• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren März 2021
« 1 ... 101 102 103 104 105 ... 192 »
 
Antworten

 
Klausuren März 2021
Gast
Unregistered
 
#1.021
15.03.2021, 18:27
(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb:  
(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb:  Berlin:

Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen,  welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.

(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)

Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.

Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...

Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.

(Geht genervt ab...)

fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.


Das war richtig frech! Keine Absätze, keine Struktur, nichts!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.022
15.03.2021, 18:40
(15.03.2021, 18:21)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 17:24)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 17:20)NRW 123 schrieb:  @NRW: Hat jemand von euch den Antrag abgelehnt? Finde leider kein Urteil oder Beschluss zu heute...
 
Hatte große Probleme mit der Zeit, gefühlt nur Normen abgeschrieben, Subsumtion ist so gut wie nicht vorhanden. Das nagt so an mir...


Antrag abgelehnt, da As nicht mit dem für die Vorwegnahme der Hs erforderlichen Grad der Glaubhaftmachung einen Anordnungsanspruch dargelegt hat. Zuverlässigkeit war von ihr darzulegen und zu beweisen -> (-)

Ablehnung ist richtig, weil nach den Vorschriften bereits Zweifel zur Versagung ausreichen. Und wenn Drogentests verlangt werden kann, muss auch mit Blick auf den Zweck der Vorschriften Alkoholgutachten verlangt werden Koennen, da es keinen Unterschied machen kann, ob jemand alkoholisiert oder auf Droge am Arbeitsplatz erscheint. Für Zweifel reichte der anonyme Hinweis aus, da hinreichend konkrete Daten etc. genannt wurden. Auch vom Bauchgefühl muss der Antrag abgelehnt werden: sie hatte es ja in der Hand, ob sie mitwirkt oder nicht. Unterlässt sie es, muss es - wieder vor dem hohen Schutzzweck der Normen - zu ihren Lasten gehen

Sehe das nicht so, da bereits der Drogentests die Glaubhaftigkeit der anonymen Mitteilung schwer erschüttert hat und auch der Rest widersprüchlich zur beruflichen Entwicklung der Antragstellerin steht. Auch kann die Anordnung Alkoholtest keine zulässige minusmaßnahme gesehen werden, da diese nichts über eine Alkoholsucht aussagt. Zumal für diese als auch die Anordnung eines psychologischen Gutachtens keine Befugnisse bestanden.
Zitieren
NRWlo
Unregistered
 
#1.023
15.03.2021, 18:40
(15.03.2021, 18:12)NRWlo schrieb:  Kann man jemand aus NRW sagen welche Formalia man sich für morgen genau anschauen muss?

Ich fange mal an:

Behördenklausur:
  • Erst- oder Ausgangsbescheid ?
  • Bescheid im Beschwerdeverfahren ?
  • Begleitverfügung ?
  • Abhilfebescheid ?
  • Klageerwiederung aus Behördensicht?



 Weiß jemand was davon am ehesten zu erwarten ist? Fehlt was? 



Anwaltsklausur
  • Entwurf Schriftsatz an das Gericht
  • Anträge 
  • Entwurf Mandantenschreiben

 Auch hier... weiß jemand was davon am ehesten zu erwarten ist? Fehlt was? 

Niemand?
Zitieren
Valuev des Rechts
Unregistered
 
#1.024
15.03.2021, 18:42
Ich hab keine Lust mehr! Morgen kommt sowieso was ganz anderes dran als man sich jemals im Referendariat angeschaut hat oder auch nur ansatzweise von gehört. Ich tippe auf was im Stile der Z1 - Ertsemesterwissen - Behördenbegriff definieren und die 7 Merkmale des VA.
Zitieren
Nrw
Unregistered
 
#1.025
15.03.2021, 18:42
Die Bewilligung des PKH Antrags heißt doch oft Erfolgsaussichten in der Hauptsache... demnach wäre es möglich, das sie wohl wirklich auf die stattgabe des antrags hinaus wollten..
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.026
15.03.2021, 18:47
(15.03.2021, 18:42)Nrw schrieb:  Die Bewilligung des PKH Antrags heißt doch oft Erfolgsaussichten in der Hauptsache... demnach wäre es möglich, das sie wohl wirklich auf die stattgabe des antrags hinaus wollten..


ja, denkbar. aber was solls. hab auch abgelehnt. hab abgesehen vom anordnungsgrund, der ja dann nicht mehr zu prüfen war, fast alles irgendwie verwurstet
Zitieren
Rick Sanchez
Unregistered
 
#1.027
15.03.2021, 18:49
Also ich habe auch gesagt, dass sie keine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Der Unterschied zwischen dem Drogentest und dem Alkoholtest lag doch auch darin, dass einmal Urinprobe und einmal Blutentnahme nötig gewesen wäre. Und dieser Absatz 3 LuftSiG spricht nur von Drogentest. Daraus dann zu Lesen, dass sie auch einer Blutentnahme zustimmen müsste, fande ich zu intensiv.
Zitieren
V2?
Unregistered
 
#1.028
15.03.2021, 18:50
Was sagt das V2-Orakel?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.029
15.03.2021, 19:02
(15.03.2021, 18:50)V2? schrieb:  Was sagt das V2-Orakel?


"Die V2 wird die Wende bringen

Cheese
Zitieren
Ref Berlin 2
Unregistered
 
#1.030
15.03.2021, 19:05
(15.03.2021, 18:21)Gast schrieb:  Die Norm wurde übrigens durch Artikel 1 - Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (LuftSiPVG) geändert. Nun ist es klar



Gefühlsmäßig spricht das ja schon mal dafür, dass die Anordnung des "Alkoholtests" auf Grundlage der allgemeinen Klausel zur Mitwirkungspflicht unzulässig war. Wenn man das schon vor Änderung des Gesetzes gedurft hätte, hätte man die Vorschrift ja kaum ändern müssen. In den Gesetzgebungsmaterialien findet sich allerdings nichts zu den Hintergründen außer einem Verweis auf §§ 13, 14 FahrerlaubnisVO, der ebenfalls zwischen Drogen- und Alkoholmissbrauch unterscheidet.

Dogmatisch sehe ich da ne Anknüpfung am Wesentlichkeitsvorbehalt wegen Art. 2 II GG. Im Berliner Bearbeitervermerk war jedenfalls eindeutig mitgeteilt, dass der Test mittels Blutprobe geschieht (oder habe ich da was überlesen?!). Der Eingriff ist ja durchaus intensiv.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 101 102 103 104 105 ... 192 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus