08.04.2021, 15:00
(08.04.2021, 10:45)iusNRW schrieb: Ach ergänzend noch die Frage:
Ich schaffe ja momentan kaum Umsatz und denke, dass das auch noch lange so bleiben wird - ist das ein Kündigungsgrund? Ich halte mich jetzt nicht für einen Low-Performer, aber ich hab langfristig auch keine Lust mich noch um Umsatz zu kümmern - ich möchte mein Gehalt, konkrete Arbeitsaufgaben und ab und an mal pünktlich Feierabend, ohne viele Gedanken an den nächsten Tag, die mir mein Abendessen verderben...
Am Anfang sicherlich nicht ungewöhnlich. Woran liegt denn der geringe Umsatz?
08.04.2021, 16:05
(07.04.2021, 16:57)iusNRW schrieb: Dann noch die Frage, wie funktioniert mit dem Geld, wenn ich nicht nach RVG abrechne? Ab wann muss die Vergütungsvereinbarung geschlossen sein? Meine Chefs meinen, ich soll die Vergütungsvereinbarung schon versenden und parallel schon den Fall bearbeiten. Das halte ich für schlecht, wenn der Mandant abspringt, kann ich nichts abrechnen, habe aber schon Mühen investiert - dann muss ich ja alles nach 612 BGB (Taxe) schätzen und berechnen - das ist dem Mandanten aber nicht zumutbar, wenn er die Leistung doch nicht will (auflösende Bedingung) Wie passt das zusammen?
Seit wann werden Rechtsberatungsverträge unter der auflösenden Bedingung geschlossen, "dass der Mandant die Leistung doch nicht will"?
Entweder Du wirst mandatiert oder nicht. Bei mündlicher Mandatierung würde ich bei Neumandanten aus Beweisgründen nicht mit der Arbeit anfangen, bevor das Mandat in Textform (E-Mail) bestätigt wurde. Einzige Ausnahme wären sehr eilige Fälle (einstweilige Verfügung). Dann Telefonnotiz über die Mandatierung anfertigen und loslegen. Wenn der Mandant das Mandat kündigt und Du mit dem Arbeiten bereits angefangen hast, rechnest Du die Geschäftsgebühr nach RVG ab.
Wenn die per Mail versendete Gebührenvereinbarung nicht zeitnah per E-Mail bestätigt wird, würde ich nachfragen und im Zweifelsfall das Mandat beenden. Zahlungsunwillige/-unfähige Mandanten kann ich nicht gebrauchen.
08.04.2021, 17:01
1. Von Vorschüssen außerhalb der Strafverteidigung würde ich grundsätzlich abraten. Bei Unternehmen ist das m. E. sogar ein No-Go. Durch das damit zum Ausdruck gebrachte Misstrauen kommt erst gar keine Vertrauensbasis auf.
2. Zu geringer Umsatz kann irgendwann zum Kündigungsgrund werden. Bis dahin muss aber einiges passieren. Am Anfang würde ich auf jeden Fall nur schauen, dass die Qualität der Arbeit passt. Natürlich ist das zuerst nicht kostentragend. Das weiß die Kanzlei aber. Wenn du juristisch gut arbeitest, kommt der Umsatz von allein.
3. Unsicherheit am Anfang ist völlig normal. Das hat jeder. Gleiches gilt für das Nachgrübeln über Fälle beim Abendessen. Mit der Zeit wird man da abgeklärter. Erwarte am Anfang nicht zu viel von dir. Du bist eben Berufsanfänger und brauchst noch einige Zeit, bis du drin bist. Auch das weiß die Kanzlei aber.
2. Zu geringer Umsatz kann irgendwann zum Kündigungsgrund werden. Bis dahin muss aber einiges passieren. Am Anfang würde ich auf jeden Fall nur schauen, dass die Qualität der Arbeit passt. Natürlich ist das zuerst nicht kostentragend. Das weiß die Kanzlei aber. Wenn du juristisch gut arbeitest, kommt der Umsatz von allein.
3. Unsicherheit am Anfang ist völlig normal. Das hat jeder. Gleiches gilt für das Nachgrübeln über Fälle beim Abendessen. Mit der Zeit wird man da abgeklärter. Erwarte am Anfang nicht zu viel von dir. Du bist eben Berufsanfänger und brauchst noch einige Zeit, bis du drin bist. Auch das weiß die Kanzlei aber.
