07.04.2021, 16:57
Liebes Forum,
Ich brauche Eure Hilfe! :(
Es folgt etwas mehr Text, aber ich bin sehr dankbar, für Eure Infos hierzu:
Ich bin jetzt seit kurzem als Rechtsanwalt in NRW (kleine Stadt, ca. 100k Einwohner) tätig in einer kleineren Kanzlei (6 Berufsträger - plus ich als Angestellter). Wir haben fast nur Unternehmen als Mandanten - die Kanzlei ist im ArbeitsR, gew. RS, Notariat, Handels-GesR und ErbR unterwegs. Ich soll die Kanzlei mit IT Ubd Datenschutz ergänzen. Wurde auch prompt zum Datenschutzkoordinator ernannt (obwohl ich von nix ne Ahnung habe - kann halt gut mit PC‘s umgehen...) - habe auch IT-Interesse, aber halt keine Grundlage - Schwerpunkt war Strafrecht/ Ref war tauchen und weitgehend Strafrecht - hab IT (ohne IP, nur E-Commerce; Datenschutz; Vertragsgestaltung) erst nach dem ReF für mich entdeckt...
Ich habe jetzt die ersten Mandantengespräche hinter mir und stelle fest, dass die Gespräche nicht gut gelaufen sind. Weder konnte ich auf Anhieb alle Fragen beantworten („das muss ich noch prüfen“ war meine Standardantwort) noch war hinterher der Sachverhalt vollständig klar, weil ich überhaupt nicht weiß, was ich im Gespräch alles fragen muss. Ich muss dann immer Rückfragen (teils auch mehrfach, weil sich immer neue Aspekte ergeben, nach meiner rechtlichen Prüfung - im Ref war der Sachverhalt bereits vollständig klar und sollte von mir nur noch als Klage, außergerichtliche Aufforderung, etc. verarbeitet werden.
Mir ist das sehr peinlich (vor allem bei unseren Dauermandanten, die ich halt noch nicht kenne), nicht alles sofort erfragt zu haben - ist das normal?
Wie telefoniert Man überhaupt mit Mandanten? Gibt es dafür Regeln (insb. bei Gesprächen mit Unternehmen)
Gibt es vielleicht auch eine Checkliste für Mandantengespräche?
Mein Arbeitgeber verlangt zudem von mir, dass ich alles selbst abrechne und zwar so, wie ich das für richtig halte - ich bekomme keine Vorlagen für eine Vergütungsvereinbarung/Datenschutzerklärung/Widerrufsbelehrung/Hinweise nach der BRAO oder sowas, sondern muss alles selbst aufbereiten, entwerfen und dem Mandanten vorlegen. Ich hab null Ahnung vom Abrechnen (auf die Renos der anderen Anwälte kann ich nicht oder nur sehr bedingt wegen erhöhter Arbeitsauslastung zugreifen, sondern soll Umsatz machen, um eine eigene ReNo zu finanzieren - bis dahin muss ich von der Aktenanlage bis zur Abrechnung alles selber machen) - ist das normal im Angestelltenverhältnis?
Meine Arbeiten werden auch nicht kontrolliert, ich soll einfach machen wie ich denke - bisher hatte ich noch nicht viel (habe vll in 40 Akten gearbeitet - einige laufende Sachen, einige neue), aber Fehler habe ich mir Sicherheit schon einige gemacht...
Für mich gibt es irgendwie noch einen Unterschied zwischen Selbstständigem Arbeiten und Selbstständig sein. Ich bin auch nicht richtig im Büro integriert... das persönliche Klima ist nicht so pralle ... aber vielleicht liegt das auch an mir, weil ich eher zurückhaltend bin.
Sollte ich noch was ändern? Ich würde gerne für Arbeitsentlastung sorgen, aber habe eher das Gefühl ich bin nur eine zusätzliche BElastung...
Dann noch die Frage, wie funktioniert mit dem Geld, wenn ich nicht nach RVG abrechne? Ab wann muss die Vergütungsvereinbarung geschlossen sein? Meine Chefs meinen, ich soll die Vergütungsvereinbarung schon versenden und parallel schon den Fall bearbeiten. Das halte ich für schlecht, wenn der Mandant abspringt, kann ich nichts abrechnen, habe aber schon Mühen investiert - dann muss ich ja alles nach 612 BGB (Taxe) schätzen und berechnen - das ist dem Mandanten aber nicht zumutbar, wenn er die Leistung doch nicht will (auflösende Bedingung) Wie passt das zusammen?
Gleiches auch mit der Rechtschutz - Soll ich schon arbeiten, obwohl die Deckungszusage noch gar nicht da ist? Meine Chefs meinen ja... und wenn die Zusage dann nicht kommt und der Mandant die Leistung nur bei Zusage der RSV haben will?
