08.04.2021, 13:05
Hallo zusammen,
ich bin leider durchgefallen und bald steht der Zweitversuch an.
Ich habe durch die Repetentenag viel gelernt vor allem in ZivilR und StrafR. Die Klausuren sind auch alle im befriedigenden Bereich, wobei ich trotzdem sehr viel Angst habe und bei vielem noch sehr unsicher bin,
sber zumindest weiß ich in den zwei Rechtsgebieten mittlerweile, wie ich mit dem Kommentar und etwas Struktur hoffentlich die Klausuren bestehe. Natürlich wird es nicht so laufen, wie ich es mir erhoffe und ich werde auch da an meine Grenzen stoßen, aber zumindest bin ich nicht mehr so voller Panik wie noch vorm Erstversuch.
Nun zu meinem Problem. Mit ÖRecht hatte ich schon immer Große Probleme. Im Erstversuch hat es in einer Klausur für 5 (unbekanntes Gesetz) Punkte gereicht in der zweiten für 1 (BauR)
Das Problem ist, dass ich mich hier durch die AG kaum gebessert habe. Ich weiß einfach nicht, wie ich eine Örechtklausur strukturiert löse.
Da ich auch keine Zeit mehr habe, wollte ich Fragen, ob ihr einfach Tipps habt, wie man eine Örechtklausur angeht, um einfach nur zu bestehen.
Vor allem die Kommentare in Nrw sind einfach unbrauchbar für mich und ich habe einfach zu wenig materielle Kenntnisse.
Mir ist aufgefallen, dass die die Sachverhalte in Örecht eigentlich viel hilfreicher sind, weil auf fast alle Probleme hingewiesen wird. Ich weiß aber nicht wie ich sie rechtlich einordnen soll. Wie kann man eine Klausur in Örecht am besten angehen und die Informationen aus dem Sachverhalt einordnen. Hattet ihr zB mal eine Klausur bei der ihr materiell nicht so fit wart, aber mit Methodik und gründlicher Sachverhaltsarbeit bestanden habt.
Wie genau geht ihr dann vor?
Bei Zivilrecht fällt mir das einfach viel leichter. Vielleicht versteht ja einer was ich genau meine und hat paar Ratschläge für mich.
Vielen Dank schonmal und Liebe Grüße
ich bin leider durchgefallen und bald steht der Zweitversuch an.
Ich habe durch die Repetentenag viel gelernt vor allem in ZivilR und StrafR. Die Klausuren sind auch alle im befriedigenden Bereich, wobei ich trotzdem sehr viel Angst habe und bei vielem noch sehr unsicher bin,
sber zumindest weiß ich in den zwei Rechtsgebieten mittlerweile, wie ich mit dem Kommentar und etwas Struktur hoffentlich die Klausuren bestehe. Natürlich wird es nicht so laufen, wie ich es mir erhoffe und ich werde auch da an meine Grenzen stoßen, aber zumindest bin ich nicht mehr so voller Panik wie noch vorm Erstversuch.
Nun zu meinem Problem. Mit ÖRecht hatte ich schon immer Große Probleme. Im Erstversuch hat es in einer Klausur für 5 (unbekanntes Gesetz) Punkte gereicht in der zweiten für 1 (BauR)
Das Problem ist, dass ich mich hier durch die AG kaum gebessert habe. Ich weiß einfach nicht, wie ich eine Örechtklausur strukturiert löse.
Da ich auch keine Zeit mehr habe, wollte ich Fragen, ob ihr einfach Tipps habt, wie man eine Örechtklausur angeht, um einfach nur zu bestehen.
Vor allem die Kommentare in Nrw sind einfach unbrauchbar für mich und ich habe einfach zu wenig materielle Kenntnisse.