08.04.2021, 18:49
(08.04.2021, 17:01)Gast schrieb: 1. Von Vorschüssen außerhalb der Strafverteidigung würde ich grundsätzlich abraten. Bei Unternehmen ist das m. E. sogar ein No-Go. Durch das damit zum Ausdruck gebrachte Misstrauen kommt erst gar keine Vertrauensbasis auf.Ne, das kommt auch bei Unternehmen drauf an... Und zwar darauf, wieviel Zeit die Sache kostet und was für ein (durch gute Zusammenarbeit nachgewiesener) guter Schuldner das Unternehmen ist. Im Zweifel anberaten und einen moderaten Vorschuß (jedenfalls bei Zeitvergütung) fordern. Mündlich klarstellen, was der Vorschuß voraussichtlich abdeckt und wann ein weiterer Vorschuß angefordert wird... Vertrauen wird auch durch die Transparenz von Zwischenabrechnungen aufgebaut. Bei einer Zeitvergütung kommt sonst am Ende - dann, wenn das Interesse an Deiner Tätigkeit längst erloschen und auch keine Motivation zu Zahlung mehr vorhanden ist - der ganz dicke Hammer. Dann kannst Du die Rechnung zusammenstreichen wie Du willst, der Mandant wird immer noch nöhlen, dass das alles zu teuer war und er die Kosten gerne früher gewusst hätte... Alles eine Sache des Fingerspitzengefühls!
08.04.2021, 20:12
Ich verweise mal auf das „Beck'sche Formularbuch für die Anwaltskanzlei“, da sind Anwaltsverträge, AGB, Vergütungsvereinbarungen (pauschal und nach Zeit) usw. enthalten. Auf der Seite des DAV gibt es außerdem einen Musterdatenschutzhinweis.
Davon abgesehen: Deine Kanzlei ist furchtbar. Warum man dich RVG-Sachen ggfs. falsch abrechnen lässt und dadurch einfach generierten Umsatz auslässt, weiß der Teufel. Wenn du dann auch noch Postein-/Ausgang machen musst, gibt es noch zusätzliche Haftungsrisiken. Ich kann mir das alles nur so erklären, dass die anderen Berufsträger schon immer zusammen gearbeitet haben und du der erste angestellte RA dort bist. Die wissen offenbar schlicht nicht, dass das etwas ganz anderes ist, als zum Beispiel in einer Bürogemeinschaft zusammenzuarbeiten.
Davon abgesehen: Deine Kanzlei ist furchtbar. Warum man dich RVG-Sachen ggfs. falsch abrechnen lässt und dadurch einfach generierten Umsatz auslässt, weiß der Teufel. Wenn du dann auch noch Postein-/Ausgang machen musst, gibt es noch zusätzliche Haftungsrisiken. Ich kann mir das alles nur so erklären, dass die anderen Berufsträger schon immer zusammen gearbeitet haben und du der erste angestellte RA dort bist. Die wissen offenbar schlicht nicht, dass das etwas ganz anderes ist, als zum Beispiel in einer Bürogemeinschaft zusammenzuarbeiten.
08.04.2021, 20:28
(08.04.2021, 10:38)iusNRW schrieb: Ist das in jedem Juristen-Job das Gleiche? Ich dachte eigentlich, als Angestellter bekomme ich feste Anweisungen und Arbeitsaufgaben (Fließbandaufgaben) und die erledige ich dann ohne dieses ganze selbstständige vor- und nachbereiten ... (ich möchte eigentlich irgendwann mal Feierabend haben und nicht im Bett noch über Mandate nachdenken müssen ...)Für Fließband musst Du D.... ach, lassen wir das Als Volljurist musst Du halt ne Menge können. Auch als Angestellter ("Dienste höherer Art"). Dass allerdings Sekretariatsaufgaben auf Volljuristen verlagert werden, ist was anderes. Das ist oft nicht besonders sinnvoll, kommt aber gefühlt immer häufiger vor. Man "spart" halt die Kosten für die Sekretärin. Sobald die Umsätze stimmen, rechnet sich dieses "Sparen" logischerweise nicht mehr.