Dann abschließend noch die Frage: in welchen Situationen ruft man den Richter persönlich an (meine Chefs quatschten andauernd mit Richtern am Telefon um irgendwas zu besprechen aber muss das nicht alles schriftlich ablaufen?)
Ich bin mir solchen Themen im Ref nie in Berührung gekommen und würde mich über Hilfe sehr freuen, da ich in der Kanzlei überhaupt keine Anleitung bekomme :(
PS: die Bücher für Berufseinsteiger und das Becksche Rechtsanwaltshandbuch und die Formularbücher kenne ich alle schon, aber die helfen nicht so wirklich. Ich besuche parallel noch einen FA-Kurs (IT) aber da wird auch nur materielles Recht behandelt ...
PPS: Arbeite in Teilzeit (25 std) für 2500€ brutto/Monat - stocke demnächst auf eine 4-Tage-Woche auf (ein Tag muss wegen Kind freibleiben) - ich finde den Anwaltsberuf ganz in Ordnung bisher, aber er könnte schöner sein - hatte ich vielleicht nicht die besten Startbedingungen?
Vielen Dank fürs lesen und besten Dank für Eure Antworten! :)!
Grüße!
Ich brauche Eure Hilfe! :(
Es folgt etwas mehr Text, aber ich bin sehr dankbar, für Eure Infos hierzu:
Ich bin jetzt seit kurzem als Rechtsanwalt in NRW (kleine Stadt, ca. 100k Einwohner) tätig in einer kleineren Kanzlei (6 Berufsträger - plus ich als Angestellter). Wir haben fast nur Unternehmen als Mandanten - die Kanzlei ist im ArbeitsR, gew. RS, Notariat, Handels-GesR und ErbR unterwegs. Ich soll die Kanzlei mit IT Ubd Datenschutz ergänzen. Wurde auch prompt zum Datenschutzkoordinator ernannt (obwohl ich von nix ne Ahnung habe - kann halt gut mit PC‘s umgehen...) - habe auch IT-Interesse, aber halt keine Grundlage - Schwerpunkt war Strafrecht/ Ref war tauchen und weitgehend Strafrecht - hab IT (ohne IP, nur E-Commerce; Datenschutz; Vertragsgestaltung) erst nach dem ReF für mich entdeckt...
Ich habe jetzt die ersten Mandantengespräche hinter mir und stelle fest, dass die Gespräche nicht gut gelaufen sind. Weder konnte ich auf Anhieb alle Fragen beantworten („das muss ich noch prüfen“ war meine Standardantwort) noch war hinterher der Sachverhalt vollständig klar, weil ich überhaupt nicht weiß, was ich im Gespräch alles fragen muss. Ich muss dann immer Rückfragen (teils auch mehrfach, weil sich immer neue Aspekte ergeben, nach meiner rechtlichen Prüfung - im Ref war der Sachverhalt bereits vollständig klar und sollte von mir nur noch als Klage, außergerichtliche Aufforderung, etc. verarbeitet werden.
Mir ist das sehr peinlich (vor allem bei unseren Dauermandanten, die ich halt noch nicht kenne), nicht alles sofort erfragt zu haben - ist das normal?
Wie telefoniert Man überhaupt mit Mandanten? Gibt es dafür Regeln (insb. bei Gesprächen mit Unternehmen)
Gibt es vielleicht auch eine Checkliste für Mandantengespräche?
Mein Arbeitgeber verlangt zudem von mir, dass ich alles selbst abrechne und zwar so, wie ich das für richtig halte - ich bekomme keine Vorlagen für eine Vergütungsvereinbarung/Datenschutzerklärung/Widerrufsbelehrung/Hinweise nach der BRAO oder sowas, sondern muss alles selbst aufbereiten, entwerfen und dem Mandanten vorlegen. Ich hab null Ahnung vom Abrechnen (auf die Renos der anderen Anwälte kann ich nicht oder nur sehr bedingt wegen erhöhter Arbeitsauslastung zugreifen, sondern soll Umsatz machen, um eine eigene ReNo zu finanzieren - bis dahin muss ich von der Aktenanlage bis zur Abrechnung alles selber machen) - ist das normal im Angestelltenverhältnis?
Meine Arbeiten werden auch nicht kontrolliert, ich soll einfach machen wie ich denke - bisher hatte ich noch nicht viel (habe vll in 40 Akten gearbeitet - einige laufende Sachen, einige neue), aber Fehler habe ich mir Sicherheit schon einige gemacht...
