12.03.2021, 18:16
(12.03.2021, 17:56)Gast schrieb: Stimme dem Ausgangspost zu. Ich bin nach dem vierten Semester ins Rep. Da ich aber aus NRW komme und das Exsmen abschichten konnte, hsbe ich auch das Rep abgrschichtet. Parallel dazu hsbr ich aber keine Vorlesungen mehr besucht oder ähnliches. Das habe ich bereut im Sachenrecht, aber clever war das in allen Nebengebieten.
Ohne Abschichten wird das natürlich ein hartes Jahr. Weil msn dann im Rep Vieles hört, und Vieles erstmalig. Da man ja aber sowieso noch ein weiteres Jahr bis zum Freischuss hat, kann man vlllt auch dann nochmals durchatmen. Würde aber erst ins Rep und dann Pause. Nicht erst Pause (bzw. selbstständig oder in der Uni vorbereiten) und dann das Rep machen.
Wichtig auch: Klausurpraxis. Viele Punkte holt man schon mit gutem Gutachtenstil. Insbesondere im Strafrecht (hier hat man den ganzen Stoff wohl am frühesten durch) kann/sollte man damit ggf. schon im vierten Semester beginnen. Der trainierte Gutachtenstil nutzt dann fachübergreifend.
Ich hab alles entspannt in 13 Semestern geschafft und bin jetzt mit 28 Richter. Na und ? Interessiert keine Sau, ob man 8 oder 12,13 etc Semester braucht, solange die Note passt. Ich hab das Studentenleben auch genossen und bin rückblickend dankbar. Das Problem bei vielen schnellen „hochbegabten“ ist deren mangelnde soziale Intelligenz. Nur Lernen erweitert nicht den Horizont. Glücklicherweise gibt es noch die ACs - dort werden die Leute, die eben jene soziale Intelligenz nicht aufweisen zumindest das ein oder andere Mal aussortiert. Ansonsten dan halt in der Probezeit. Das ist auch richtig so. In meinem Kollegium würde jedenfalls so ein dummschwätzender neunmalkluger bei Mama wohnender Single, der nicht das geringste Fingerspitzengefühl für soziale Belange hat, gleich unten durch sein.
12.03.2021, 18:27
(12.03.2021, 18:16)Entspannt euch schrieb:(12.03.2021, 17:56)Gast schrieb: Stimme dem Ausgangspost zu. Ich bin nach dem vierten Semester ins Rep. Da ich aber aus NRW komme und das Exsmen abschichten konnte, hsbe ich auch das Rep abgrschichtet. Parallel dazu hsbr ich aber keine Vorlesungen mehr besucht oder ähnliches. Das habe ich bereut im Sachenrecht, aber clever war das in allen Nebengebieten.
Ohne Abschichten wird das natürlich ein hartes Jahr. Weil msn dann im Rep Vieles hört, und Vieles erstmalig. Da man ja aber sowieso noch ein weiteres Jahr bis zum Freischuss hat, kann man vlllt auch dann nochmals durchatmen. Würde aber erst ins Rep und dann Pause. Nicht erst Pause (bzw. selbstständig oder in der Uni vorbereiten) und dann das Rep machen.
Wichtig auch: Klausurpraxis. Viele Punkte holt man schon mit gutem Gutachtenstil. Insbesondere im Strafrecht (hier hat man den ganzen Stoff wohl am frühesten durch) kann/sollte man damit ggf. schon im vierten Semester beginnen. Der trainierte Gutachtenstil nutzt dann fachübergreifend.
Ich hab alles entspannt in 13 Semestern geschafft und bin jetzt mit 28 Richter. Na und ? Interessiert keine Sau, ob man 8 oder 12,13 etc Semester braucht, solange die Note passt. Ich hab das Studentenleben auch genossen und bin rückblickend dankbar. Das Problem bei vielen schnellen „hochbegabten“ ist deren mangelnde soziale Intelligenz. Nur Lernen erweitert nicht den Horizont. Glücklicherweise gibt es noch die ACs - dort werden die Leute, die eben jene soziale Intelligenz nicht aufweisen zumindest das ein oder andere Mal aussortiert. Ansonsten dan halt in der Probezeit. Das ist auch richtig so. In meinem Kollegium würde jedenfalls so ein dummschwätzender neunmalkluger bei Mama wohnender Single, der nicht das geringste Fingerspitzengefühl für soziale Belange hat, gleich unten durch sein.
Und zum Thema passt der Beitrag jetzt warum genau?
12.03.2021, 22:02
(12.03.2021, 17:21)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb: Moin!
Oben genannte These. Was haltet ihr davon?
Meine Begründung:
5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.
4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.
Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.
Und wann ist der Schwerpunktbereich dran?
Kann man mE eindampfen und es beim späteren Fachanwalt belassen oder nach dem staatlichen Teil innerhalb eines Semesters anbieten.
