30.03.2021, 15:26
(30.03.2021, 14:32)Gast schrieb:(30.03.2021, 14:09)RefBay2021 schrieb:(30.03.2021, 11:19)RLP schrieb: Situation ist beängstigend. Anstatt die Leerstände der Räumlichkeiten wie an Unis, FHS, Turnhallen auszunutzen schickt man die gesamte Mannschaft in Mainz in den "Saal der Eleganz". Jeder der dort geschrieben hat weiss, dass das LPA die Klimaanlage bis zum Anschlag aufdrehen wird und fertig. Ich mach mir abgesehen von der Infektionsgefahr auch Sorgen um die eigene Leistungsfähigkeit. Eine Klausur mit Maske ist denke ich machbar. Aber acht Klausuren nagen wirklich schon an der Leistungsfähigkeit....Wurde alles schon persönlich beim LPA vorgetragen--> taube Ohren.Es ist schon wirklich ziemlich schlimm, wie man mit dem Juristennachwuchs umgeht. Eine Maskenpflicht beim Klausurschreiben ist schon echt lächerlich, da ja eine Risikosituation wie bei der mündlichen Prüfung nicht in dem Maße besteht. Hoffentlich dürft ihr OP Masken tragen, denn eine Prüfung mit FFP2 Maske ist kein Spaß.
Wie dem auch sei: Ich wünsche uns allen eine erfolgreiche Kampagne und hoffe, dass wir und unsere Angehörigen dieses Examen nicht irgendwann einmal bereuen müssen.
Ich wünsche euch trotz allem viel Erfolg und vor allem viel Durchhaltevermögen.
Die Impfschutzverordnung spricht nur von "Mund-Nase-Abdeckung im einschlägigen § 1 III 4 SchutzVO_RLP . Nur für bestimmte andere Fälle ist das tragen von OP-masken oder FFP2 Masken vorgeschrieben. Also ginge auch eine "Alltagsmaske".
Hieß es bei meiner Mündlichen im Januar auch, dennoch bestand die Prüfungskommission auf der FFP 2 Maske ?
30.03.2021, 15:30
(30.03.2021, 15:26)RefBay2021 schrieb:(30.03.2021, 14:32)Gast schrieb:(30.03.2021, 14:09)RefBay2021 schrieb:(30.03.2021, 11:19)RLP schrieb: Situation ist beängstigend. Anstatt die Leerstände der Räumlichkeiten wie an Unis, FHS, Turnhallen auszunutzen schickt man die gesamte Mannschaft in Mainz in den "Saal der Eleganz". Jeder der dort geschrieben hat weiss, dass das LPA die Klimaanlage bis zum Anschlag aufdrehen wird und fertig. Ich mach mir abgesehen von der Infektionsgefahr auch Sorgen um die eigene Leistungsfähigkeit. Eine Klausur mit Maske ist denke ich machbar. Aber acht Klausuren nagen wirklich schon an der Leistungsfähigkeit....Wurde alles schon persönlich beim LPA vorgetragen--> taube Ohren.Es ist schon wirklich ziemlich schlimm, wie man mit dem Juristennachwuchs umgeht. Eine Maskenpflicht beim Klausurschreiben ist schon echt lächerlich, da ja eine Risikosituation wie bei der mündlichen Prüfung nicht in dem Maße besteht. Hoffentlich dürft ihr OP Masken tragen, denn eine Prüfung mit FFP2 Maske ist kein Spaß.
Wie dem auch sei: Ich wünsche uns allen eine erfolgreiche Kampagne und hoffe, dass wir und unsere Angehörigen dieses Examen nicht irgendwann einmal bereuen müssen.
Ich wünsche euch trotz allem viel Erfolg und vor allem viel Durchhaltevermögen.
Die Impfschutzverordnung spricht nur von "Mund-Nase-Abdeckung im einschlägigen § 1 III 4 SchutzVO_RLP . Nur für bestimmte andere Fälle ist das tragen von OP-masken oder FFP2 Masken vorgeschrieben. Also ginge auch eine "Alltagsmaske".
Hieß es bei meiner Mündlichen im Januar auch, dennoch bestand die Prüfungskommission auf der FFP 2 Maske ?
