04.04.2021, 18:55
(04.04.2021, 18:47)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:34)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:17)Rlp schrieb:(04.04.2021, 18:06)Gast schrieb: Zwangsvollstreckungsrecht wird ein Desaster. Donnerstag können wir also gerne ausfallen lassen. Bin da nicht nachtragend.
Wiederhole ich auch gerade - da hofft man fast auf den Haftungsverband der Hypothek.
Sicherlich nicht. Ich hoffe darauf, dass der Mist, der kommt, im Kommentar steht und nicht wieder eine Häufung irgendwelcher geistesgestörten Spezialprobleme aus der Immobiliarzwangsvollstreckung mit x Anträgen auf über 20 Seiten dicht bedrucktem Aufgabentext, sodass die Klausur nur dann ansatzweise vollständig lösbar ist, wenn man die Probleme allesamt schon kennt und sich seine Maske innen mit Kokain vollgeschmiert hat.
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Ich frage mich bei dem Examen wirklich wer sich "da oben" denkt, dass das tatsächlich juristisches Können i.e.S. abfragt und nicht schnelles Lesen, schreiben, auswendig lernen... und damit möchte ich die Leistung von denen, die dies gut können, nicht schmälern und auch denen nicht juristisches Können abschreiben ;-)
04.04.2021, 18:59
(04.04.2021, 18:55)Gast_April_NRW schrieb:(04.04.2021, 18:47)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:34)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:17)Rlp schrieb:(04.04.2021, 18:06)Gast schrieb: Zwangsvollstreckungsrecht wird ein Desaster. Donnerstag können wir also gerne ausfallen lassen. Bin da nicht nachtragend.
Wiederhole ich auch gerade - da hofft man fast auf den Haftungsverband der Hypothek.
Sicherlich nicht. Ich hoffe darauf, dass der Mist, der kommt, im Kommentar steht und nicht wieder eine Häufung irgendwelcher geistesgestörten Spezialprobleme aus der Immobiliarzwangsvollstreckung mit x Anträgen auf über 20 Seiten dicht bedrucktem Aufgabentext, sodass die Klausur nur dann ansatzweise vollständig lösbar ist, wenn man die Probleme allesamt schon kennt und sich seine Maske innen mit Kokain vollgeschmiert hat.
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Ich frage mich bei dem Examen wirklich wer sich "da oben" denkt, dass das tatsächlich juristisches Können i.e.S. abfragt und nicht schnelles Lesen, schreiben, auswendig lernen... und damit möchte ich die Leistung von denen, die dies gut können, nicht schmälern und auch denen nicht juristisches Können abschreiben ;-)
Vielleicht haben die sich beim Klausurerstellen den Tipp zu Herzen genommen und sich auch Kokain in die Maske geschmiert
04.04.2021, 19:47
(04.04.2021, 18:55)Gast_April_NRW schrieb:(04.04.2021, 18:47)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:34)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:17)Rlp schrieb:(04.04.2021, 18:06)Gast schrieb: Zwangsvollstreckungsrecht wird ein Desaster. Donnerstag können wir also gerne ausfallen lassen. Bin da nicht nachtragend.
Wiederhole ich auch gerade - da hofft man fast auf den Haftungsverband der Hypothek.
Sicherlich nicht. Ich hoffe darauf, dass der Mist, der kommt, im Kommentar steht und nicht wieder eine Häufung irgendwelcher geistesgestörten Spezialprobleme aus der Immobiliarzwangsvollstreckung mit x Anträgen auf über 20 Seiten dicht bedrucktem Aufgabentext, sodass die Klausur nur dann ansatzweise vollständig lösbar ist, wenn man die Probleme allesamt schon kennt und sich seine Maske innen mit Kokain vollgeschmiert hat.
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Ich frage mich bei dem Examen wirklich wer sich "da oben" denkt, dass das tatsächlich juristisches Können i.e.S. abfragt und nicht schnelles Lesen, schreiben, auswendig lernen... und damit möchte ich die Leistung von denen, die dies gut können, nicht schmälern und auch denen nicht juristisches Können abschreiben ;-)
Und ich frage mich immer, was mit juristischem Können gemeint ist?
Die Auslegung von Gesetzen mittels der Instrumente der Methodenlehre?
Die wird doch eh nie straight durchgezogen sondern im Einzelfall angewendet wenn es zur eigenen Argumentation passt oder ignoriert, wenn es die eigene Argumentation schwächen würde. Analogien werden mal dezidiert hergeleitet oder abgelehnt und das nächste mal einfach behauptet. Bei den Gerichten gilt der Grundsatz: "Jeder hat hier seine eigene Methode".
Jura ist mMn doch zum großen Teil (nur) das (auswendig) lernen von Begründungen.
04.04.2021, 19:55
(04.04.2021, 19:47)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:55)Gast_April_NRW schrieb:(04.04.2021, 18:47)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:34)Gast schrieb:(04.04.2021, 18:17)Rlp schrieb: Wiederhole ich auch gerade - da hofft man fast auf den Haftungsverband der Hypothek.