Wer hat denn wirklich Ahnung von seinem Schwerpunkt. Hatte ua internationales Recht. Ich hab da nicht den geringsten Schimmer von. Trotzdem hat mich der Schwerpunkt mehr als ein Jahr Zeit gekostet bei 3 Hausarbeiten in jeweils 3 Seminaren, die man machen musste. Die Seminare waren nicht anders zu legen. Ist mE einfach nur ein Zeitfresser für den staatlichen Teil.
Ich glaube ehrlich gesagt Juristen sind einfach sehr Traditions-verliebt. Das System wird beibehalten - aus Prinzip.
Meine komplette Examensvorbereitung basierte auf meinen Repunterlagen und die 4 Basic-Semester am Anfang. Das sag ich nicht, weil ich so n krasser Überflieger war, sondern weil ich ab dem 5. Semester bis zur Examensvorbereitung ab dem 10. Semester de facto nicht in der Uni war aufgrund privatem Trubel. Jedenfalls hab ich alibi halber das Rep besucht in der Zeit. Als dann alle angefangen haben Examen zu schreiben, habe ich mit der Vorbereitung angefangen. War natürlich komplett raus. Zum Glück habe ich jede Übersicht etc. zu jedem Rechtsgebiet aus dem Rep in Reihenfolge abgeheftet. Zusammen mit einigen ausgewählten Lehrbüchern für pointierte Vertiefung, hab ich mir nur mit den Repunterlagen dann noch einmal alles komplett alleine ins Hirn geschrieben. Das führte mir vor Augen, dass ich das schon 3 Jahre vorher, nämlich nach dem 4. Semester hätte machen können und wäre auf den selben Wissensstand gekommen. Ich hatte auch erst dann das Gefühl eine Übersicht zu haben und zu wissen worüber ich eigentlich rede - sprich Systemverständnis.
So viel Zeit im Studium geht für warten drauf. Auf Seminare für den Schwerpunkt, auf Ergebnisse und alles auf dem Fundament eines sich schleppenden Vorlesungsverlauf, bei dem ich 1/3 gar nicht da bin und mir das meiste eh selbst beibringen muss. Warum gibt es denn überhauot die Repititorien? Weil du erst danach in der Lage bist Examen zu schreiben (ja es gibt auch Leute, die es ohne Rep machen. Kommt aber auf dasselbe raus). Warum also nicht direkt nach dem 4. Semester ins Rep. und dann im quasi 6. Semester ins Examen.
12.03.2021, 22:42
Ich würde mit meinen jetztigen Erfahrungen sogar fast so weit gehen, mit dem Rep direkt im ersten oder zweiten Semester zu beginnen.
Systemverständnis wurde uns in den Vorlesungen quasi gar nicht vermittelt, dafür z.B. ein Monat lang à 3 Vorlesungsstunden pro Woche jede Pupsmeinung zum ETBI.
Meine Repetitoren waren im Gegensatz dazu großartig in der Vermittlung von Systemverständnis. Habe im Rep das erste mal gerafft, was Jura überhaupt bedeutet. Hätte mir die ein oder andere Hausarbeiten-Extrarunde gespart, wenn ich einfach früher ins Rep wäre.
Systemverständnis wurde uns in den Vorlesungen quasi gar nicht vermittelt, dafür z.B. ein Monat lang à 3 Vorlesungsstunden pro Woche jede Pupsmeinung zum ETBI.
Meine Repetitoren waren im Gegensatz dazu großartig in der Vermittlung von Systemverständnis. Habe im Rep das erste mal gerafft, was Jura überhaupt bedeutet. Hätte mir die ein oder andere Hausarbeiten-Extrarunde gespart, wenn ich einfach früher ins Rep wäre.
12.03.2021, 22:50
(12.03.2021, 22:42)Gast schrieb: Ich würde mit meinen jetztigen Erfahrungen sogar fast so weit gehen, mit dem Rep direkt im ersten oder zweiten Semester zu beginnen.
Systemverständnis wurde uns in den Vorlesungen quasi gar nicht vermittelt, dafür z.B. ein Monat lang à 3 Vorlesungsstunden pro Woche jede Pupsmeinung zum ETBI.
Meine Repetitoren waren im Gegensatz dazu großartig in der Vermittlung von Systemverständnis. Habe im Rep das erste mal gerafft, was Jura überhaupt bedeutet. Hätte mir die ein oder andere Hausarbeiten-Extrarunde gespart, wenn ich einfach früher ins Rep wäre.
das mein ich

13.03.2021, 00:23
(12.03.2021, 18:27)Gast schrieb:(12.03.2021, 18:16)Entspannt euch schrieb:(12.03.2021, 17:56)Gast schrieb: Stimme dem Ausgangspost zu. Ich bin nach dem vierten Semester ins Rep. Da ich aber aus NRW komme und das Exsmen abschichten konnte, hsbe ich auch das Rep abgrschichtet. Parallel dazu hsbr ich aber keine Vorlesungen mehr besucht oder ähnliches. Das habe ich bereut im Sachenrecht, aber clever war das in allen Nebengebieten.
