30.03.2021, 16:39
Ja, genau, das meinte ich eigentlich.
Ist ja auch eigentlich sinnvoll, aber ich overthinke wohl gerade viel, da es ja eigentlich dogmatisch nicht sauber ist.
Auch wenn ich die Klage ablehne darf ich ja grundsätzlich nur was zu den nicht vorliegenden Merkmalen schreiben, aber auch da schreibt man ja eigentlich immer so was wie "Der Kaufvertrag besteht, da...eine Pflichtverletzung liegt vor, da...." und dann erst das nicht-vorliegende Merkmal...
Naja, Examen, i hate you.
Ich habe heute auch nochmal so Formalia angeguckt zu Urteil und festgestellt, dass "hat...auf...durch...für Recht erkannt" bei Kaiser anders steht als in der AG gelehrt, und anders als Anders/Gehle es schreibt...und dann wird gesagt, dass auf so etwas Wert gelegt wird...pff..
Danke euch. Das ist sehr lieb und hilft mir nochmal als stärkenden Gedanken :-)
Ist ja auch eigentlich sinnvoll, aber ich overthinke wohl gerade viel, da es ja eigentlich dogmatisch nicht sauber ist.
Auch wenn ich die Klage ablehne darf ich ja grundsätzlich nur was zu den nicht vorliegenden Merkmalen schreiben, aber auch da schreibt man ja eigentlich immer so was wie "Der Kaufvertrag besteht, da...eine Pflichtverletzung liegt vor, da...." und dann erst das nicht-vorliegende Merkmal...
Naja, Examen, i hate you.
Ich habe heute auch nochmal so Formalia angeguckt zu Urteil und festgestellt, dass "hat...auf...durch...für Recht erkannt" bei Kaiser anders steht als in der AG gelehrt, und anders als Anders/Gehle es schreibt...und dann wird gesagt, dass auf so etwas Wert gelegt wird...pff..
Danke euch. Das ist sehr lieb und hilft mir nochmal als stärkenden Gedanken :-)
30.03.2021, 16:43
Schau dir Urteile aus deinem Bundesland an. Ich hab mir als Beispiele Urteils - und Beschluss Rubrums (Mehrzahl?!) ausgedruckt die mein Ausbilder mir gegeben hat. Hab mir die Kaisersachen dazu gar nicht angeschaut, weil die das nicht immer so machen wie hier. Hilft auch so als Visualisierung finde ich :). Und man kann ÖR und StrR und ZV nebeneinander legen und sich klar machen wo da Unterschiede sind
Mach dich nicht verrückt! Mit Adrenalin kommt vieles wieder dass man jetzt nicht abrufen kann.
Mach dich nicht verrückt! Mit Adrenalin kommt vieles wieder dass man jetzt nicht abrufen kann.
30.03.2021, 16:52
(30.03.2021, 16:43)RLP schrieb: Schau dir Urteile aus deinem Bundesland an. Ich hab mir als Beispiele Urteils - und Beschluss Rubrums (Mehrzahl?!) ausgedruckt die mein Ausbilder mir gegeben hat. Hab mir die Kaisersachen dazu gar nicht angeschaut, weil die das nicht immer so machen wie hier. Hilft auch so als Visualisierung finde ich :). Und man kann ÖR und StrR und ZV nebeneinander legen und sich klar machen wo da Unterschiede sind
Mach dich nicht verrückt! Mit Adrenalin kommt vieles wieder dass man jetzt nicht abrufen kann.
Was die Gerichte in der Praxis machen, unterscheidet sich aber teilweise auch von dem was das Prüfungsamt vorgibt. Der Praxis ist das nämlich Wurst. Wenn da ein Einzelrichter beim LG Berlin
hat das LG Berlin, 13. Zivilkammer, auf die mündliche Verhandlung vom.....,
durch den obergeilsten Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.....als Einzelrichter
für Recht erkannt:
oder auch:
hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Berlin , auf die mündliche Verhandlung vom.....,durch den obergeilsten Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.....als Einzelrichter
Man sollte sich an das jeweilige Ausbildungsskript halten.
30.03.2021, 17:10
(30.03.2021, 16:52)Gast schrieb:(30.03.2021, 16:43)RLP schrieb: Schau dir Urteile aus deinem Bundesland an. Ich hab mir als Beispiele Urteils - und Beschluss Rubrums (Mehrzahl?!) ausgedruckt die mein Ausbilder mir gegeben hat. Hab mir die Kaisersachen dazu gar nicht angeschaut, weil die das nicht immer so machen wie hier. Hilft auch so als Visualisierung finde ich :). Und man kann ÖR und StrR und ZV nebeneinander legen und sich klar machen wo da Unterschiede sind
Mach dich nicht verrückt! Mit Adrenalin kommt vieles wieder dass man jetzt nicht abrufen kann.
Was die Gerichte in der Praxis machen, unterscheidet sich aber teilweise auch von dem was das Prüfungsamt vorgibt. Der Praxis ist das nämlich Wurst. Wenn da ein Einzelrichter beim LG Berlin
hat das LG Berlin, 13. Zivilkammer, auf die mündliche Verhandlung vom.....,
durch den obergeilsten Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.....als Einzelrichter
für Recht erkannt:
oder auch:
hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Berlin , auf die mündliche Verhandlung vom.....,durch den obergeilsten Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.....als Einzelrichter
Man sollte sich an das jeweilige Ausbildungsskript halten.
Das wurde mir so in der Ausbildung mehrfach gesagt, wir haben kein extra Ausbildungsskript - das scheint ja dann von BL zu BL auch unterschiedlich zu sein.