Sorry für die dämlichen Fragen, ich wollte eigentlich immer Jura machen seit ich denken kann, aber irgendwie hat sich das nach den beiden Examina, als ich dann endlich mal aus der Prüfungsphase raus war, etwas gewandelt...
08.04.2021, 21:19
(08.04.2021, 18:49)Papa schrieb:(08.04.2021, 17:01)Gast schrieb: 1. Von Vorschüssen außerhalb der Strafverteidigung würde ich grundsätzlich abraten. Bei Unternehmen ist das m. E. sogar ein No-Go. Durch das damit zum Ausdruck gebrachte Misstrauen kommt erst gar keine Vertrauensbasis auf.Ne, das kommt auch bei Unternehmen drauf an... Und zwar darauf, wieviel Zeit die Sache kostet und was für ein (durch gute Zusammenarbeit nachgewiesener) guter Schuldner das Unternehmen ist. Im Zweifel anberaten und einen moderaten Vorschuß (jedenfalls bei Zeitvergütung) fordern. Mündlich klarstellen, was der Vorschuß voraussichtlich abdeckt und wann ein weiterer Vorschuß angefordert wird... Vertrauen wird auch durch die Transparenz von Zwischenabrechnungen aufgebaut. Bei einer Zeitvergütung kommt sonst am Ende - dann, wenn das Interesse an Deiner Tätigkeit längst erloschen und auch keine Motivation zu Zahlung mehr vorhanden ist - der ganz dicke Hammer. Dann kannst Du die Rechnung zusammenstreichen wie Du willst, der Mandant wird immer noch nöhlen, dass das alles zu teuer war und er die Kosten gerne früher gewusst hätte... Alles eine Sache des Fingerspitzengefühls!
Naja, dass natürlich nach bestimmten Zeitabschnitten - i. d. R. monatlich - abgerechnet wird, ist ja klar. Aber trotzdem sind das immer Abrechnungen für erbrachte Leistungen im Nachhinein. Aber gut, ist jetzt auch nicht so als hätte ich schon alles gesehen. Mag sein, dass sich manche Kanzleien auch im voraus bezahlen lassen. Ich halte das aber für extrem untypisch.
08.04.2021, 21:56
Ok, dann trenne ich nochmal die Punkte der Klarheit halber auf:
1. Vorschüße halte ich weiterhin für ein solides Instrument, um Ausfälle zu vermeiden. Es kommt halt auf das Unternehmen (ein ganz weiter Begriff) und die Beziehung zu diesem an.
Unabhängig von der Frage des Vorschußes:
2.Bei Zeitabrechnung sind Zwischenabrechnungen zeitnah zur Leistungserbringung, dagegen nicht unbedingt in einem festen zeitlichen Turnus, wichtig.
3. Abrechnungen müssen nachvollziehbar sein.
1. Vorschüße halte ich weiterhin für ein solides Instrument, um Ausfälle zu vermeiden. Es kommt halt auf das Unternehmen (ein ganz weiter Begriff) und die Beziehung zu diesem an.
Unabhängig von der Frage des Vorschußes:
2.Bei Zeitabrechnung sind Zwischenabrechnungen zeitnah zur Leistungserbringung, dagegen nicht unbedingt in einem festen zeitlichen Turnus, wichtig.
3. Abrechnungen müssen nachvollziehbar sein.
08.04.2021, 22:57
Kl Danke für Eure rege Beteiligung - bevor ich jetzt jeden einzeln zitiere, fasse ich mal eben in einem Beitrag zusammen:
Mein geringer Umsatz liegt zu einen sicher an der frühen Zeit (erstes Berufsjahr), aber auch daran, dass ich kaum Aufgaben von den Partnern bekomme und lange brauche und nichts und niemanden hier in der Stadt kenne (habe kein Netzwerk oder sowas - die Stadt ist zusammen mit meinem Arbeitgeber auch eher Übergangslösung bis zum nächsten Jahr - private Gründe -). Eigene Mandanten habe ich gar keine.
