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  5. Klausuren April 2021
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Klausuren April 2021
Gast
Unregistered
 
#1.041
11.04.2021, 06:49
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

Man kann ja versuchen, das so zu machen. kriegst dann n Korrektor, der fehlende Argumentationstiefe bemängelt. Wer in StA klausuren nicht nach 45 min anfängt, verliert.
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Gast
Unregistered
 
#1.042
11.04.2021, 07:33
(11.04.2021, 06:49)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

Man kann ja versuchen, das so zu machen. kriegst dann n Korrektor, der fehlende Argumentationstiefe bemängelt. Wer in StA klausuren nicht nach 45 min anfängt, verliert.

True. Wie willst du sonst die 20-30 Delikte prüfen, die da im SV angelegt sind? 

Habe in Probeklausuren wirklich mal versucht, das tiefer vorzubereiten und dann „nur“ noch 3 Stunden Schreibzeit gehabt. In keiner der 3 Klausuren kam ich über 5 Punkte. Wenn ich nach maximal einer halben Stunde losschreibe, ist das VB zumindest noch nicht direkt verbaut. Kann es also insoweit nur empfehlen. Die Dinger heißen nicht umsonst Rennfahrerklausuren. Es fehlt sonst einfach die Zeit für die Eindringtiefe.
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Wow
Unregistered
 
#1.043
11.04.2021, 08:01
Nach 30min mit dem Schreiben anfangen??
Da kann man aber wirklich nur 1x den SV gründlich lesen, oder? Notizen machen, Kommentar nutzen u.ä. ist da raus?

Also ich brauche schon deutlich länger...
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Blabla
Unregistered
 
#1.044
11.04.2021, 08:54
(11.04.2021, 07:33)KoGast schrieb:  
(11.04.2021, 06:49)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

Man kann ja versuchen, das so zu machen. kriegst dann n Korrektor, der fehlende Argumentationstiefe bemängelt. Wer in StA klausuren nicht nach 45 min anfängt, verliert.

True. Wie willst du sonst die 20-30 Delikte prüfen, die da im SV angelegt sind? 

Habe in Probeklausuren wirklich mal versucht, das tiefer vorzubereiten und dann „nur“ noch 3 Stunden Schreibzeit gehabt. In keiner der 3 Klausuren kam ich über 5 Punkte. Wenn ich nach maximal einer halben Stunde losschreibe, ist das VB zumindest noch nicht direkt verbaut. Kann es also insoweit nur empfehlen. Die Dinger heißen nicht umsonst Rennfahrerklausuren. Es fehlt sonst einfach die Zeit für die Eindringtiefe.


Wie ihr übertreibt! Hab schon so einige Klausuren zu Übungszwecken geschrieben, zuletzt eine aus 2019. da waren dann 5-6 Delikte dran. Es ging viel mehr um Beweisverwertung.. aber ja, man muss sich sehr beeilen!!
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Gast
Unregistered
 
#1.045
11.04.2021, 09:00
(11.04.2021, 08:01)Wow schrieb:  Nach 30min mit dem Schreiben anfangen??
Da kann man aber wirklich nur 1x den SV gründlich lesen, oder? Notizen machen, Kommentar nutzen u.ä. ist da raus?

Also ich brauche schon deutlich länger...

Aber dafür ist keine Zeit! Ich selbst habe meine Noten einfach dadurch um über 3 Punkte im Schnitt verbessern können im Strafrecht im Examen, indem ich früher angefangen habe zu schreiben. Die 0815-Definitionen hat man ja eh noch drauf. Die schwereren blättert man schnell nach während der Niederschrift. Aber ich habe durch meine Änderung des Bearbeitungsstils (und zwar direkt vor den Examensklausuren, ich habe es vorher immer anders gemacht!) einfach von einer Klausur auf die andere sofort festgestellt, dass eine deutliche Notenverbesserung eingetreten ist, ohne dass ich irgendwas anderes geändert haben könnte. Im 1. StEx war Strafrecht meine Stärke. Vor dem 2. StEx kam ich nie (!) über die 9, war eher so um die 7. Im 2. habe ich einen Strafrechtsschnitt von 12 Punkten. Überleg dir auch mal: es bringt einfach nichts, wenn man auf seinem Stichwortzettel die mega Probleme schön aufbereitet und die Klausur „durchdrungen“ hat, wenn man dann nur noch 2 1/2 bis 3 Stunden hat zum Schreiben. Da schafft man einfach die Tiefe nicht mehr, die man aber braucht, um sich abzuheben. Man neigt eh dazu sich viel zu viele Notizen und Stichpunkte zu machen. Deshalb kann ich nur empfehlen, es sofort zu ändern. Das hat bei mir am Tag vor den Klausuren geklappt, wenn man sich das ganze mal an einer Klausur selbst anschaut und versucht. Dafür habt ihr auch heute nach Zeit. Wirklich nur die Delikte und die wesentlichen Probleme mit 2,3 Stichpunkten notieren, markieren, wo man tiefer gehen will in der Niederschrift und Abfahrt, spätestens nach 40 Minuten. 4 Stunden Schreibzeit sind Minimum. In einer StA-Klausur ist der praktische Teil schonmal 3-4 Seiten, das B-Gutachten auch nochmal 3-4 Seiten, gerne mehr. Da ist klar, dass man jetzt nicht mit 10, 12 Seiten A-Gutachten (also 20 Seiten insgesamt) ankommen kann. Ich hatte mit meiner alten Methode meist ca 25 Seiten, mit der neuen um die 40. Bei den auf dem Stichwortzettel markierten Problemen überlegt und schreibt man länger, der Rest wird runtergeschrieben. 