Sicherlich nicht. Ich hoffe darauf, dass der Mist, der kommt, im Kommentar steht und nicht wieder eine Häufung irgendwelcher geistesgestörten Spezialprobleme aus der Immobiliarzwangsvollstreckung mit x Anträgen auf über 20 Seiten dicht bedrucktem Aufgabentext, sodass die Klausur nur dann ansatzweise vollständig lösbar ist, wenn man die Probleme allesamt schon kennt und sich seine Maske innen mit Kokain vollgeschmiert hat.
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Ich frage mich bei dem Examen wirklich wer sich "da oben" denkt, dass das tatsächlich juristisches Können i.e.S. abfragt und nicht schnelles Lesen, schreiben, auswendig lernen... und damit möchte ich die Leistung von denen, die dies gut können, nicht schmälern und auch denen nicht juristisches Können abschreiben ;-)
Und ich frage mich immer, was mit juristischem Können gemeint ist?
Die Auslegung von Gesetzen mittels der Instrumente der Methodenlehre?
Die wird doch eh nie straight durchgezogen sondern im Einzelfall angewendet wenn es zur eigenen Argumentation passt oder ignoriert, wenn es die eigene Argumentation schwächen würde. Analogien werden mal dezidiert hergeleitet oder abgelehnt und das nächste mal einfach behauptet. Bei den Gerichten gilt der Grundsatz: "Jeder hat hier seine eigene Methode".
Jura ist mMn doch zum großen Teil (nur) das (auswendig) lernen von Begründungen.
Es ist in juris Schlagwörter eingeben und mal schauen was andere so sagen

04.04.2021, 20:20
hätte ich vorher gewusst, was im 2 Examen auf mich zukommt, hätte ich mich niemals für Jura entschieden. dieses stumpfe auswendig lernen von Rechtsbehelfen, Formalitäten und Schematas strapaziert meine nerven. Es wird gefühlt mit dem ganzen Lernen auch einfach nicht besser. der Aufwand um mal irgendwie ein Erfolgserlebnis zu erzielen steht außer Relation.
04.04.2021, 20:28
Schonmal drüber nachgedacht, dass DU Vll was falsch gemacht hast und es gar nicht ums auswendig lernen geht?
04.04.2021, 20:29
(04.04.2021, 19:47)Gast schrieb: Und ich frage mich immer, was mit juristischem Können gemeint ist?
Die Auslegung von Gesetzen mittels der Instrumente der Methodenlehre?
Die wird doch eh nie straight durchgezogen sondern im Einzelfall angewendet wenn es zur eigenen Argumentation passt oder ignoriert, wenn es die eigene Argumentation schwächen würde. Analogien werden mal dezidiert hergeleitet oder abgelehnt und das nächste mal einfach behauptet. Bei den Gerichten gilt der Grundsatz: "Jeder hat hier seine eigene Methode".
Jura ist mMn doch zum großen Teil (nur) das (auswendig) lernen von Begründungen.
Dass es immer wieder "irgendwie" gemacht wird will ich gar nicht abstreiten, aber ich finde schon, dass man als Anwalt auch immer wieder (gerade, wenn es nicht sachenrechtl. Themen sind) ein wenig argumentieren kann. Klar wird es nicht gemacht wie im Studium, aber es ist zumindest sinnvoller und originär juristisch. Stumpfes auswendig lernen ist es jedenfalls nicht. Rasende Geschwindigkeit mit den Schlagwörtern und (in der Praxis irrelevanten) Problemschwerpunkten ist es ebenso wenig.
(04.04.2021, 20:20)Gast schrieb: hätte ich vorher gewusst, was im 2 Examen auf mich zukommt, hätte ich mich niemals für Jura entschieden. dieses stumpfe auswendig lernen von Rechtsbehelfen, Formalitäten und Schematas strapaziert meine nerven. Es wird gefühlt mit dem ganzen Lernen auch einfach nicht besser. der Aufwand um mal irgendwie ein Erfolgserlebnis zu erzielen steht außer Relation.
Me too. Mir hat die Vorbereitung und speziell die letzte Woche/die kommenden 2 Wochen den Rest gegeben. Es ist zum Mäuse melken scheiße ;-)
Hat auch einfach wie gesagt nichts mit der Praxis zu tun.
Es geht ja nicht mal darum, ob man eine Klage hinbekommt, sondern einfach um seltsame Konstruktionen und "unter Druck setzen" i.S.v. irrer Geschwindigkeit.
04.04.2021, 20:44
(04.04.2021, 20:29)Gast_April_NRW schrieb:(04.04.2021, 19:47)Gast schrieb: Und ich frage mich immer, was mit juristischem Können gemeint ist?
Die Auslegung von Gesetzen mittels der Instrumente der Methodenlehre?
Die wird doch eh nie straight durchgezogen sondern im Einzelfall angewendet wenn es zur eigenen Argumentation passt oder ignoriert, wenn es die eigene Argumentation schwächen würde. Analogien werden mal dezidiert hergeleitet oder abgelehnt und das nächste mal einfach behauptet. Bei den Gerichten gilt der Grundsatz: "Jeder hat hier seine eigene Methode".
