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  5. Klausuren April 2021
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Klausuren April 2021
April
Unregistered
 
#851
08.04.2021, 16:01
(08.04.2021, 15:56)Gast188 schrieb:  Was meint ihr, wie schlimm es ist wenn man 771 geprüft hat und dann aber die is. Dwk komplett richtig, abtretung wohl richtig, ausführliche beweiswürdigung...

Beständen oder nicht? Ich bin ein bisschen niedergeschlagen


Ich glaube, dass das noch als bestanden gilt.
1. wird man schon damit rechnen, dass das einige machen, weil eben eigentlich Z3 eine ZVR-Klausur ist
2. hauptsache du hast alle Probleme gesehen und bearbeitet, sowie eben zum guten Teil richtig gelöst. Darauf kommt es an.

Ich glaube, dass es in deinem Fall egal ist "wo" man was geprüft hat. Also: Alles gut :) Volle Kraft voraus!
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April
Unregistered
 
#852
08.04.2021, 16:02
Ergänzung: Der einstieg über 771 ist ein Fehler dann, aber darauf beruhende andere Unrichtigkeiten fallen sowieso als Folgefehler rglm nicht mehr ins Gewicht.
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Gast
Unregistered
 
#853
08.04.2021, 16:06
In RLP morgen 4. Urteil? Finden die sich witzig beim LPA?
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Gast132
Unregistered
 
#854
08.04.2021, 16:06
(08.04.2021, 15:56)Gast188 schrieb:  Was meint ihr, wie schlimm es ist wenn man 771 geprüft hat und dann aber die is. Dwk komplett richtig, abtretung wohl richtig, ausführliche beweiswürdigung...

Beständen oder nicht? Ich bin ein bisschen niedergeschlagen

Habe das gleiche mal in einer Probeklausur gemacht. Hat dann trotzdem gereicht zum bestehen weil es inhaltlich noch ok war.
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Gast.
Unregistered
 
#855
08.04.2021, 16:07
(08.04.2021, 15:56)Gast188 schrieb:  Was meint ihr, wie schlimm es ist wenn man 771 geprüft hat und dann aber die is. Dwk komplett richtig, abtretung wohl richtig, ausführliche beweiswürdigung...

Beständen oder nicht? Ich bin ein bisschen niedergeschlagen

Damit bist du nicht allein. Habe es genau so gemacht und hoffe das Beste!
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Gast188
Unregistered
 
#856
08.04.2021, 16:08
(08.04.2021, 16:01)April schrieb:  
(08.04.2021, 15:56)Gast188 schrieb:  Was meint ihr, wie schlimm es ist wenn man 771 geprüft hat und dann aber die is. Dwk komplett richtig, abtretung wohl richtig, ausführliche beweiswürdigung...

Beständen oder nicht? Ich bin ein bisschen niedergeschlagen


Ich glaube, dass das noch als bestanden gilt.
1. wird man schon damit rechnen, dass das einige machen, weil eben eigentlich Z3 eine ZVR-Klausur ist
2. hauptsache du hast alle Probleme gesehen und bearbeitet, sowie eben zum guten Teil richtig gelöst. Darauf kommt es an.

Ich glaube, dass es in deinem Fall egal ist "wo" man was geprüft hat. Also: Alles gut :) Volle Kraft voraus!

Ich ärgere mich wirklich maßlos. Ich konnte alles so runterschreiben, aber ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass kein ZV-rechtsbehelf geprüft wird. Also habe ich versucht es in 771 zu pressen. 

Stand mir da wohl ein wenig selbst im Weg. Ich denke die matr-rechtlichen Probleme konnte ich gut runterschreiben. Hoffentlich ist es nur ein Schwerpunkt, den ich dann falsch habe und der Rest reicht noch für eine einigermaßen angenehme Punktzahl. Mal sehen was draus geworden ist...
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RLP+
Unregistered
 
#857
08.04.2021, 16:09
A. Zulässigkeit der Klage [+]
P. Zuständigkeit 
P. Streitgenossenschaft

B. Zulässigkeit der DWK
P. Zulässigkeit 
P. Zuständigkeit
P. Rechtshängigkeit

C. Klagehäufung, § 260 ZPO

D. Begründetheit der Klage [-]
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (-)
P. Abtretung vom 09.01.2019 unwirksam
-> Beweiswürdigung
1. Privaturkunde, § 416 (-)
2. Zeugenvernehmung des RA (-) unergiebig 
3. informatorische Anhörung (-)

E. Begründetheit der DWK (+)

I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (+)
P. Abtretung iRd notariellen KV (+)
-> Beweiswürdigung
Urkunde; §§ 133, 157 BGB

F. Zinsen §§ 288, 291 (?)

G. Kostenentscheidung, § 92 II ZPO 
VV § 709
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#858
08.04.2021, 16:13
(08.04.2021, 15:55)Gast schrieb:  
(08.04.2021, 15:39)Gast schrieb:  Leute heute war es gar nicht sooo einfach. Hört mal auf dauernd den Durchgang als leicht zu definieren. Kann sein, dass es bei dem einen oder anderen gut lief. Freut mich auch, aber das zu pauschalisieren finde ich unangemessen.



Also du darfst ihn als "gar nicht sooo einfach" definieren, andere aber nicht als leicht? Wie wäre es, wenn du einfach akzeptierst, dass manche den Durchgang als leicht definieren, statt ihnen hier das Wort verbieten zu wollen?

Verbieten? Lange nichts lächerlicheres gelesen. Danke:)
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Gast
Unregistered
 
#859
08.04.2021, 16:14
(08.04.2021, 16:09)RLP+ schrieb:  A. Zulässigkeit der Klage [+]
P. Zuständigkeit 
P. Streitgenossenschaft

B. Zulässigkeit der DWK
P. Zulässigkeit 
P. Zuständigkeit
P. Rechtshängigkeit

C. Klagehäufung, § 260 ZPO

D. Begründetheit der Klage [-]
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (-)
P. Abtretung vom 09.01.2019 unwirksam
-> Beweiswürdigung
1. Privaturkunde, § 416 (-)
2. Zeugenvernehmung des RA (-) unergiebig 
3. informatorische Anhörung (-)

E. Begründetheit der DWK (+)

I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (+)
P. Abtretung iRd notariellen KV (+)
-> Beweiswürdigung
Urkunde; §§ 133, 157 BGB

F. Zinsen §§ 288, 291 (?)

G. Kostenentscheidung, § 92 II ZPO 
VV § 709


Erst schreiben, dass alles so leicht sei, aber dann Zulässigkeit der DWK an der Stelle prüfen lol. Schlimme Leute hier
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Gast
Unregistered
 
#860
08.04.2021, 16:15
hier wird mehrfach 812 als Rechtsgrundlage genannt. leuchtet mir irgendwie nicht ein. bitte mal um Erklärung?
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