Mir ist aufgefallen, dass die die Sachverhalte in Örecht eigentlich viel hilfreicher sind, weil auf fast alle Probleme hingewiesen wird. Ich weiß aber nicht wie ich sie rechtlich einordnen soll. Wie kann man eine Klausur in Örecht am besten angehen und die Informationen aus dem Sachverhalt einordnen. Hattet ihr zB mal eine Klausur bei der ihr materiell nicht so fit wart, aber mit Methodik und gründlicher Sachverhaltsarbeit bestanden habt.
Wie genau geht ihr dann vor?
Bei Zivilrecht fällt mir das einfach viel leichter. Vielleicht versteht ja einer was ich genau meine und hat paar Ratschläge für mich.
Vielen Dank schonmal und Liebe Grüße
08.04.2021, 16:32
Findest du denn die maßgeblichen Normen nicht oder woran hakt es? Was waren die Korrekturanmerkungen im Erstversuch/den Übungsklausuren?
Eigentlich ist ÖR mit sauberer Gesetzesanwendung jedenfalls sicher zu bestehen. Wie du selbst sagst, steckt ja meist auch alles, was man schreiben muss, schon im SV/Aktenauszug drin.
Eigentlich ist ÖR mit sauberer Gesetzesanwendung jedenfalls sicher zu bestehen. Wie du selbst sagst, steckt ja meist auch alles, was man schreiben muss, schon im SV/Aktenauszug drin.
08.04.2021, 16:57
Das ist ein tolles Gerüst fürs BauR:
http://www.juraexamen.info/nachbarschutz...-baurecht/
Hatte mit ÖR auch manchmal Schwierigkeiten, deshalb überlasse ich die Tipps den anderen, aber wünsche dir viel Erfolg! :)
http://www.juraexamen.info/nachbarschutz...-baurecht/
Hatte mit ÖR auch manchmal Schwierigkeiten, deshalb überlasse ich die Tipps den anderen, aber wünsche dir viel Erfolg! :)
08.04.2021, 22:39
darf ich fragen, wie deine Klausuren liefen und warum du durchgefallen bist? flasche Anspruchsgrundlagen, nicht argumentiert, nicht fertig geworden?
09.04.2021, 00:00
Das Lernen fällt mir einfach super schwer, wenn ich Örecht wiederhole, weil ich es irgendwie so langweilig finde. Oft finde ich wie bereits von euch angesprochen nicht die richtigen Normen.
Die Klausur, die ich bestanden habe im Examen war für mich nur machbar, weil das Gesetzt unbekannt (Hinweis aber im SV) war und man wenigstens einfach damit arbeiten musste. Hatte zum Teil auch die Bemerkung, dass ich gut argumentiert habe, aber nicht strukturiert arbeite. Die zweite Klausur war eine reine Katastrophe, hatte nicht wirklich viel hingeschrieben, weil ich mitten in der Klausur irgendwie meine Lösung geändert habe und dann in Panik verfallen bin. Sowas passiert mir echt hoffentlich nicht nochmal.
Ansonsten zu der Frage, wieso ich gescheitert bin. Also ich muss ehrlich sagen, dass ich einfach viel zu wenig gelernt hatte und zB in ZivilR im prozessualen einfach viele Lücken hatte. Bin dann in drei ZivilR Klausuren durchgefallen und halt in einer ÖRecht. Hatte vieles einfach nicht verstanden. Kaiserseminare und Rep konnte ich mir leider nicht wirklich finanziell leisten und die AG war wirklich einfach nur Zeitverschwendung. Die Repetentenag ist aber sehr gut und hat mir wirklich geholfen. Natürlich hat man weiterhin die Angst wieder zu versagen, aber ich versuche jetzt zum Ende einfach etwas positiver zu sein, weil ich am Anfang vor lauter Depris gar nichts mehr hinbekommen habe.
Örecht bereitet mir leider noch viele schlaflose Nächte, wenn ich in beiden Klausuren durchfalle und dann noch in den anderen Klausuren Aussetzer habe, dann wirds mit dem Bestehen wieder sehr knapp.