Jura ist mMn doch zum großen Teil (nur) das (auswendig) lernen von Begründungen.
Dass es immer wieder "irgendwie" gemacht wird will ich gar nicht abstreiten, aber ich finde schon, dass man als Anwalt auch immer wieder (gerade, wenn es nicht sachenrechtl. Themen sind) ein wenig argumentieren kann. Klar wird es nicht gemacht wie im Studium, aber es ist zumindest sinnvoller und originär juristisch. Stumpfes auswendig lernen ist es jedenfalls nicht. Rasende Geschwindigkeit mit den Schlagwörtern und (in der Praxis irrelevanten) Problemschwerpunkten ist es ebenso wenig.
(04.04.2021, 20:20)Gast schrieb: hätte ich vorher gewusst, was im 2 Examen auf mich zukommt, hätte ich mich niemals für Jura entschieden. dieses stumpfe auswendig lernen von Rechtsbehelfen, Formalitäten und Schematas strapaziert meine nerven. Es wird gefühlt mit dem ganzen Lernen auch einfach nicht besser. der Aufwand um mal irgendwie ein Erfolgserlebnis zu erzielen steht außer Relation.
Me too. Mir hat die Vorbereitung und speziell die letzte Woche/die kommenden 2 Wochen den Rest gegeben. Es ist zum Mäuse melken scheiße ;-)
Hat auch einfach wie gesagt nichts mit der Praxis zu tun.
Es geht ja nicht mal darum, ob man eine Klage hinbekommt, sondern einfach um seltsame Konstruktionen und "unter Druck setzen" i.S.v. irrer Geschwindigkeit.
Der "Druck" (den auch jeder anders empfindet) gehört zu Prüfungen allgemein und den juristischen Staatsprüfungen vielleicht besonders dazu.
Die (durchlittene) Prüfung als Initiationsritus des Juristen.
04.04.2021, 20:59
(04.04.2021, 20:44)Gast schrieb:Genau. Ja, Druck ist dabei, das ist klar. Später im Berufsleben aber ungleich mehr!(04.04.2021, 20:29)Gast_April_NRW schrieb:(04.04.2021, 19:47)Gast schrieb: Und ich frage mich immer, was mit juristischem Können gemeint ist?
Die Auslegung von Gesetzen mittels der Instrumente der Methodenlehre?
Die wird doch eh nie straight durchgezogen sondern im Einzelfall angewendet wenn es zur eigenen Argumentation passt oder ignoriert, wenn es die eigene Argumentation schwächen würde. Analogien werden mal dezidiert hergeleitet oder abgelehnt und das nächste mal einfach behauptet. Bei den Gerichten gilt der Grundsatz: "Jeder hat hier seine eigene Methode".
Jura ist mMn doch zum großen Teil (nur) das (auswendig) lernen von Begründungen.
Dass es immer wieder "irgendwie" gemacht wird will ich gar nicht abstreiten, aber ich finde schon, dass man als Anwalt auch immer wieder (gerade, wenn es nicht sachenrechtl. Themen sind) ein wenig argumentieren kann. Klar wird es nicht gemacht wie im Studium, aber es ist zumindest sinnvoller und originär juristisch. Stumpfes auswendig lernen ist es jedenfalls nicht. Rasende Geschwindigkeit mit den Schlagwörtern und (in der Praxis irrelevanten) Problemschwerpunkten ist es ebenso wenig.
(04.04.2021, 20:20)Gast schrieb: hätte ich vorher gewusst, was im 2 Examen auf mich zukommt, hätte ich mich niemals für Jura entschieden. dieses stumpfe auswendig lernen von Rechtsbehelfen, Formalitäten und Schematas strapaziert meine nerven. Es wird gefühlt mit dem ganzen Lernen auch einfach nicht besser. der Aufwand um mal irgendwie ein Erfolgserlebnis zu erzielen steht außer Relation.
Me too. Mir hat die Vorbereitung und speziell die letzte Woche/die kommenden 2 Wochen den Rest gegeben. Es ist zum Mäuse melken scheiße ;-)
Hat auch einfach wie gesagt nichts mit der Praxis zu tun.
Es geht ja nicht mal darum, ob man eine Klage hinbekommt, sondern einfach um seltsame Konstruktionen und "unter Druck setzen" i.S.v. irrer Geschwindigkeit.
Der "Druck" (den auch jeder anders empfindet) gehört zu Prüfungen allgemein und den juristischen Staatsprüfungen vielleicht besonders dazu.
Die (durchlittene) Prüfung als Initiationsritus des Juristen.
04.04.2021, 21:19
Alles individuell, da spreche ich gar nicht gegen. Ich empfinde in praktischer Arbeit weniger Stress als bei dieser absurden auswendig-Prüfung, die über alles bestimmen soll was danach für mich kommt und damit einen krassen Einfluss gar auf mein Privatleben hat.