• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren März 2021
« 1 ... 13 14 15 16 17 ... 192 »
 
Antworten

 
Klausuren März 2021
Gast
Unregistered
 
#141
04.03.2021, 17:03
(04.03.2021, 16:57)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:53)HessenGast schrieb:  
(04.03.2021, 16:38)Gast schrieb:  Meine grobe Lösungsskizze 

1. Zulässigkeit der Leistungsklage

- zuständiges Gericht 
—> 17 ZPO, 95 GVG (-), 21 Nr 1 GVG 
—> Gerichtsstandvereinbarung (38ff ZPO, AGB Kontrolle 310 I, 307 ZPO) —> hier schon die Vor-GmbH
- Prozess- und Parteifähigkeit

2. Begründetheit 

- Anspruch aus Zif. 3 des Vertrags ggf. i.V.m. 652 BGB

(P) Vertragsschluss
(P) Angebot/ Annahme 
(P) Vertretungsmacht 
(P) Schriftformerfordernis

- entstanden 
- nicht durch Kündigung entfallen 
- fällig 
- durchsetzbar (rechtzeitig geltend gemacht, 242 BGB) 

Nebenentscheidungen 
- Zinsen 291, 288 II Entgeltforderung + 
- Kosten 91 I 
- vorl Vollstrechbarkeit 709 

RMB 232 S. 1
RM 511, 524


aaaach Mist, diese AGB Kontrolle bei der Gerichtsstandsvereinbarung! Die habe ich nicht, verdammt. Dabei ist es im Nachhinein echt offensichtlich  Wütend Ansonsten habe Ichs Genauso. RMB (Formulierung) war erlassen, aber man sollte das Rechtsmittel angeben.


Habt ihr kaufmännisches Bestätigungsschreiben irgendwie eingebaut?
Ich nicht - hab gesagt: jedenfalls konkludente Annahme durch Übersendung Profil AN/Zeugin. 
Aufhebung der doppelten Schriftformerfordernis nach 305b BGB wegen Vorrangs Individualabrede.


Nein hab ich nicht, aber dafür hab ich auch nicht 305b BGB :/ habe Zif 6 ausgelegt und bin zu dem Ergebnis gekommen, die Vereinbarung bezieht sich nur auf Ergänzungen und Änderungen und habe nur eine Beweissicherungs und klarstellungsfunktion
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#142
04.03.2021, 17:05
(04.03.2021, 16:57)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:53)HessenGast schrieb:  
(04.03.2021, 16:38)Gast schrieb:  Meine grobe Lösungsskizze 

1. Zulässigkeit der Leistungsklage

- zuständiges Gericht 
—> 17 ZPO, 95 GVG (-), 21 Nr 1 GVG 
—> Gerichtsstandvereinbarung (38ff ZPO, AGB Kontrolle 310 I, 307 ZPO) —> hier schon die Vor-GmbH
- Prozess- und Parteifähigkeit

2. Begründetheit 

- Anspruch aus Zif. 3 des Vertrags ggf. i.V.m. 652 BGB

(P) Vertragsschluss
(P) Angebot/ Annahme 
(P) Vertretungsmacht 
(P) Schriftformerfordernis

- entstanden 
- nicht durch Kündigung entfallen 
- fällig 
- durchsetzbar (rechtzeitig geltend gemacht, 242 BGB) 

Nebenentscheidungen 
- Zinsen 291, 288 II Entgeltforderung + 
- Kosten 91 I 
- vorl Vollstrechbarkeit 709 

RMB 232 S. 1
RM 511, 524


aaaach Mist, diese AGB Kontrolle bei der Gerichtsstandsvereinbarung! Die habe ich nicht, verdammt. Dabei ist es im Nachhinein echt offensichtlich  Wütend Ansonsten habe Ichs Genauso. RMB (Formulierung) war erlassen, aber man sollte das Rechtsmittel angeben.


Habt ihr kaufmännisches Bestätigungsschreiben irgendwie eingebaut?
Ich nicht - hab gesagt: jedenfalls konkludente Annahme durch Übersendung Profil AN/Zeugin. 
Aufhebung der doppelten Schriftformerfordernis nach 305b BGB wegen Vorrangs Individualabrede.

Hab mich auch konkludent angenommen, so wie es im Palandt bei 652 steht. Normal ist schon das versenden eines Exposes mit Angabe Provision für ein Angebot ausreichend... hab dann da mit 154 I,II BGB noch argumentiert
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#143
04.03.2021, 17:08
(04.03.2021, 17:03)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:57)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:53)HessenGast schrieb:  
(04.03.2021, 16:38)Gast schrieb:  Meine grobe Lösungsskizze 

1. Zulässigkeit der Leistungsklage

- zuständiges Gericht 
—> 17 ZPO, 95 GVG (-), 21 Nr 1 GVG 
—> Gerichtsstandvereinbarung (38ff ZPO, AGB Kontrolle 310 I, 307 ZPO) —> hier schon die Vor-GmbH
- Prozess- und Parteifähigkeit

2. Begründetheit 

- Anspruch aus Zif. 3 des Vertrags ggf. i.V.m. 652 BGB

(P) Vertragsschluss
(P) Angebot/ Annahme 
(P) Vertretungsmacht 
(P) Schriftformerfordernis

- entstanden 
- nicht durch Kündigung entfallen 
- fällig 
- durchsetzbar (rechtzeitig geltend gemacht, 242 BGB) 

Nebenentscheidungen 
- Zinsen 291, 288 II Entgeltforderung + 
- Kosten 91 I 
- vorl Vollstrechbarkeit 709 

RMB 232 S. 1
RM 511, 524


aaaach Mist, diese AGB Kontrolle bei der Gerichtsstandsvereinbarung! Die habe ich nicht, verdammt. Dabei ist es im Nachhinein echt offensichtlich  Wütend Ansonsten habe Ichs Genauso. RMB (Formulierung) war erlassen, aber man sollte das Rechtsmittel angeben.


