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Klausuren Januar 2021
Gast
Unregistered
 
#1.051
07.04.2021, 21:52
(07.04.2021, 20:38)Gast schrieb:  Wann ist in NDS mit Ergebnissen zur rechnen?

Anfang Mai
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Gast NRW
Unregistered
 
#1.052
08.04.2021, 12:47
(07.04.2021, 12:35)Gast schrieb:  Geht mir auch so. 
Im Erstversuch hatte ich ein recht gutes Gefühl- dann kam das böse Erwachen.
Jetzt im Verbesserungsversuch hab ich eigentlich ein schlechteres Gefühl.  Disappointed

Das geht mir genau so. Crying
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Nds Verbesserer
Unregistered
 
#1.053
08.04.2021, 21:21
Weiß jemand zufällig, ob es angesichts der Corona Situation dabei bleibt, dass die Verbesserer in Nds ihre Ergebnisse schon einen Monat vor den regulären Schreibern bekommen? Dann müsste es ja jetzt langsam soweit sein. Wann rechnet ihr mit den Ergebnissen?
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Zweite Chance NDS
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#1.054
10.04.2021, 15:56
(08.04.2021, 21:21)Nds Verbesserer schrieb:  Weiß jemand zufällig, ob es angesichts der Corona Situation dabei bleibt, dass die Verbesserer in Nds ihre Ergebnisse schon einen Monat vor den regulären Schreibern bekommen? Dann müsste es ja jetzt langsam soweit sein. Wann rechnet ihr mit den Ergebnissen?


Das würde mich auch mal interessieren. Laufe mittlerweile täglich zitternd zum Briefkasten.
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Gast
Unregistered
 
#1.055
10.04.2021, 18:31
ruft doch mal an...
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GastHessen123
Unregistered
 
#1.056
10.04.2021, 20:37
Wann kommen denn die Noten in Hessen ?
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Gast_ENERWE
Unregistered
 
#1.057
10.04.2021, 21:17
(10.04.2021, 18:31)Gast schrieb:  ruft doch mal an...

Oh why so serious... es ist doch irgendwie so gut wie fast jeder vor den Ergebnissen angespannt. Also mal locker bleiben. Für den Austausch ist das Forum ja auch da.
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Sky
Senior Member
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Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#1.058
10.04.2021, 21:41
(10.04.2021, 21:17)Gast_ENERWE schrieb:  
(10.04.2021, 18:31)Gast schrieb:  ruft doch mal an...

Oh why so serious... es ist doch irgendwie so gut wie fast jeder vor den Ergebnissen angespannt. Also mal locker bleiben. Für den Austausch ist das Forum ja auch da.

das ist doch nicht böse gemeint. die sichersten infos bekommen wir halt direkt vom ljpa und sowas weiß doch keiner hier. ich würde ja selbst anrufen, bin aber regulärer schreiber gewesen. 

mir selbst geht doch auch schon der stift  Aengstlich
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Gast
Unregistered
 
#1.059
10.04.2021, 22:36
(16.01.2021, 02:31)Gast schrieb:  
(16.01.2021, 00:02)Gast schrieb:  
(15.01.2021, 23:27)Gast schrieb:  
(15.01.2021, 22:40)Gast schrieb:  Aber ist denn nicht über 62 VwVfG die 305 ff anwendbar?

Ich hab die Regelung als AGB subsumieren können. Das OVG macht das ganze ja komplett freestyle


Steht im Kommentar unter dem §. „Es kommt drauf an“ ?

hat halt fast jeder aus meiner AG über 305ff gelöst mit 62 vwvfg aber das ovg wollte das wohl über 59 vwvfg... dann ist das jetzt eben so. immerhin stimmen die argumente

Wer weiß schon, was die da wollen. Hab da auch nen Riesen Fass aufgemacht, ob 305 ff überhaupt anwendbar ist, weil das wohl höchst umstritten ist laut Kommentar... in der hier verlinkten Entscheidung aber kein Wort darüber. 

