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  5. Erstes Urteil
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Erstes Urteil
Gast
Unregistered
 
#1
06.04.2021, 09:33
Seid ihr beim Schreiben Eures ersten Urteils in der Zivilstation auch so lost gewesen? Irgendwie weiß ich nicht, wie ich je etwas Sinnvolles zu Stande bringen soll, da ich bislang gefühlt gar nichts kann :D
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Gast
Unregistered
 
#2
06.04.2021, 15:47
same here!
Ich tüfftel grade dran rum und merke einfach total, dass ich noch voll am Anfang meiner Lernkurve stehe und viele Fehler machen werde... bin echt unsicher, obwohl ich das Gefühl habe das es keine schwere Akte ist, sondern ichb es einfach noch nicht so kann. Disappointed
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Gast
Unregistered
 
#3
06.04.2021, 21:58
Dann seid einfach froh, in dem Zeugnis wird es stehen "Referandar/in hat sich stetig verbessert". Mit einem ersten und perfekten Urteil kann es nur bergab gehen Lesen
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Gast
Unregistered
 
#4
07.04.2021, 13:47
(06.04.2021, 21:58)Gast schrieb:  Dann seid einfach froh, in dem Zeugnis wird es stehen "Referandar/in hat sich stetig verbessert". Mit einem ersten und perfekten Urteil kann es nur bergab gehen Lesen

Nein, kann rein logisch auch weiterhin perfekt sein (was auch immer das sein mag).

An die anderen: Schaut euch Schemata zum Urteilsaufbau an, wie stellt man Rubrum, Tenor, TB und EG dar? Dann löst ihr denn Fall für euch gutachterlich. Dann ist klar, was im Tenor stehen muss. Der TB wird in der Praxis regelmäßig nach Schema-F laufen. Die Entscheidungsgründe sind bei Stattgabe eine der von euch gefundenen AGL im Urteilsstil (Ergebnis, Definition, Subsumtion), andernfalls alle gefundenen AGL mit jeweiliger Begründung, warum sie nicht greifen (auch im Urteilsstil). Begründung der Nebenentscheidungen nicht vergessen. Rechtsbehelf wird regelmäßig die Revision sein bzw. von eurem Ausbilder dann per Mausklick im Programm eingefügt. "(Unterschrift)" drunter und weg damit.

Es ist euer erstes Urteil. Das kann im schlimmsten Fall schiefgehen. Dann lernt ihr draus und macht es das nächste Mal besser. Ihr müsst es erst in 1 1/2 Jahren wirklich können.
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Gast
Unregistered
 
#5
07.04.2021, 15:33
Revision als „normaler“ Rechtsbehelf?!
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Gast
Unregistered
 
#6
07.04.2021, 20:20
Nicht nur am Gericht sondern auch für die eigene Entwicklung gilt: es ist ein Prozess. Du wirst dich noch entwickeln. Keine Sorge. Die paar Urteile die ich in der Station getippt habe haben mir nix gebracht. Urteile schreiben ist auch nicht das was Richter zum Großteil in ihrer Arbeit machen, bei weitem nicht. Das Urteile schreiben in der Station soll viel eher auf das Examen vorbereiten, was wiederum wenig Sinn macht, weil die Examensakten sich zur Realität verhalten wie Pornos zu echtem Sex.


Gerichtsentscheidungen habe ich in der Station mit einer gewissen "Arroganz" geschrieben: also sehr apodiktisch, was dem Urteilsstil ja in gewisser Weise innewohnt.

Man beginnt halt mit dem Ergebnis und arbeitet sich daran ab. Das  völlig Unproblematische / Offensichtliche lässt man entweder unerwähnt in der Praxis oder macht's extrem kurz. Keiner will von euch was zu Willenserklärugen hören, wenn ein Vertrag unstreitig ist.

Ansonsten eng an Mustern arbeiten, falls eure Ausbilder euch die geben. Im Zweifel wollen die das genau so haben. Aber wichtig: Station ist nicht gleich Examen. Da können andere Regeln gelten, auch wenn immer wieder das Schlagwort des "Praktikerexamens" von den LJPAs gedroppt wird.
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