Für mich gibt es irgendwie noch einen Unterschied zwischen Selbstständigem Arbeiten und Selbstständig sein. Ich bin auch nicht richtig im Büro integriert... das persönliche Klima ist nicht so pralle ... aber vielleicht liegt das auch an mir, weil ich eher zurückhaltend bin.
Sollte ich noch was ändern? Ich würde gerne für Arbeitsentlastung sorgen, aber habe eher das Gefühl ich bin nur eine zusätzliche BElastung...
Dann noch die Frage, wie funktioniert mit dem Geld, wenn ich nicht nach RVG abrechne? Ab wann muss die Vergütungsvereinbarung geschlossen sein? Meine Chefs meinen, ich soll die Vergütungsvereinbarung schon versenden und parallel schon den Fall bearbeiten. Das halte ich für schlecht, wenn der Mandant abspringt, kann ich nichts abrechnen, habe aber schon Mühen investiert - dann muss ich ja alles nach 612 BGB (Taxe) schätzen und berechnen - das ist dem Mandanten aber nicht zumutbar, wenn er die Leistung doch nicht will (auflösende Bedingung) Wie passt das zusammen?
Gleiches auch mit der Rechtschutz - Soll ich schon arbeiten, obwohl die Deckungszusage noch gar nicht da ist? Meine Chefs meinen ja... und wenn die Zusage dann nicht kommt und der Mandant die Leistung nur bei Zusage der RSV haben will?
Dann abschließend noch die Frage: in welchen Situationen ruft man den Richter persönlich an (meine Chefs quatschten andauernd mit Richtern am Telefon um irgendwas zu besprechen aber muss das nicht alles schriftlich ablaufen?)
Ich bin mir solchen Themen im Ref nie in Berührung gekommen und würde mich über Hilfe sehr freuen, da ich in der Kanzlei überhaupt keine Anleitung bekomme :(
PS: die Bücher für Berufseinsteiger und das Becksche Rechtsanwaltshandbuch und die Formularbücher kenne ich alle schon, aber die helfen nicht so wirklich. Ich besuche parallel noch einen FA-Kurs (IT) aber da wird auch nur materielles Recht behandelt ...
PPS: Arbeite in Teilzeit (25 std) für 2500€ brutto/Monat - stocke demnächst auf eine 4-Tage-Woche auf (ein Tag muss wegen Kind freibleiben) - ich finde den Anwaltsberuf ganz in Ordnung bisher, aber er könnte schöner sein - hatte ich vielleicht nicht die besten Startbedingungen?
Vielen Dank fürs lesen und besten Dank für Eure Antworten! :)!
Grüße!
07.04.2021, 17:02
(07.04.2021, 16:57)Jo iusNRW schrieb: Liebes Forum,
Ich brauche Eure Hilfe! :(
Es folgt etwas mehr Text, aber ich bin sehr dankbar, für Eure Infos hierzu:
Ich bin jetzt seit kurzem als Rechtsanwalt in NRW (kleine Stadt, ca. 100k Einwohner) tätig in einer kleineren Kanzlei (6 Berufsträger - plus ich als Angestellter). Wir haben fast nur Unternehmen als Mandanten - die Kanzlei ist im ArbeitsR, gew. RS, Notariat, Handels-GesR und ErbR unterwegs. Ich soll die Kanzlei mit IT Ubd Datenschutz ergänzen. Wurde auch prompt zum Datenschutzkoordinator ernannt (obwohl ich von nix ne Ahnung habe - kann halt gut mit PC‘s umgehen...) - habe auch IT-Interesse, aber halt keine Grundlage - Schwerpunkt war Strafrecht/ Ref war tauchen und weitgehend Strafrecht - hab IT (ohne IP, nur E-Commerce; Datenschutz; Vertragsgestaltung) erst nach dem ReF für mich entdeckt...
Ich habe jetzt die ersten Mandantengespräche hinter mir und stelle fest, dass die Gespräche nicht gut gelaufen sind. Weder konnte ich auf Anhieb alle Fragen beantworten („das muss ich noch prüfen“ war meine Standardantwort) noch war hinterher der Sachverhalt vollständig klar, weil ich überhaupt nicht weiß, was ich im Gespräch alles fragen muss. Ich muss dann immer Rückfragen (teils auch mehrfach, weil sich immer neue Aspekte ergeben, nach meiner rechtlichen Prüfung - im Ref war der Sachverhalt bereits vollständig klar und sollte von mir nur noch als Klage, außergerichtliche Aufforderung, etc. verarbeitet werden.
Mir ist das sehr peinlich (vor allem bei unseren Dauermandanten, die ich halt noch nicht kenne), nicht alles sofort erfragt zu haben - ist das normal?
Wie telefoniert Man überhaupt mit Mandanten? Gibt es dafür Regeln (insb. bei Gesprächen mit Unternehmen)
Gibt es vielleicht auch eine Checkliste für Mandantengespräche?