Ich bin übrigens über BeamtStG zum Verwaltungsrechtsweg gekommen. Hab das auch im Kommentar so verstanden, dass auch Streitigkeiten, die die Ausbildung zum Beamten betreffen darunter fallen. Scheint aber auch komplett falsch zu sein. Dann frag ich mich aber, warum da so drauf rumgeritten wurde im Sachverhalt. Kein Plan.


Im Hinblick auf die Mündliche und da mein Prüfer gerne Klausuren fragt, die er wohl gerade auf dem Tisch hat, hab ich mir den Beschluss des OVG auch Mal zu Gemüte geführt. Die machen das eher Freestyle, da es ja nur um um die Frage Zulassung Berufung y/n und krasse Rechtsfehler des VG geht. Das VG Stade hat die AGB-Kontrolle und Frage kurz aufgezeigt, OVG Münster sagt ja, BVerwG sagt Treu und Glauben - was auch im VwR gilt - genügt für die Frage der unangemessenen Benachteiligung, überraschenden Klausel bla bla. :) 

Zum Nachlesen falls gewünscht:
VG Stade Urt. v. 18.09.2018 Az. 4 A 2477/17

Muss aber schon sagen, dass das eine ziemlich ekelhafte Klausur war.
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#1.060
11.04.2021, 10:32
(10.04.2021, 22:36)Gast schrieb:  
(16.01.2021, 02:31)Gast schrieb:  
(16.01.2021, 00:02)Gast schrieb:  
(15.01.2021, 23:27)Gast schrieb:  
(15.01.2021, 22:40)Gast schrieb:  Aber ist denn nicht über 62 VwVfG die 305 ff anwendbar?

Ich hab die Regelung als AGB subsumieren können. Das OVG macht das ganze ja komplett freestyle


Steht im Kommentar unter dem §. „Es kommt drauf an“ ?

hat halt fast jeder aus meiner AG über 305ff gelöst mit 62 vwvfg aber das ovg wollte das wohl über 59 vwvfg... dann ist das jetzt eben so. immerhin stimmen die argumente

Wer weiß schon, was die da wollen. Hab da auch nen Riesen Fass aufgemacht, ob 305 ff überhaupt anwendbar ist, weil das wohl höchst umstritten ist laut Kommentar... in der hier verlinkten Entscheidung aber kein Wort darüber. 

Ich bin übrigens über BeamtStG zum Verwaltungsrechtsweg gekommen. Hab das auch im Kommentar so verstanden, dass auch Streitigkeiten, die die Ausbildung zum Beamten betreffen darunter fallen. Scheint aber auch komplett falsch zu sein. Dann frag ich mich aber, warum da so drauf rumgeritten wurde im Sachverhalt. Kein Plan.


Im Hinblick auf die Mündliche und da mein Prüfer gerne Klausuren fragt, die er wohl gerade auf dem Tisch hat, hab ich mir den Beschluss des OVG auch Mal zu Gemüte geführt. Die machen das eher Freestyle, da es ja nur um um die Frage Zulassung Berufung y/n und krasse Rechtsfehler des VG geht. Das VG Stade hat die AGB-Kontrolle und Frage kurz aufgezeigt, OVG Münster sagt ja, BVerwG sagt Treu und Glauben - was auch im VwR gilt - genügt für die Frage der unangemessenen Benachteiligung, überraschenden Klausel bla bla. :) 

Zum Nachlesen falls gewünscht:
VG Stade Urt. v. 18.09.2018 Az. 4 A 2477/17

Muss aber schon sagen, dass das eine ziemlich ekelhafte Klausur war.

ich denke auch, zumal das ovg den weg des vg in dem punkt nicht kritisiert hat. da ich grade in der wahlststion selbst an einem vg bin weiß ich mittlerweile, dass das andernfalls thematisiert worden wäre, denn grade die in lüneburg schauen nochmal GANZ genau hin.

nur das BVerwG sticht etwas heraus - nach deren ansicht könnte man den 62 VwVfG auch streichen. sofern man da keinen kommentar zu hat (nds) oder das grade zufällig kennt gibt es keine veranlassung das überhaupt anzusprechen, finde ich, zumal im sv dann schlagwörter zu AGB und zu 138 BGB noch gefallen sind.
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