Klar, die würden einen mit Sicherheit auch auffordern eine OP-Maske aufzusetzen. Auf die Diskussion hätte ich dann auch keinen Bock. Und in der Mündlichen wäre ne Diskussion ja geradezu Selbstmord

30.03.2021, 15:49
In Mainz gibt es jetzt auch eine neue allgemeinverfügung der Stadt wegen hoher inzidenzen, jede Regelung darin widerspricht der Durchführung des Termins, muss inzwischen einfach nur lachen, man kann ja eh nix ändern außer man geht zum vg
30.03.2021, 16:00
(30.03.2021, 15:49)Rlp. schrieb: In Mainz gibt es jetzt auch eine neue allgemeinverfügung der Stadt wegen hoher inzidenzen, jede Regelung darin widerspricht der Durchführung des Termins, muss inzwischen einfach nur lachen, man kann ja eh nix ändern außer man geht zum vgJa grad gesehen :D Ausgangssperre läuft. Das ist echt verrückt. Man fühlt sich wie im falschen Film
30.03.2021, 16:04
Prüfungsort Koblenz liegt auch bei 111
30.03.2021, 16:06
30.03.2021, 16:19
hi
bin auch diesen Monat dran und beim Überfliegen von paar Sachen auf folgendes nochmal gestoßen:
"aussortieren von rechtsbehelfsfremden Vorbringen" bzw. "Abarbeiten sämtlicher (!) Einwendungen des Beklagten"...aber ich darf doch gar nicht einfach sämtliches positives wie negatives abhandeln, sondern nur das worauf das Urteilt beruht?!
wär lieb wenn ihr helfen könntet
bin auch diesen Monat dran und beim Überfliegen von paar Sachen auf folgendes nochmal gestoßen:
"aussortieren von rechtsbehelfsfremden Vorbringen" bzw. "Abarbeiten sämtlicher (!) Einwendungen des Beklagten"...aber ich darf doch gar nicht einfach sämtliches positives wie negatives abhandeln, sondern nur das worauf das Urteilt beruht?!
wär lieb wenn ihr helfen könntet
30.03.2021, 16:22
(30.03.2021, 16:19)topic schrieb: hi
bin auch diesen Monat dran und beim Überfliegen von paar Sachen auf folgendes nochmal gestoßen:
"aussortieren von rechtsbehelfsfremden Vorbringen" bzw. "Abarbeiten sämtlicher (!) Einwendungen des Beklagten"...aber ich darf doch gar nicht einfach sämtliches positives wie negatives abhandeln, sondern nur das worauf das Urteilt beruht?!
wär lieb wenn ihr helfen könntet
Du schreibst das Urteil ja für die Parteien. Deshalb sollte alles, was von den Parteien ausdrücklich aufgegriffen wird, kurz im Urteil behandelt werden. Sonst bräuchte man ja auch nie irgendwas großartiges zu Zulässigkeitsrügen des Beklagten schreiben
30.03.2021, 16:25
(30.03.2021, 16:19)topic schrieb: hi
bin auch diesen Monat dran und beim Überfliegen von paar Sachen auf folgendes nochmal gestoßen:
"aussortieren von rechtsbehelfsfremden Vorbringen" bzw. "Abarbeiten sämtlicher (!) Einwendungen des Beklagten"...aber ich darf doch gar nicht einfach sämtliches positives wie negatives abhandeln, sondern nur das worauf das Urteilt beruht?!
wär lieb wenn ihr helfen könntet
ich habe mir dazu gemerkt, dass wenn eine der Parteien etwas vorbringt, das im Urteil auch kurz abgearbeitet werden muss. Meistens mache ich dann "entgegen der Ansicht des xy" oder "es kann dahinstehen ob... denn" oder "gerade xy ist hier nicht einschlägig sondern z weil". zB bei der Abgrenzung von Rechtsbehelfen in der ZV mache ich das so. Ist bis jetzt nicht als falsch angestrichen worden. Man sieht ja auch in echten Urteilen, dass nicht nur die Ansichten beleuchtet werden denen gefolgt wird, sondern auch andere abgelehnt werden.
war es das was du meintest?
30.03.2021, 16:36
Nur die AGL, die durchgeht. Aber falls Parteien vorbringen haben, die sonst nicht unterkriegst etwa im Rahmen von 812 ohne Rechtsgrund auf jeden Fall rein damit!