Mein Arbeitgeber verlangt zudem von mir, dass ich alles selbst abrechne und zwar so, wie ich das für richtig halte - ich bekomme keine Vorlagen für eine Vergütungsvereinbarung/Datenschutzerklärung/Widerrufsbelehrung/Hinweise nach der BRAO oder sowas, sondern muss alles selbst aufbereiten, entwerfen und dem Mandanten vorlegen. Ich hab null Ahnung vom Abrechnen (auf die Renos der anderen Anwälte kann ich nicht oder nur sehr bedingt wegen erhöhter Arbeitsauslastung zugreifen, sondern soll Umsatz machen, um eine eigene ReNo zu finanzieren - bis dahin muss ich von der Aktenanlage bis zur Abrechnung alles selber machen) - ist das normal im Angestelltenverhältnis?
Meine Arbeiten werden auch nicht kontrolliert, ich soll einfach machen wie ich denke - bisher hatte ich noch nicht viel (habe vll in 40 Akten gearbeitet - einige laufende Sachen, einige neue), aber Fehler habe ich mir Sicherheit schon einige gemacht...
Für mich gibt es irgendwie noch einen Unterschied zwischen Selbstständigem Arbeiten und Selbstständig sein. Ich bin auch nicht richtig im Büro integriert... das persönliche Klima ist nicht so pralle ... aber vielleicht liegt das auch an mir, weil ich eher zurückhaltend bin.
Sollte ich noch was ändern? Ich würde gerne für Arbeitsentlastung sorgen, aber habe eher das Gefühl ich bin nur eine zusätzliche BElastung...
Dann noch die Frage, wie funktioniert mit dem Geld, wenn ich nicht nach RVG abrechne? Ab wann muss die Vergütungsvereinbarung geschlossen sein? Meine Chefs meinen, ich soll die Vergütungsvereinbarung schon versenden und parallel schon den Fall bearbeiten. Das halte ich für schlecht, wenn der Mandant abspringt, kann ich nichts abrechnen, habe aber schon Mühen investiert - dann muss ich ja alles nach 612 BGB (Taxe) schätzen und berechnen - das ist dem Mandanten aber nicht zumutbar, wenn er die Leistung doch nicht will (auflösende Bedingung) Wie passt das zusammen?
Gleiches auch mit der Rechtschutz - Soll ich schon arbeiten, obwohl die Deckungszusage noch gar nicht da ist? Meine Chefs meinen ja... und wenn die Zusage dann nicht kommt und der Mandant die Leistung nur bei Zusage der RSV haben will?
Dann abschließend noch die Frage: in welchen Situationen ruft man den Richter persönlich an (meine Chefs quatschten andauernd mit Richtern am Telefon um irgendwas zu besprechen aber muss das nicht alles schriftlich ablaufen?)
Ich bin mir solchen Themen im Ref nie in Berührung gekommen und würde mich über Hilfe sehr freuen, da ich in der Kanzlei überhaupt keine Anleitung bekomme :(
PS: die Bücher für Berufseinsteiger und das Becksche Rechtsanwaltshandbuch und die Formularbücher kenne ich alle schon, aber die helfen nicht so wirklich. Ich besuche parallel noch einen FA-Kurs (IT) aber da wird auch nur materielles Recht behandelt ...
PPS: Arbeite in Teilzeit (25 std) für 2500€ brutto/Monat - stocke demnächst auf eine 4-Tage-Woche auf (ein Tag muss wegen Kind freibleiben) - ich finde den Anwaltsberuf ganz in Ordnung bisher, aber er könnte schöner sein - hatte ich vielleicht nicht die besten Startbedingungen?
Vielen Dank fürs lesen und besten Dank für Eure Antworten! :)!
Grüße!
Ergänzung: Zur Vergütungsvereinbarung machen meine Chefs es mit ihren Mandanten (zumeist Dauermandanten aber auch neue Mandanten) so, das sie einfach am Telefon oder kurz per Mail sinngemäß schreiben: „Sehr geehrte... danke für den Auftrag - wir rechnen hierfür xxx Euro/Stunde ab. Wenn wir nichts von Ihnen hören, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.“
Das ist doch überhaupt nicht BRAO - Konform, oder? (Zumindest was ich so in den Kommentaren lese)
Darf man das so?
07.04.2021, 17:35
Dein Arbeitgeber sprich die Kanzlei ist stümperhaft. Ein derartiger Umgang widerspricht jedwedem unternehmerischen Denken! Würde mich sofort nach einem neuen Job umsehen...
