sogar 2 1/2 Stunden wirklich nicht möglich, um ein sinnvolles Gleichgewicht zu haben. Und dann bleiben rechnerisch auch nur noch knappe 60 Minuten für die Lösungsskizze.

Ich habe mich zu meiner Examenszeit an diesen Werten orientiert und kann nur sagen, dass es mir geholfen hat. Zuvor waren meine Lösungsskizzen einfach zu ausschweifend und viel zu detailliert, was ich dann aber nicht mehr in der Klausur selbst (also dort, wo es zählt) untergebracht habe, weil die Zeit vorbei war. Und 60 Minuten reichen definitiv, um einen klaren Fahrplan zu entwickeln.
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RLP
Unregistered
 
#1.064
11.04.2021, 14:55
Kommt das auch nicht immer auf den Fall an. Nicht in jedem B Gutachten ist viel zu schreiben. In manchen Fällen ist es kurz die Pflichtverteidigung und die Zuständigkeit. Was aber mehr Zeit braucht als es sollte (insoweit ist das dann nicht verkehrt mit dem "Limit") ist natürlich die Anklageschrift mit diesen vermaledeiten Anklagesätzen. Ich wünsche aber trotzdem allen mit ihrer Vorgehensweise viel Erfolg :)
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El Oso
Unregistered
 
#1.065
11.04.2021, 15:12
(11.04.2021, 14:55)RLP schrieb:  Kommt das auch nicht immer auf den Fall an. Nicht in jedem B Gutachten ist viel zu schreiben. In manchen Fällen ist es kurz die Pflichtverteidigung und die Zuständigkeit. Was aber mehr Zeit braucht als es sollte (insoweit ist das dann nicht verkehrt mit dem "Limit") ist natürlich die Anklageschrift mit diesen vermaledeiten Anklagesätzen. Ich wünsche aber trotzdem allen mit ihrer Vorgehensweise viel Erfolg :)

Im B-Gutachten muss man sogar häufig nur auf die notwendige Verteidigung, die gerichtliche Zuständigkeit und die U-Haft eingehen. Dafür muss man dann in einigen Bundesländern auch noch die Abschlussverfügung "pinseln" - sind dann locker auch noch einmal 1-2 Seiten, je nachdem.

Insofern muss man einfach sagen, dass mehr als 90 Minuten für eine Lösungsskizze gar nicht drin sein dürften und schon mehr als 60 Minuten problematisch sind, wenn man fertig werden will.
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El Oso
Unregistered
 
#1.066
11.04.2021, 15:15
Nach meiner Erfahrung wird der Wert von Lösungsskizzen auch überschätzt, vor allem im Strafrecht.

Wenn man ein Strafurteil schreiben muss, muss man das Ergebnis natürlich schon kennen und möglichst auch den genauen Argumentationsgang. Bei der StA-Klausur und der Revision genügt es aber, wenn man sich einen ungefähren Überblick verschafft und und ungefähr weiß, wohin die Reise geht, weil man ja eben ein Gutachten schreibt, so dass man die Möglichkeit hat, die Lösung im Detail erst zu entwickeln.
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Gast
Unregistered
 
#1.067
11.04.2021, 15:17
(11.04.2021, 15:12)El Oso schrieb:  
(11.04.2021, 14:55)RLP schrieb:  Kommt das auch nicht immer auf den Fall an. Nicht in jedem B Gutachten ist viel zu schreiben. In manchen Fällen ist es kurz die Pflichtverteidigung und die Zuständigkeit. Was aber mehr Zeit braucht als es sollte (insoweit ist das dann nicht verkehrt mit dem "Limit") ist natürlich die Anklageschrift mit diesen vermaledeiten Anklagesätzen. Ich wünsche aber trotzdem allen mit ihrer Vorgehensweise viel Erfolg :)

Im B-Gutachten muss man sogar häufig nur auf die notwendige Verteidigung, die gerichtliche Zuständigkeit und die U-Haft eingehen. Dafür muss man dann in einigen Bundesländern auch noch die Abschlussverfügung "pinseln" - sind dann locker auch noch einmal 1-2 Seiten, je nachdem.

Insofern muss man einfach sagen, dass mehr als 90 Minuten für eine Lösungsskizze gar nicht drin sein dürften und schon mehr als 60 Minuten problematisch sind, wenn man fertig werden will.
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Nein
Unregistered
 
#1.068
11.04.2021, 15:28
Es stimmt einfach nicht. Das könnt ihr so oft wiederholen wie ihr wollt.

Ich fange mit der Niederschrift nach 2 h an. Ergebnisse lassen sich sehen. Seid doch nicht so verbohrt, zu denken, als gäbe es immer nur einen Weg
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Gast
Unregistered
 
#1.069
11.04.2021, 15:32
(11.04.2021, 15:28)Nein schrieb:  Es stimmt einfach nicht. Das könnt ihr so oft wiederholen wie ihr wollt.

Ich fange mit der Niederschrift nach 2 h an. Ergebnisse lassen sich sehen. Seid doch nicht so verbohrt, zu denken, als gäbe es immer nur einen Weg


+1 eher 2,5 - 3 Std, dann reinschrift
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El Oso
Unregistered
 
#1.070
11.04.2021, 15:48
(11.04.2021, 15:28)Nein schrieb:  Es stimmt einfach nicht. Das könnt ihr so oft wiederholen wie ihr wollt.

Ich fange mit der Niederschrift nach 2 h an. Ergebnisse lassen sich sehen. Seid doch nicht so verbohrt, zu denken, als gäbe es immer nur einen Weg

Sollte das so sein, bist du halt die ganz große Ausnahme. Im Übrigen sollte klar sein, dass alle Ratschläge, die hier erteilt werden, nicht ohne Ausnahme sind - es geht um den Regelfall. Abgesehen davon wäre es schon sinnvoll, wenn ihr dazu sagen würdet, um welches Bundesland es bei euch geht. Denn wie gesagt, macht es einen Unterschied, ob man noch einmal 10-15 Minuten mit der Abschlussverfügung totschlagen muss.

Dem, der nach dir gepostet hat, glaube ich das hingegen nicht mehr. 2-2,5 Stunden für die Reinschrift sind einfach völlig absurd.
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