Mit der auflösenden Bedingung meine ich den Fall, dass der Mandant regelmäßig einen Stapel PdF Dateien übersendet und dann nur den Hinweis - „können Sie sich das mal ansehen?“ - ich lege dann los mit der Arbeit und übersende parallel die Vergütungsvereinbarung, dann kommt entweder - „hat sich erledigt“ oder die RSV lehnt ab, der Mdt. sagt dann, ok dann will ich deine Leistung doch nicht. Da ist doch nur Streit vorprogrammiert. Ich hätte lieber erst alles save (VV unterzeichnet/Deckungszusage) und erst dann arbeite ich - und genau das wollen die Partner nicht ... Und wenn es schief geht bin ich der dumme, oder wie?
Das mit der Bestätigung merke ich mir schon mal. Manchmal bekomme ich auch Akten zugeschoben, wo sich ein Stammmandant von Partner A bei ihm meldet Ubd ich soll das dann machen - da wurde dann schon telefoniert, aber Telefonvermerke gibt es nicht - ich werde dann nicht gebrieft, was schon besprochen wurde, auch wenn ich nachfrage, soll ich den Mandanten einfach anrufen - wenn der MDT dann alles zwei mal erzählen muss, fühlt der sich von mir auch nur vereimert...
Kann ich den Vorschuss nur vom mdt oder auch seiner RSV verlangen - mir wäre glaube ich am liebsten, ich hole mir den Vorschuss beim mdt und der holt sich das Geld bei der RSV zurück, oder? Wie hoch setzt man den Vorschuss an? 30% von dem, was für das gesamte Mandat rauskommt? Mehr?
Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie lang ich für eine Sache brauche - eine einfache Datenschutzfrage hatte sich aös Beispiel als 5 Stündige Recherchearbeit entpuppt - alle Konstellationen, sind grundlegend andere - keine Muster erkennbar - vom Sachmangel im Auto bis zur Verschmelzung von Gesellschaften hatte ich alles auf dem Tisch... was soll man dem Mandanten sagen? „Hab keine Ahnung, rechne mal mit mindestens X Stunden a X Euro.“?
Monatlich nach Zeitabschnitten abrechnen heißt, ich rechne einfach jeden Monat den Teil ab, den ich bis dato erbracht habe? Ich hätte das entweder nach Gusto gemacht (zB wenn ein Verfahrensabschnitt durch ist oder wenn ich einen Betrag X erwirtschaftet habe) - wir ihr merkt, ich hab wenig Plan, aber lerne gern dazu :D
Danke für die Info mit den Selbsterwartungen - ich kann mir einfach überhaupt nicht vorstellen, was der Berufsanfänger schon können muss und was nicht - insbesondere fühlt sich der Druck der Partner (du musst Umsatz bringen; du musst alles selbst machen; du musst dich komplett allein organisieren; etc.) hoch an. Das mag ich persönlich gar nicht. Lieber langsam eingeführt werden und dann läuft der Rest von selbst (so bin ich zumindest gestrickt).
Ich denke auch, dass das genau der Punkt ist - die wissen nicht wie man mit einem Anfänger umgeht - das sind Partner die aus zwei Büros kommen (dort auch jeweils Partner gewesen) und sich jetzt gemeinsam selbstständig gemacht haben.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldung! Ihr helft mir momentan mehr als mein Ref und mein Arbeitgeber zusammen :D
Danke nochmal (im Voraus ;))
Mein geringer Umsatz liegt zu einen sicher an der frühen Zeit (erstes Berufsjahr), aber auch daran, dass ich kaum Aufgaben von den Partnern bekomme und lange brauche und nichts und niemanden hier in der Stadt kenne (habe kein Netzwerk oder sowas - die Stadt ist zusammen mit meinem Arbeitgeber auch eher Übergangslösung bis zum nächsten Jahr - private Gründe -). Eigene Mandanten habe ich gar keine.
Mit der auflösenden Bedingung meine ich den Fall, dass der Mandant regelmäßig einen Stapel PdF Dateien übersendet und dann nur den Hinweis - „können Sie sich das mal ansehen?“ - ich lege dann los mit der Arbeit und übersende parallel die Vergütungsvereinbarung, dann kommt entweder - „hat sich erledigt“ oder die RSV lehnt ab, der Mdt. sagt dann, ok dann will ich deine Leistung doch nicht. Da ist doch nur Streit vorprogrammiert. Ich hätte lieber erst alles save (VV unterzeichnet/Deckungszusage) und erst dann arbeite ich - und genau das wollen die Partner nicht ... Und wenn es schief geht bin ich der dumme, oder wie?