07.04.2021, 17:44
(07.04.2021, 17:35)Gast 46782 schrieb: Dein Arbeitgeber sprich die Kanzlei ist stümperhaft. Ein derartiger Umgang widerspricht jedwedem unternehmerischen Denken! Würde mich sofort nach einem neuen Job umsehen...
Jobwechsel Hab ich nach dem FA Kurs auch vor - aber trotzdem beantwortet das meine Fragen leider nicht. Habe aber in jedem Fall von Beginn an ein komisches Bauchgefühl gehabt, ich bin auch der erste Angestellte Anwalt den die bisher hatten - die Kanzlei gibt es noch nicht so lange (keine 5 Jahre).
Bin weiter für jede Info dankbar!
07.04.2021, 18:25
Moment...der Mandant "erscheint" nicht einfach so in den Kanzleiräumen wie in den Klausuren und präsentiert einen druckreifen Sachbericht?
Man könnte fast den Eindruck gewinnen das Examen hat wenig mit der Realität zu tun.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen das Examen hat wenig mit der Realität zu tun.
07.04.2021, 18:28
Meine Güte... immer wieder diese abartigen Kommentare.
Helfen oder Sch*ze!
Helfen oder Sch*ze!
07.04.2021, 19:37
1. Du solltest lernen, Deinen Tag, Dein Wissen, Deine Akten und Deine Fragen zu strukturieren.
2. Kennst Du den „DAV RATGEBER Für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“? Im DAV-Ratgeber werden schon eine Menge Deiner Fragen beantwortet, z.B. die zur Vergütungsvereinbarung, wenngleich sich dort kein Muster findet.
3. Grundsatz: Ohne Schuss kein ius. Die ersten Gespräche wirst Du möglicherweise in Vorleistung gehen. Manche Dinge sind auch nicht aufschiebbar, aber dann sollte zeitnah ein ordentlicher Vorschuss eingehen. Das gilt auch für die RSV. (Anderes mag in Massensachen wie VerkehrsR gelten...)
4. Mit Richtern telefoniert man, wenn es um die Koordinierung von Terminen geht. Manchmal rufen die auch zur Anregung von Vergleichsverhandlungen an oder weil denen etwas unklar ist. Solche Situationen sollte man immer nutzen, um die Einschätzung des Richters in Erfahrung zu bringen.
5. Keine eigene ReFa zu haben ist nicht gut.
a. Wiedervorlagen und Fristen musst Du im Blick behalten. Das hilft Dir allerdings auch, bewusst Strukturen in Deine Mandate zu bringen.
b. Du solltest Dir, sofern Du es noch nicht beherrscht, das Zehnfingersystem beibringen und als weitere Erleichterung eine Spracherkennung zulegen.
c. Von den ReFas der anderen Anwälte besorgst Du Dir das Wissen über die Dauermandanten und die ReFas fragst Du am Besten auch zu allen anderen organisatorischen Dingen.
6. Du kannst Dir einen Überblick in den von Dir bearbeiteten Rechtsgebieten schaffen, indem Du Dir die entsprechenden Handbücher für Fachanwälte ansiehst. Die Inhaltsverzeichnisse helfen, sich einen Überblick zu verschaffen. Oftmals finden sich auch allgemein gehaltene Kapitel zur Führung der jeweiligen Mandate und dann zu den einzelnen Bereichen Checklisten und Muster.
Damit kannst Du Dich grob auf die Mandantengespräche vorbereiten. Nach den Telefonaten kannst Du die Checklisten anhand Deines in den Telefonaten gewonnenen Wissens ergänzen.
Im Laufe der Fallbearbeitung werden sich immer wieder neue Fragen stellen. Das ist normal. Sammel ein paar Fragen und frag dann bei dem Mandanten nach. Vielleicht kannst Du ihm hierbei dann schon (vorläufige) Teilergebnisse liefern.
Interessante Literatur und Urteile speicherst Du wiederauffindbar auf Deinem Rechner in einer Ordnerstruktur nach Rechtsgebieten mit entsprechenden Unterstrukturen. Da kannst Du dann auch Worddateien mit von den Fällen abstrahierten Notizen zu den einzelnen Bereichen und Querverweisen zu von Dir bearbeiteten Fällen abspeichern.
7. Am Ende des Tages nimmst Du Dir ein paar Minuten Zeit und reflektierst, was Du gemacht und gelernt hast und notierst das und sortierst Muster und Literatur in Deine Ordnerstruktur.
8. Bonus: Du legst Deine Fall-Liste für den FA IT-Recht an. Die hilft Dir auch bei 6. und 7.
2. Kennst Du den „DAV RATGEBER Für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“? Im DAV-Ratgeber werden schon eine Menge Deiner Fragen beantwortet, z.B. die zur Vergütungsvereinbarung, wenngleich sich dort kein Muster findet.