Ohne Abschichten wird das natürlich ein hartes Jahr. Weil msn dann im Rep Vieles hört, und Vieles erstmalig. Da man ja aber sowieso noch ein weiteres Jahr bis zum Freischuss hat, kann man vlllt auch dann nochmals durchatmen. Würde aber erst ins Rep und dann Pause. Nicht erst Pause (bzw. selbstständig oder in der Uni vorbereiten) und dann das Rep machen.
Wichtig auch: Klausurpraxis. Viele Punkte holt man schon mit gutem Gutachtenstil. Insbesondere im Strafrecht (hier hat man den ganzen Stoff wohl am frühesten durch) kann/sollte man damit ggf. schon im vierten Semester beginnen. Der trainierte Gutachtenstil nutzt dann fachübergreifend.
Ich hab alles entspannt in 13 Semestern geschafft und bin jetzt mit 28 Richter. Na und ? Interessiert keine Sau, ob man 8 oder 12,13 etc Semester braucht, solange die Note passt. Ich hab das Studentenleben auch genossen und bin rückblickend dankbar. Das Problem bei vielen schnellen „hochbegabten“ ist deren mangelnde soziale Intelligenz. Nur Lernen erweitert nicht den Horizont. Glücklicherweise gibt es noch die ACs - dort werden die Leute, die eben jene soziale Intelligenz nicht aufweisen zumindest das ein oder andere Mal aussortiert. Ansonsten dan halt in der Probezeit. Das ist auch richtig so. In meinem Kollegium würde jedenfalls so ein dummschwätzender neunmalkluger bei Mama wohnender Single, der nicht das geringste Fingerspitzengefühl für soziale Belange hat, gleich unten durch sein.
Und zum Thema passt der Beitrag jetzt warum genau?
Alta, genau das meint der Antwortende mit dem Sozialen

Geht doch mit 21/22 ins Rep. Wenn es euch glücklich macht, mit 24/25 bereits Vollzeit zu arbeiten haha. Ihr Opfer.
13.03.2021, 00:30
(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb: Moin!
Oben genannte These. Was haltet ihr davon?
Meine Begründung:
5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.
4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.
Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.
Bringt genau was?
Meine These: Man braucht weder fürs erste noch fürs zweite Examen Rep. VB trotzdem im Freischuss abgehakt.
Beweis: Ich selbst und eine Freundin, mit der ich zusammen gelernt habe, haben es so gemacht.
So, nun weißt Du Bescheid. Und das war ein ähnlich sinnvoller Beitrag wie Deiner, also ziemlich überflüssig ;)
13.03.2021, 01:10
(13.03.2021, 00:30)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb: Moin!
Oben genannte These. Was haltet ihr davon?
Meine Begründung:
5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.
4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.
Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.
Bringt genau was?
Meine These: Man braucht weder fürs erste noch fürs zweite Examen Rep. VB trotzdem im Freischuss abgehakt.
Beweis: Ich selbst und eine Freundin, mit der ich zusammen gelernt habe, haben es so gemacht.
So, nun weißt Du Bescheid. Und das war ein ähnlich sinnvoller Beitrag wie Deiner, also ziemlich überflüssig ;)
Hauptsache man hat das eigene VB nochmal untergebracht. Wenn man Leute sucht, die es nötig haben, sollte man dieses Forum nicht aussparen! :)
Im übrigen hast du den Thread nicht verstanden. Es geht nicht ums rep. Daher ist es mir auch völlig Banane, ob du und eine Freundin ohne Rep Examen gemacht hast.
Meine Aussage bezieht sich darauf, dass man 4 Basic-Semester braucht und dann entweder selbst lernt oder ins Rep geht. Jedenfalls bedarf es keiner Mehr-Semester an der Uni.
Scheint das VB wohl zumindest nicht für deine Auffassungsgabe zu sprechen.
13.03.2021, 09:46
(13.03.2021, 00:30)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb: Moin!
Oben genannte These. Was haltet ihr davon?
Meine Begründung:
5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.
4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.
Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.
Bringt genau was?
Meine These: Man braucht weder fürs erste noch fürs zweite Examen Rep. VB trotzdem im Freischuss abgehakt.
Beweis: Ich selbst und eine Freundin, mit der ich zusammen gelernt habe, haben es so gemacht.
So, nun weißt Du Bescheid. Und das war ein ähnlich sinnvoller Beitrag wie Deiner, also ziemlich überflüssig ;)
Stell dir vor, du feierst dich online für dein großes Gehirn, versuchst aber im selben Atemzug eine pauschale Behauptung mit anekdotischer Evidenz zu beweisen.
13.03.2021, 10:23
In aller Regel sind die, die sich selbst wegen ihres vermeintlichen VB abfeiern, ganz kleine Lichter, die im wahren Leben aus verschiedenen Gründen nichts zu melden haben. Dann versuchen sie zumindest hier im anonymen Forum ihr winziges Ego zu streicheln, weil es im echten Leben (vermutlich nicht nur das Ego) kein anderer tut. Sehr arm und traurige Geschöpfe. Euch bleibt ja jetzt nicht mal die Bibliothek wo ihr euch mit euren „massiven Lernzeiten“ vor anderen profilieren könnt. Ihr tut mir echt leid