30.03.2021, 17:19
(30.03.2021, 17:10)rlp schrieb:Ja, dann richte dich nach den AG Leitern und Ausbildern.(30.03.2021, 16:52)Gast schrieb:(30.03.2021, 16:43)RLP schrieb: Schau dir Urteile aus deinem Bundesland an. Ich hab mir als Beispiele Urteils - und Beschluss Rubrums (Mehrzahl?!) ausgedruckt die mein Ausbilder mir gegeben hat. Hab mir die Kaisersachen dazu gar nicht angeschaut, weil die das nicht immer so machen wie hier. Hilft auch so als Visualisierung finde ich :). Und man kann ÖR und StrR und ZV nebeneinander legen und sich klar machen wo da Unterschiede sind
Mach dich nicht verrückt! Mit Adrenalin kommt vieles wieder dass man jetzt nicht abrufen kann.
Was die Gerichte in der Praxis machen, unterscheidet sich aber teilweise auch von dem was das Prüfungsamt vorgibt. Der Praxis ist das nämlich Wurst. Wenn da ein Einzelrichter beim LG Berlin
hat das LG Berlin, 13. Zivilkammer, auf die mündliche Verhandlung vom.....,
durch den obergeilsten Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.....als Einzelrichter
für Recht erkannt:
oder auch:
hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Berlin , auf die mündliche Verhandlung vom.....,durch den obergeilsten Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.....als Einzelrichter
Man sollte sich an das jeweilige Ausbildungsskript halten.
Das wurde mir so in der Ausbildung mehrfach gesagt, wir haben kein extra Ausbildungsskript - das scheint ja dann von BL zu BL auch unterschiedlich zu sein.

30.03.2021, 17:45
(30.03.2021, 16:52)Gast schrieb:(30.03.2021, 16:43)RLP schrieb: Schau dir Urteile aus deinem Bundesland an. Ich hab mir als Beispiele Urteils - und Beschluss Rubrums (Mehrzahl?!) ausgedruckt die mein Ausbilder mir gegeben hat. Hab mir die Kaisersachen dazu gar nicht angeschaut, weil die das nicht immer so machen wie hier. Hilft auch so als Visualisierung finde ich :). Und man kann ÖR und StrR und ZV nebeneinander legen und sich klar machen wo da Unterschiede sind
Mach dich nicht verrückt! Mit Adrenalin kommt vieles wieder dass man jetzt nicht abrufen kann.
Was die Gerichte in der Praxis machen, unterscheidet sich aber teilweise auch von dem was das Prüfungsamt vorgibt. Der Praxis ist das nämlich Wurst. Wenn da ein Einzelrichter beim LG Berlin
hat das LG Berlin, 13. Zivilkammer, auf die mündliche Verhandlung vom.....,
durch den obergeilsten Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.....als Einzelrichter
für Recht erkannt:
oder auch:
hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Berlin , auf die mündliche Verhandlung vom.....,durch den obergeilsten Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.....als Einzelrichter
Man sollte sich an das jeweilige Ausbildungsskript halten.
Bin dafür, dass man das „obergeilste“ in der Praxis mit aufnimmt. Hat was. :D
30.03.2021, 19:56
(30.03.2021, 16:00)rlp schrieb:(30.03.2021, 15:49)Rlp. schrieb: In Mainz gibt es jetzt auch eine neue allgemeinverfügung der Stadt wegen hoher inzidenzen, jede Regelung darin widerspricht der Durchführung des Termins, muss inzwischen einfach nur lachen, man kann ja eh nix ändern außer man geht zum vgJa grad gesehen :D Ausgangssperre läuft. Das ist echt verrückt. Man fühlt sich wie im falschen Film
Wird für das LPA nichts ändern, die AV klingt aber schon scharf.
30.03.2021, 20:54
(30.03.2021, 14:37)Ref\in Nds schrieb: Der erste Prüfungsstandort in Nds (--> Osnabrück) ist von Ausgangsbeschränkungen betroffen (Quelle: osnabrueck.de)- eine Folge von tagelangen Inzidenzwerten >200...
Neuigkeiten? Fehlanzeige - oder hat sich das LJPA Nds. noch mal geäußert?
Die haben doch vor ein paar Tagen eine Rundmail geschickt an alle Referendare. Das war an dem Tag, als Merkel sich entschuldigt hat, dass sie Donnerstag zum Feiertag machen wollte. Seitdem kam nichts mehr und wird auch nicht. Selbst wenn wir morgen nen Wert von 300 hätten, wird geschrieben.
30.03.2021, 20:59
(21.03.2021, 20:24)NRWGast schrieb: Hallo Leidensgenossen.
Wie fühlt ihr euch ?
Ich verzweifel vor dem Auswendig können. Gerade im Strafrecht, denn es ist viel zu viel. Ich kann diese blöden Definitionen und Einzelfälle einfach nicht. Wie macht ihr das? Alles aus dem Kommentar?
Es wird so schlimm..
Ja. Alles aus dem Kommentar. Musst halt mehr auf den Schwerpunkt setzen und dich ratz fatz beeilen
30.03.2021, 21:34
Das ist schon krass wie wir uns als angehende Juristen alles gefallen lassen. Während alle Mainzer angehalten werden Ihre Kontakte auf das Minimum herunterzudrosseln lassen wir uns mit 100 Teilnehmern in einen Saal setzen und mit Maskenpflicht Klausuren klotzen. Gestern betonte auch MP Malu Dreyer, dass die Selbsttests eine "Bürgerpflicht" gleichkämen und das LPA verweigert diese bzw. stellt sie nicht zur Verfügung. Falls da nur einer von positiv sein sollte und wir uns über die zwei Wochen gegenseitig anstecken und zum Hotspot werden sollten,dann brauchen wir uns auch nicht wundern.