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Klausuren August 2017
NRW
Unregistered
 
#181
17.08.2017, 15:55
Von der Begründung hab ich es genauso wie du. Nur dass ich alles im Rahmen des Widersprüchen geprüft habe :(
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NRWler
Unregistered
 
#182
17.08.2017, 15:57
(17.08.2017, 15:52)jojojo schrieb:  VerwRW +, denn VwVG (insb § 77) = öff-rechtl Norm, da nur Hoheitsträger verpflichtet. "Abschlepp-VA" usw. hier irrelevant, da Gegenstand nur Anfechtung des Kostenbescheids

statthafte Klageart = Anfechtungsklage,42 I, da KB= VA

Klagebefugnis +, Adressatentheorie

Vorverfahren unstatthaft 68 VwGO iVM 110 I JustG

Klagegegner = Stadt, auch hier egal, wer abgeschleppt hat. Es geht nur um den KB

Frist: 1 monat nach Zustellung des VA (74 I 2 VwGO). Einen Widerspruchsbescheid gab es nicht.
Richtet sich nach 41 VwVfG -> Zustellung per Übergabeeinschreibe -> 3 Tage Fiktion § 4 Abs. 2 S.2 LZG NRW -> 14.07 Postaufgabe -> Fristbeginn damit Samstag 17.07. 222 ZPO bei Fiktion nicht anwendbar.
Fristende: 17.08 (heute) 24 uhr

Weiterleitung des "Widerspruchs" an das VG innerhalb der Klagefrist = Klageerhebung iSd 81 VwGO?

Auslegung eines Rechtsmittelgesuches, das als Widerspruch bezeichnet ist in Klage zwar grds möglich. Hier aber -, weil Mandant dachte, dass Widerspruchsverfahren statthaft ist. Klage muss unbedingt sein. Ist sie hier nicht, denn Mandant wollte "nur" neue Überprüfung innerhalb der Verwaltung, keine Klage.

Was anderes konnte ich damit nicht anfangen.

Innerhalb der Begründetheit konnte ich mich leider an die ganzen kleinen Problemchen der Abschleppfälle nicht richtig erinnern (war alles wie schwarz im Kopf).
Damit ich nichts falsches Schreibe einfach "Standard" geprüft.

RM KB

Voraussetzungen Sofortvollzug gem 55 II VwVG. +

formell
Anhörung der Ehefrau ? (-), da keine Beteiligte des Verfahrens iSv § 13 VwVfG. Mögliche Eigenschaft als Fahrer irrelevant. Mann = Kostenschuldner als Halter und Eigentümer

materiell

fiktiver VA nach § 14 OBG rm?

formell + Anhörung etc entbehrlich

materiell - bei mir, weil Handeln der Beamtin verhältnismäßig. Alles Erforderliche getan. (Rspr sehr restriktiv hatte ich im Kopf). Mehr als unmittelbare Umgebung kann nicht zugemutet werden. Stichwort: Effektivität der Gefahrenabwehr.

Ermessen ausgeübt, keine Fehler.

Dass Mandant und Frau 5,7 km zum Auto "laufen" mussten hier luftleer geprüft.
Daraus folgt kein anderes Ergebnis mit ein paar Scheinargumenten.

Kein Wort zur Störereigenschaft verloren.

Bei mir als Mandantenschreiben. Ich konnte es einfach nicht "hinargumentieren".

Jo so ähnlich sieht's bei mir auch aus, nur mit gegenteiligem Ergebnis. Denke aber da war alles vertretbar. Denke bei PKW die erkennbar von Behinderten genutzt werden kann man der Behörde schon zumuten auch mal in die Seitenstraßen zu schauen.

Störereigenschaft übrigens einfach Zustandsstörer als Halter.
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jojojo
Unregistered
 
#183
17.08.2017, 16:05
War schon ein ekeliges Gefühl, einfach mit 2 Sätzen festzustellen, dass das Wegfahrgebot aus dem Schild im Wege des Sofortvollzugs einer Ersatzvornahme durchgesetzt wird.

Da muss doch sowas rein wie Sicherstellung/Verwahrung. Unmittelbare Ausführung/ Sofortvollzug. etc oder?