Schaut es euch heute nochmal an. Ich kann es nur empfehlen (denn es hat mir insgesamt das VB gerettet, was vor dem Examen nicht realistische schien). 

Alles Gute, ihr packt das.
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NRW
Unregistered
 
#1.046
11.04.2021, 09:03
(11.04.2021, 08:54)Blabla schrieb:  
(11.04.2021, 07:33)KoGast schrieb:  
(11.04.2021, 06:49)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

Man kann ja versuchen, das so zu machen. kriegst dann n Korrektor, der fehlende Argumentationstiefe bemängelt. Wer in StA klausuren nicht nach 45 min anfängt, verliert.

True. Wie willst du sonst die 20-30 Delikte prüfen, die da im SV angelegt sind? 

Habe in Probeklausuren wirklich mal versucht, das tiefer vorzubereiten und dann „nur“ noch 3 Stunden Schreibzeit gehabt. In keiner der 3 Klausuren kam ich über 5 Punkte. Wenn ich nach maximal einer halben Stunde losschreibe, ist das VB zumindest noch nicht direkt verbaut. Kann es also insoweit nur empfehlen. Die Dinger heißen nicht umsonst Rennfahrerklausuren. Es fehlt sonst einfach die Zeit für die Eindringtiefe.


Wie ihr übertreibt! Hab schon so einige Klausuren zu Übungszwecken geschrieben, zuletzt eine aus 2019. da waren dann 5-6 Delikte dran. Es ging viel mehr um Beweisverwertung.. aber ja, man muss sich sehr beeilen!!

Also ich würde spätestens nach 45 min. Den Stift zur Skizze weg legen und anfangen zu schreiben. 2 mal SV lesen dabei Probleme markieren und alle Beweismittel beschriften. Eine Skizze kann wirklich nur grob hingeschmiert werden zb  1 TK 249 253 Problem zb abgrenzung u beweisM 2 TK etc.. u alle Delikte die sowieso zurücktreten würde ich nur hinklatschen um zu wissen dass man diese nicht vergisst. Am Ende müsste max. 1 h 15 min übrig bleiben für B Gutachten u Anklage. 
Hat mir bei meiner Klausur geholfen..

Viel Erfolg!!!
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Eindringtiefe
Unregistered
 
#1.047
11.04.2021, 09:08
Was meinst du denn mit Eindringtiefe im Strafrecht? Ihr bezieht euch dann auf die Subsumtiion einfach, oder? Weil die Rechtsprobleme sind ja meist nicht mehr sooo umstritten im 2. Examen in der StA-Klausur, sondern eher halt dem BGH folgend. Sind ja keine Argumente oder so (im SV) wie im Zivil/ÖffR.


Worauf sollte man noch so achten, um gut und schnell zu sein? Viel Urteilsstil?
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Nrw
Unregistered
 
#1.048
11.04.2021, 09:15
(11.04.2021, 09:08)Eindringtiefe schrieb:  Was meinst du denn mit Eindringtiefe im Strafrecht? Ihr bezieht euch dann auf die Subsumtiion einfach, oder? Weil die Rechtsprobleme sind ja meist nicht mehr sooo umstritten im 2. Examen in der StA-Klausur, sondern eher halt dem BGH folgend. Sind ja keine Argumente oder so (im SV) wie im Zivil/ÖffR.


Worauf sollte man noch so achten, um gut und schnell zu sein? Viel Urteilsstil

Es heißt ja grds. Unproblematisches im Urteilsstil und Problematisches im Gutachtenstil. Aber man sollte mit dem Urteilsstil wirklich vorsichtig sein, sonst steht im Rande "zu oberflächlich" Gutachtenstil nicht eingehalten " etc. Ich spreche aus Erfahrung. Zb war der Raub wg Gewalt unproblematisch dazu hab ich daher keinen Seitenlangen Fass aufgemacht sond. Kurz Abgrenzung u äußeres Erscheinungsbild ca. 5 Zeilen. Das war scheinbar für den Korrektor zu oberflächlich.. Also den Urteilsstil mit Vorsicht genießen.. Da sind die Korrektoren scheinbar unterschiedlicher Auffassung.. und das ist mur 1 Beispiel von mehreren..
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NRW.
Unregistered
 
#1.049
11.04.2021, 10:05
Bzgl Strafrecht: In NRW muss man doch am Anfang einen Entscheidungsvorschlag machen. Wenn ich die Klausur nach 30-45min anfange zu schreiben und noch gar nicht komplett durchgeprüft habe: Wie soll ich dann schon einen Vorschlag machen, der mein Ergebnis samt Konkurrenzen und Einstellungen u.ä. beinhaltet? Hui
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#1.050
11.04.2021, 10:15
(10.04.2021, 21:53)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:43)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

in nds gibt es keine revision!!!

wir schreiben nur StA Klausuren auf Anklage hin.

viel erfolg!

Danke. Gott sei Dank

sag mir jetzt bitte nicht, dass du auch revision gelernt hast  Cheese
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