3. Grundsatz: Ohne Schuss kein ius. Die ersten Gespräche wirst Du möglicherweise in Vorleistung gehen. Manche Dinge sind auch nicht aufschiebbar, aber dann sollte zeitnah ein ordentlicher Vorschuss eingehen. Das gilt auch für die RSV. (Anderes mag in Massensachen wie VerkehrsR gelten...)
4. Mit Richtern telefoniert man, wenn es um die Koordinierung von Terminen geht. Manchmal rufen die auch zur Anregung von Vergleichsverhandlungen an oder weil denen etwas unklar ist. Solche Situationen sollte man immer nutzen, um die Einschätzung des Richters in Erfahrung zu bringen.
5. Keine eigene ReFa zu haben ist nicht gut.
a. Wiedervorlagen und Fristen musst Du im Blick behalten. Das hilft Dir allerdings auch, bewusst Strukturen in Deine Mandate zu bringen.
b. Du solltest Dir, sofern Du es noch nicht beherrscht, das Zehnfingersystem beibringen und als weitere Erleichterung eine Spracherkennung zulegen.
c. Von den ReFas der anderen Anwälte besorgst Du Dir das Wissen über die Dauermandanten und die ReFas fragst Du am Besten auch zu allen anderen organisatorischen Dingen.
6. Du kannst Dir einen Überblick in den von Dir bearbeiteten Rechtsgebieten schaffen, indem Du Dir die entsprechenden Handbücher für Fachanwälte ansiehst. Die Inhaltsverzeichnisse helfen, sich einen Überblick zu verschaffen. Oftmals finden sich auch allgemein gehaltene Kapitel zur Führung der jeweiligen Mandate und dann zu den einzelnen Bereichen Checklisten und Muster.
Damit kannst Du Dich grob auf die Mandantengespräche vorbereiten. Nach den Telefonaten kannst Du die Checklisten anhand Deines in den Telefonaten gewonnenen Wissens ergänzen.
Im Laufe der Fallbearbeitung werden sich immer wieder neue Fragen stellen. Das ist normal. Sammel ein paar Fragen und frag dann bei dem Mandanten nach. Vielleicht kannst Du ihm hierbei dann schon (vorläufige) Teilergebnisse liefern.
Interessante Literatur und Urteile speicherst Du wiederauffindbar auf Deinem Rechner in einer Ordnerstruktur nach Rechtsgebieten mit entsprechenden Unterstrukturen. Da kannst Du dann auch Worddateien mit von den Fällen abstrahierten Notizen zu den einzelnen Bereichen und Querverweisen zu von Dir bearbeiteten Fällen abspeichern.
7. Am Ende des Tages nimmst Du Dir ein paar Minuten Zeit und reflektierst, was Du gemacht und gelernt hast und notierst das und sortierst Muster und Literatur in Deine Ordnerstruktur.
8. Bonus: Du legst Deine Fall-Liste für den FA IT-Recht an. Die hilft Dir auch bei 6. und 7.
07.04.2021, 19:40
(07.04.2021, 19:37)Gast schrieb: 1. Du solltest lernen, Deinen Tag, Dein Wissen, Deine Akten und Deine Fragen zu strukturieren.
2. Kennst Du den „DAV RATGEBER Für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“? Im DAV-Ratgeber werden schon eine Menge Deiner Fragen beantwortet, z.B. die zur Vergütungsvereinbarung, wenngleich sich dort kein Muster findet.
3. Grundsatz: Ohne Schuss kein ius. Die ersten Gespräche wirst Du möglicherweise in Vorleistung gehen. Manche Dinge sind auch nicht aufschiebbar, aber dann sollte zeitnah ein ordentlicher Vorschuss eingehen. Das gilt auch für die RSV. (Anderes mag in Massensachen wie VerkehrsR gelten...)
4. Mit Richtern telefoniert man, wenn es um die Koordinierung von Terminen geht. Manchmal rufen die auch zur Anregung von Vergleichsverhandlungen an oder weil denen etwas unklar ist. Solche Situationen sollte man immer nutzen, um die Einschätzung des Richters in Erfahrung zu bringen.
5. Keine eigene ReFa zu haben ist nicht gut.
a. Wiedervorlagen und Fristen musst Du im Blick behalten. Das hilft Dir allerdings auch, bewusst Strukturen in Deine Mandate zu bringen.
b. Du solltest Dir, sofern Du es noch nicht beherrscht, das Zehnfingersystem beibringen und als weitere Erleichterung eine Spracherkennung zulegen.
c. Von den ReFas der anderen Anwälte besorgst Du Dir das Wissen über die Dauermandanten und die ReFas fragst Du am Besten auch zu allen anderen organisatorischen Dingen.