Die Klausur, die ich bestanden habe im Examen war für mich nur machbar, weil das Gesetzt unbekannt (Hinweis aber im SV) war und man wenigstens einfach damit arbeiten musste. Hatte zum Teil auch die Bemerkung, dass ich gut argumentiert habe, aber nicht strukturiert arbeite. Die zweite Klausur war eine reine Katastrophe, hatte nicht wirklich viel hingeschrieben, weil ich mitten in der Klausur irgendwie meine Lösung geändert habe und dann in Panik verfallen bin. Sowas passiert mir echt hoffentlich nicht nochmal.
Ansonsten zu der Frage, wieso ich gescheitert bin. Also ich muss ehrlich sagen, dass ich einfach viel zu wenig gelernt hatte und zB in ZivilR im prozessualen einfach viele Lücken hatte. Bin dann in drei ZivilR Klausuren durchgefallen und halt in einer ÖRecht. Hatte vieles einfach nicht verstanden. Kaiserseminare und Rep konnte ich mir leider nicht wirklich finanziell leisten und die AG war wirklich einfach nur Zeitverschwendung. Die Repetentenag ist aber sehr gut und hat mir wirklich geholfen. Natürlich hat man weiterhin die Angst wieder zu versagen, aber ich versuche jetzt zum Ende einfach etwas positiver zu sein, weil ich am Anfang vor lauter Depris gar nichts mehr hinbekommen habe.
Örecht bereitet mir leider noch viele schlaflose Nächte, wenn ich in beiden Klausuren durchfalle und dann noch in den anderen Klausuren Aussetzer habe, dann wirds mit dem Bestehen wieder sehr knapp.
09.04.2021, 00:11
Kopf hoch.
Ich kann gut nachvollziehen, dass ÖRecht - gerade wenn man es selbst nicht mag - wie eine schier erdrückende Wand von Stoff wirkt. Ist es aber absolut nicht, weil die Sachverhalte im ÖRecht - wie du selbst erkennst - idR sehr hilfreich gestrickt sind. Meines Erachtens ist es extrem wichtig, die im ÖR oftmals unbekannte Rechtsmaterie auf Bekanntes runterzubrechen. Das ist zB bei Anfechtungsklagen/EingriffsVAs (je nach V1/V2-Klausur) das Schema EGL/formelle Rmkt/materielle Rmkt, und die materielle Rmkt musst du dir dann idR durch saubere Arbeit mit dem Gesetz - EGL finden, lesen, in ihre Bestandteile zerlegen (Tatbestand - Rechtsfolge) und dann sauber den Sachverhalt subsumieren. Klar, das Grundgerüst muss im ÖR sitzen, aber an sich halte ich ÖR für das dankbarste Fach.
Ich kann gut nachvollziehen, dass ÖRecht - gerade wenn man es selbst nicht mag - wie eine schier erdrückende Wand von Stoff wirkt. Ist es aber absolut nicht, weil die Sachverhalte im ÖRecht - wie du selbst erkennst - idR sehr hilfreich gestrickt sind. Meines Erachtens ist es extrem wichtig, die im ÖR oftmals unbekannte Rechtsmaterie auf Bekanntes runterzubrechen. Das ist zB bei Anfechtungsklagen/EingriffsVAs (je nach V1/V2-Klausur) das Schema EGL/formelle Rmkt/materielle Rmkt, und die materielle Rmkt musst du dir dann idR durch saubere Arbeit mit dem Gesetz - EGL finden, lesen, in ihre Bestandteile zerlegen (Tatbestand - Rechtsfolge) und dann sauber den Sachverhalt subsumieren. Klar, das Grundgerüst muss im ÖR sitzen, aber an sich halte ich ÖR für das dankbarste Fach.