Ich gucke es mir nun extra nicht mehr an. :D :s
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NRWler
Unregistered
 
#184
17.08.2017, 16:06
(17.08.2017, 16:05)jojojo schrieb:  War schon ein ekeliges Gefühl, einfach mit 2 Sätzen festzustellen, dass das Wegfahrgebot aus dem Schild im Wege des Sofortvollzugs einer Ersatzvornahme durchgesetzt wird.

Da muss doch sowas rein wie Sicherstellung/Verwahrung. Unmittelbare Ausführung/ Sofortvollzug. etc oder?

Ich gucke es mir nun extra nicht mehr an. :D :s

Ja, Abgrenzung Zwangsmittel vs. Sicherstellung.
Und dann Abgrenzung § 55 I vs. § 55 II, wobei ersterer an der fehlenden Festsetzung scheitert.
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Notenverbesserer
Unregistered
 
#185
17.08.2017, 16:17
(17.08.2017, 16:06)NRWler schrieb:  
(17.08.2017, 16:05)jojojo schrieb:  War schon ein ekeliges Gefühl, einfach mit 2 Sätzen festzustellen, dass das Wegfahrgebot aus dem Schild im Wege des Sofortvollzugs einer Ersatzvornahme durchgesetzt wird.

Da muss doch sowas rein wie Sicherstellung/Verwahrung. Unmittelbare Ausführung/ Sofortvollzug. etc oder?

Ich gucke es mir nun extra nicht mehr an. :D :s

Ja, Abgrenzung Zwangsmittel vs. Sicherstellung.
Und dann Abgrenzung § 55 I vs. § 55 II, wobei ersterer an der fehlenden Festsetzung scheitert.
Schon an der Androhung, § 63 Abs. 1 Satz 1 VwVG (entbehrlich nur für den Sofortvollzug, § 63 Abs. 1 Satz 5 VwVG).
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Tintin
Unregistered
 
#186
17.08.2017, 17:58
Mich würde mal interessieren, ob noch jemand im GPA Nord die Maßnahme (anders als das OVG im zugrunde gelegten Fall) für rechtmäßig, insbesondere für angemessen befunden hat und somit im Ergebnis ein Mandantenschreiben verfasst hat? Danke für eine kurze Rückmeldung!
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GPA
Unregistered
 
#187
17.08.2017, 18:22
(17.08.2017, 17:58) Tintin schrieb:  Mich würde mal interessieren, ob noch jemand im GPA Nord die Maßnahme (anders als das OVG im zugrunde gelegten Fall) für rechtmäßig, insbesondere für angemessen befunden hat und somit im Ergebnis ein Mandantenschreiben verfasst hat? Danke für eine kurze Rückmeldung!

Ist bestimmt vertretbar. Ich habe die Maßnahme als angemessen erachtet. Bei mir ist das Auswahlermessen aber nicht richtig erfolgt, weshalb es dann bei mir doch zu einer Klage gekommen ist.
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GPA NORD
Unregistered
 
#188
17.08.2017, 22:33
(17.08.2017, 17:58) Tintin schrieb:  Mich würde mal interessieren, ob noch jemand im GPA Nord die Maßnahme (anders als das OVG im zugrunde gelegten Fall) für rechtmäßig, insbesondere für angemessen befunden hat und somit im Ergebnis ein Mandantenschreiben verfasst hat? Danke für eine kurze Rückmeldung!

Das VG hast du an deiner Seite. Wird wohl zumindest vertretbar sein dann.
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NRWlerin
Unregistered
 
#189
18.08.2017, 09:39
Hab Widerspruch als Klage ausgelegt.
Hab allerdings groß diskutiert, ob mit dem Mann der richtigen Kostenpflichtige ausgewählt wurde. Das hab ich abgelehnt, da Handlungs- vor Zustandsstörer in Anspruch genommen werden sollen. Und dann diskutiert wie man ne gute Lösung dafür findet, dass die Ehefrau wohl bald dann nen eigenen Kostenbescheid bekommt.
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T.K.
Unregistered
 
#190
20.08.2017, 00:37
Wie fandet ihr die Klausuren denn in diesem Durchgang nun zusammenfassend? Anspruchsvoll, gut machbar, zu schwierig?
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