6. Du kannst Dir einen Überblick in den von Dir bearbeiteten Rechtsgebieten schaffen, indem Du Dir die entsprechenden Handbücher für Fachanwälte ansiehst. Die Inhaltsverzeichnisse helfen, sich einen Überblick zu verschaffen. Oftmals finden sich auch allgemein gehaltene Kapitel zur Führung der jeweiligen Mandate und dann zu den einzelnen Bereichen Checklisten und Muster.
Damit kannst Du Dich grob auf die Mandantengespräche vorbereiten. Nach den Telefonaten kannst Du die Checklisten anhand Deines in den Telefonaten gewonnenen Wissens ergänzen.
Im Laufe der Fallbearbeitung werden sich immer wieder neue Fragen stellen. Das ist normal. Sammel ein paar Fragen und frag dann bei dem Mandanten nach. Vielleicht kannst Du ihm hierbei dann schon (vorläufige) Teilergebnisse liefern.
Interessante Literatur und Urteile speicherst Du wiederauffindbar auf Deinem Rechner in einer Ordnerstruktur nach Rechtsgebieten mit entsprechenden Unterstrukturen. Da kannst Du dann auch Worddateien mit von den Fällen abstrahierten Notizen zu den einzelnen Bereichen und Querverweisen zu von Dir bearbeiteten Fällen abspeichern.
7. Am Ende des Tages nimmst Du Dir ein paar Minuten Zeit und reflektierst, was Du gemacht und gelernt hast und notierst das und sortierst Muster und Literatur in Deine Ordnerstruktur.
8. Bonus: Du legst Deine Fall-Liste für den FA IT-Recht an. Die hilft Dir auch bei 6. und 7.
Endlich mal einer, der hilft.
08.04.2021, 10:38
(07.04.2021, 19:37)Gast schrieb: 1. Du solltest lernen, Deinen Tag, Dein Wissen, Deine Akten und Deine Fragen zu strukturieren.
2. Kennst Du den „DAV RATGEBER Für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“? Im DAV-Ratgeber werden schon eine Menge Deiner Fragen beantwortet, z.B. die zur Vergütungsvereinbarung, wenngleich sich dort kein Muster findet.
3. Grundsatz: Ohne Schuss kein ius. Die ersten Gespräche wirst Du möglicherweise in Vorleistung gehen. Manche Dinge sind auch nicht aufschiebbar, aber dann sollte zeitnah ein ordentlicher Vorschuss eingehen. Das gilt auch für die RSV. (Anderes mag in Massensachen wie VerkehrsR gelten...)
4. Mit Richtern telefoniert man, wenn es um die Koordinierung von Terminen geht. Manchmal rufen die auch zur Anregung von Vergleichsverhandlungen an oder weil denen etwas unklar ist. Solche Situationen sollte man immer nutzen, um die Einschätzung des Richters in Erfahrung zu bringen.
5. Keine eigene ReFa zu haben ist nicht gut.
a. Wiedervorlagen und Fristen musst Du im Blick behalten. Das hilft Dir allerdings auch, bewusst Strukturen in Deine Mandate zu bringen.
b. Du solltest Dir, sofern Du es noch nicht beherrscht, das Zehnfingersystem beibringen und als weitere Erleichterung eine Spracherkennung zulegen.
c. Von den ReFas der anderen Anwälte besorgst Du Dir das Wissen über die Dauermandanten und die ReFas fragst Du am Besten auch zu allen anderen organisatorischen Dingen.
6. Du kannst Dir einen Überblick in den von Dir bearbeiteten Rechtsgebieten schaffen, indem Du Dir die entsprechenden Handbücher für Fachanwälte ansiehst. Die Inhaltsverzeichnisse helfen, sich einen Überblick zu verschaffen. Oftmals finden sich auch allgemein gehaltene Kapitel zur Führung der jeweiligen Mandate und dann zu den einzelnen Bereichen Checklisten und Muster.
Damit kannst Du Dich grob auf die Mandantengespräche vorbereiten. Nach den Telefonaten kannst Du die Checklisten anhand Deines in den Telefonaten gewonnenen Wissens ergänzen.
Im Laufe der Fallbearbeitung werden sich immer wieder neue Fragen stellen. Das ist normal. Sammel ein paar Fragen und frag dann bei dem Mandanten nach. Vielleicht kannst Du ihm hierbei dann schon (vorläufige) Teilergebnisse liefern.
Interessante Literatur und Urteile speicherst Du wiederauffindbar auf Deinem Rechner in einer Ordnerstruktur nach Rechtsgebieten mit entsprechenden Unterstrukturen. Da kannst Du dann auch Worddateien mit von den Fällen abstrahierten Notizen zu den einzelnen Bereichen und Querverweisen zu von Dir bearbeiteten Fällen abspeichern.