Das mit der Bestätigung merke ich mir schon mal. Manchmal bekomme ich auch Akten zugeschoben, wo sich ein Stammmandant von Partner A bei ihm meldet Ubd ich soll das dann machen - da wurde dann schon telefoniert, aber Telefonvermerke gibt es nicht - ich werde dann nicht gebrieft, was schon besprochen wurde, auch wenn ich nachfrage, soll ich den Mandanten einfach anrufen - wenn der MDT dann alles zwei mal erzählen muss, fühlt der sich von mir auch nur vereimert...
Kann ich den Vorschuss nur vom mdt oder auch seiner RSV verlangen - mir wäre glaube ich am liebsten, ich hole mir den Vorschuss beim mdt und der holt sich das Geld bei der RSV zurück, oder? Wie hoch setzt man den Vorschuss an? 30% von dem, was für das gesamte Mandat rauskommt? Mehr?
Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie lang ich für eine Sache brauche - eine einfache Datenschutzfrage hatte sich aös Beispiel als 5 Stündige Recherchearbeit entpuppt - alle Konstellationen, sind grundlegend andere - keine Muster erkennbar - vom Sachmangel im Auto bis zur Verschmelzung von Gesellschaften hatte ich alles auf dem Tisch... was soll man dem Mandanten sagen? „Hab keine Ahnung, rechne mal mit mindestens X Stunden a X Euro.“?
Monatlich nach Zeitabschnitten abrechnen heißt, ich rechne einfach jeden Monat den Teil ab, den ich bis dato erbracht habe? Ich hätte das entweder nach Gusto gemacht (zB wenn ein Verfahrensabschnitt durch ist oder wenn ich einen Betrag X erwirtschaftet habe) - wir ihr merkt, ich hab wenig Plan, aber lerne gern dazu :D
Danke für die Info mit den Selbsterwartungen - ich kann mir einfach überhaupt nicht vorstellen, was der Berufsanfänger schon können muss und was nicht - insbesondere fühlt sich der Druck der Partner (du musst Umsatz bringen; du musst alles selbst machen; du musst dich komplett allein organisieren; etc.) hoch an. Das mag ich persönlich gar nicht. Lieber langsam eingeführt werden und dann läuft der Rest von selbst (so bin ich zumindest gestrickt).
Ich denke auch, dass das genau der Punkt ist - die wissen nicht wie man mit einem Anfänger umgeht - das sind Partner die aus zwei Büros kommen (dort auch jeweils Partner gewesen) und sich jetzt gemeinsam selbstständig gemacht haben.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldung! Ihr helft mir momentan mehr als mein Ref und mein Arbeitgeber zusammen :D
Danke nochmal (im Voraus ;))
08.04.2021, 23:27
(08.04.2021, 20:28)Papa schrieb:(08.04.2021, 10:38)iusNRW schrieb: Ist das in jedem Juristen-Job das Gleiche? Ich dachte eigentlich, als Angestellter bekomme ich feste Anweisungen und Arbeitsaufgaben (Fließbandaufgaben) und die erledige ich dann ohne dieses ganze selbstständige vor- und nachbereiten ... (ich möchte eigentlich irgendwann mal Feierabend haben und nicht im Bett noch über Mandate nachdenken müssen ...)Für Fließband musst Du D.... ach, lassen wir das Als Volljurist musst Du halt ne Menge können. Auch als Angestellter ("Dienste höherer Art"). Dass allerdings Sekretariatsaufgaben auf Volljuristen verlagert werden, ist was anderes. Das ist oft nicht besonders sinnvoll, kommt aber gefühlt immer häufiger vor. Man "spart" halt die Kosten für die Sekretärin. Sobald die Umsätze stimmen, rechnet sich dieses "Sparen" logischerweise nicht mehr.
Sorry für die dämlichen Fragen, ich wollte eigentlich immer Jura machen seit ich denken kann, aber irgendwie hat sich das nach den beiden Examina, als ich dann endlich mal aus der Prüfungsphase raus war, etwas gewandelt...
Danke fürs Stichwort: ... iesel machen ;-)