09.04.2021, 09:52
ÖRecht war für mich als Klausur meist sehr dankbar, weil man ohne Kenntnisse nur mit einem guten Aufbau und der Bearbeitung der aufgeworfenen Probleme schon ein befriedigend erreichen kann.
Im prozessrechtlichen Bereich geht es oft um Standardfragen (z.B. Verzicht auf die mündliche Verhandlung; Übertragung der Sache auf den Einzelrichter oder Entscheidung durch den Berichterstatter). Die Probleme lassen sich auch mit dem VwGO Kommentar lösen, aber es beruhigt, wenn man im Vorfeld schonmal etwas davon gehört hat.
In der Zulässigkeit geht es bei den verschiedenen Klagearten immer wieder um dieselben überschaubaren Probleme, die man gut lernen kann. Wichtig ist hier bei der Statthaftigkeit die richtige Klageart herzuleiten. Mit einer falschen Klage ist die Klausur noch nicht gelaufen, aber es wird dann deutlich schwieriger.
Bei der Begründetheit kommt es darauf an, dass man sich an ein Schema hält. Dafür solltest Du dir mal die möglichen Klausurtypen anschauen und dir das jeweilige Prüfungsschema aufschreiben. Dann wirst Du feststellen, dass es oft dieselben Grundschemata sind. Wie bereits genannt prüft man in Anfechtungssituationen i.d.R. EGL, formelle RMK und materielle RMK. In der materiellen RMK wird dann nach TB und RF differenziert. Davon gibt es natürlich auch in verschiedenen Bereichen Abweichungen, aber wenn man das nicht weiß fällt man allein deswegen nicht durch.
Als Tipp, wenn es um Genehmigungen geht: Egal welches Rechtsgebiet einschlägig ist (Baurecht, Immissionsschutzrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Wasserrecht, etc.), im Ergebnis läuft die Prüfung immer auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit raus. So solltest Du das auch trennen. Wenn Du die Probleme dann noch richtig einordnest, kann schon nichts mehr schiefgehen.
So kann man im ÖRecht im Prinzip überall feste Aufbauschema finden, an denen man sich orientieren kann.
Im prozessrechtlichen Bereich geht es oft um Standardfragen (z.B. Verzicht auf die mündliche Verhandlung; Übertragung der Sache auf den Einzelrichter oder Entscheidung durch den Berichterstatter). Die Probleme lassen sich auch mit dem VwGO Kommentar lösen, aber es beruhigt, wenn man im Vorfeld schonmal etwas davon gehört hat.
In der Zulässigkeit geht es bei den verschiedenen Klagearten immer wieder um dieselben überschaubaren Probleme, die man gut lernen kann. Wichtig ist hier bei der Statthaftigkeit die richtige Klageart herzuleiten. Mit einer falschen Klage ist die Klausur noch nicht gelaufen, aber es wird dann deutlich schwieriger.
Bei der Begründetheit kommt es darauf an, dass man sich an ein Schema hält. Dafür solltest Du dir mal die möglichen Klausurtypen anschauen und dir das jeweilige Prüfungsschema aufschreiben. Dann wirst Du feststellen, dass es oft dieselben Grundschemata sind. Wie bereits genannt prüft man in Anfechtungssituationen i.d.R. EGL, formelle RMK und materielle RMK. In der materiellen RMK wird dann nach TB und RF differenziert. Davon gibt es natürlich auch in verschiedenen Bereichen Abweichungen, aber wenn man das nicht weiß fällt man allein deswegen nicht durch.
Als Tipp, wenn es um Genehmigungen geht: Egal welches Rechtsgebiet einschlägig ist (Baurecht, Immissionsschutzrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Wasserrecht, etc.), im Ergebnis läuft die Prüfung immer auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit raus. So solltest Du das auch trennen. Wenn Du die Probleme dann noch richtig einordnest, kann schon nichts mehr schiefgehen.
So kann man im ÖRecht im Prinzip überall feste Aufbauschema finden, an denen man sich orientieren kann.