7. Am Ende des Tages nimmst Du Dir ein paar Minuten Zeit und reflektierst, was Du gemacht und gelernt hast und notierst das und sortierst Muster und Literatur in Deine Ordnerstruktur.
8. Bonus: Du legst Deine Fall-Liste für den FA IT-Recht an. Die hilft Dir auch bei 6. und 7.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Den DAV Ratgeber kenne ich und habe ihn durchgearbeitet- der ist eine Mischung aus Erklärungen aber auch Meinungen in eine Art Aufsatz gepresst - aber insgesamt ganz gut für den Überblick (600 Seiten oder so hat der :D)
Wie genau mache ich das mit dem Vorschuss? Schreibe ich dem Mandanten einfach eine Rechnung oder sage ich ihm/ der RSV am Telefon, dass ich erst Geld will, bevor ich arbeite (und wenn nicht am Streitwert orientiert, wie komme ich dann auf die Summe des Vorschusses? - nicht , dass ich zu viel verlange und am Ende was zurückzahlen muss...) Ich hab nur ganz vereinzelt mal eine Deckungsanfrage an die RSV gesendet - bisher ist da aber nichts passiert ... (ist jetzt 3 Wochen her))
Gut zu wissen, das mit den Richtern - ist mir bisher noch nie untergekommen, ich versuche das auch zu vermeiden.
Zehnfingersystem kann ich natürlich schon gefühlt seit der Grundschule :D ich arbeite mit Dragon und RA-Micro - damit komme ich eigentlich ganz gut klar. Klassisches Diktieren mache ich gar nicht, außer ab und an mal was zur Erinnerung, aber ganz vereinzelt.
Die ReFas werde ich nochmal zum OrgaKram bearbeiten - die haben bei uns aber eher weniger Lust zu arbeiten und keiner fühlt sich zuständig ... aber mal schauen - bin halt nicht deren Vorgesetzter.
Für die Literatur habe ich handgeschriebene Listen - ich habe leider nicht zu allem Zugang, da wir das IT-Modul nicht abonniert haben und ich in keiner Universitätsstadt arbeite. Ich speichere regelmäßig Muster von Schreiben/Schriftsätzen, die sich ggf. wiederholen können, für Textbausteine, etc.
Das mit den Mandantengesprächen ist gut zu wissen und beruhigt etwas. Gerade in einer Spezialmaterie erscheint mir das unheimlich schwer, sofort den richtigen Riecher zu haben.
Die Reflektion am Ende habe ich tatsächlich immer vergessen, da ich einfach nur schnell alles weghaben und dann nach Hause wollte. ich bleib dann etwas länger und verschaffe mir nochmal einen Überblick über den gelaufenen Tag.
Ist das in jedem Juristen-Job das Gleiche? Ich dachte eigentlich, als Angestellter bekomme ich feste Anweisungen und Arbeitsaufgaben (Fließbandaufgaben) und die erledige ich dann ohne dieses ganze selbstständige vor- und nachbereiten ... (ich möchte eigentlich irgendwann mal Feierabend haben und nicht im Bett noch über Mandate nachdenken müssen ...)
Sorry für die dämlichen Fragen, ich wollte eigentlich immer Jura machen seit ich denken kann, aber irgendwie hat sich das nach den beiden Examina, als ich dann endlich mal aus der Prüfungsphase raus war, etwas gewandelt...
Vielen Dank nochmal!
Schreibt gern fleißig weiter :) Input ist mir sehr wichtig, da ich dieses bei meinem Arbeitgeber nicht bekomme ...
08.04.2021, 10:45
Ach ergänzend noch die Frage:
Ich schaffe ja momentan kaum Umsatz und denke, dass das auch noch lange so bleiben wird - ist das ein Kündigungsgrund? Ich halte mich jetzt nicht für einen Low-Performer, aber ich hab langfristig auch keine Lust mich noch um Umsatz zu kümmern - ich möchte mein Gehalt, konkrete Arbeitsaufgaben und ab und an mal pünktlich Feierabend, ohne viele Gedanken an den nächsten Tag, die mir mein Abendessen verderben...
Ich schaffe ja momentan kaum Umsatz und denke, dass das auch noch lange so bleiben wird - ist das ein Kündigungsgrund? Ich halte mich jetzt nicht für einen Low-Performer, aber ich hab langfristig auch keine Lust mich noch um Umsatz zu kümmern - ich möchte mein Gehalt, konkrete Arbeitsaufgaben und ab und an mal pünktlich Feierabend, ohne viele Gedanken an den nächsten Tag, die mir mein Abendessen verderben...