Habt ihr kaufmännisches Bestätigungsschreiben irgendwie eingebaut?
Ich nicht - hab gesagt: jedenfalls konkludente Annahme durch Übersendung Profil AN/Zeugin. 
Aufhebung der doppelten Schriftformerfordernis nach 305b BGB wegen Vorrangs Individualabrede.


Nein hab ich nicht, aber dafür hab ich auch nicht 305b BGB :/ habe Zif 6 ausgelegt und bin zu dem Ergebnis gekommen, die Vereinbarung bezieht sich nur auf Ergänzungen und Änderungen und habe nur eine Beweissicherungs und klarstellungsfunktion

Der Vertrag wurde ja gar nicht geändert oder ergänzt... die AGB Übersendung erfolgte ja zB vorher. Denke auch das sollte einen zu 154 II BGB bringen. Und die wurde eben nicht vereinbart. 

Es ging meines Erachtens klassisch um BGB AT zustandekommen eines Vertrages und dann konnte man mit Auslegung 133,157 arbeiten und dann 145,147 sehen in dem hin und her Geschreibe der Parteien und 154 I, II, 155 abklappern und alles verneinen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#144
04.03.2021, 17:11
... 154/155 im Sinne, dass es keine „Zweifel“ gab.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#145
04.03.2021, 17:12
(04.03.2021, 17:08)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 17:03)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:57)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:53)HessenGast schrieb:  
(04.03.2021, 16:38)Gast schrieb:  Meine grobe Lösungsskizze 

1. Zulässigkeit der Leistungsklage

- zuständiges Gericht 
—> 17 ZPO, 95 GVG (-), 21 Nr 1 GVG 
—> Gerichtsstandvereinbarung (38ff ZPO, AGB Kontrolle 310 I, 307 ZPO) —> hier schon die Vor-GmbH
- Prozess- und Parteifähigkeit

2. Begründetheit 

- Anspruch aus Zif. 3 des Vertrags ggf. i.V.m. 652 BGB

(P) Vertragsschluss
(P) Angebot/ Annahme 
(P) Vertretungsmacht 
(P) Schriftformerfordernis

- entstanden 
- nicht durch Kündigung entfallen 
- fällig 
- durchsetzbar (rechtzeitig geltend gemacht, 242 BGB) 

Nebenentscheidungen 
- Zinsen 291, 288 II Entgeltforderung + 
- Kosten 91 I 
- vorl Vollstrechbarkeit 709 

RMB 232 S. 1
RM 511, 524


aaaach Mist, diese AGB Kontrolle bei der Gerichtsstandsvereinbarung! Die habe ich nicht, verdammt. Dabei ist es im Nachhinein echt offensichtlich  Wütend Ansonsten habe Ichs Genauso. RMB (Formulierung) war erlassen, aber man sollte das Rechtsmittel angeben.


Habt ihr kaufmännisches Bestätigungsschreiben irgendwie eingebaut?
Ich nicht - hab gesagt: jedenfalls konkludente Annahme durch Übersendung Profil AN/Zeugin. 
Aufhebung der doppelten Schriftformerfordernis nach 305b BGB wegen Vorrangs Individualabrede.


Nein hab ich nicht, aber dafür hab ich auch nicht 305b BGB :/ habe Zif 6 ausgelegt und bin zu dem Ergebnis gekommen, die Vereinbarung bezieht sich nur auf Ergänzungen und Änderungen und habe nur eine Beweissicherungs und klarstellungsfunktion

Der Vertrag wurde ja gar nicht geändert oder ergänzt... die AGB Übersendung erfolgte ja zB vorher. Denke auch das sollte einen zu 154 II BGB bringen. Und die wurde eben nicht vereinbart. 

Es ging meines Erachtens klassisch um BGB AT zustandekommen eines Vertrages und dann konnte man mit Auslegung 133,157 arbeiten und dann 145,147 sehen in dem hin und her Geschreibe der Parteien und 154 I, II, 155 abklappern und alles verneinen.


Genau, daher war für den Abschluss des Vertrags keine schriftform vorgeschrieben, das war damit gemeint
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#146
04.03.2021, 17:24
(04.03.2021, 17:12)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 17:08)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 17:03)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:57)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:53)HessenGast schrieb:  aaaach Mist, diese AGB Kontrolle bei der Gerichtsstandsvereinbarung! Die habe ich nicht, verdammt. Dabei ist es im Nachhinein echt offensichtlich  Wütend Ansonsten habe Ichs Genauso. RMB (Formulierung) war erlassen, aber man sollte das Rechtsmittel angeben.


Habt ihr kaufmännisches Bestätigungsschreiben irgendwie eingebaut?
Ich nicht - hab gesagt: jedenfalls konkludente Annahme durch Übersendung Profil AN/Zeugin. 
Aufhebung der doppelten Schriftformerfordernis nach 305b BGB wegen Vorrangs Individualabrede.


Nein hab ich nicht, aber dafür hab ich auch nicht 305b BGB :/ habe Zif 6 ausgelegt und bin zu dem Ergebnis gekommen, die Vereinbarung bezieht sich nur auf Ergänzungen und Änderungen und habe nur eine Beweissicherungs und klarstellungsfunktion

Der Vertrag wurde ja gar nicht geändert oder ergänzt... die AGB Übersendung erfolgte ja zB vorher. Denke auch das sollte einen zu 154 II BGB bringen. Und die wurde eben nicht vereinbart. 

Es ging meines Erachtens klassisch um BGB AT zustandekommen eines Vertrages und dann konnte man mit Auslegung 133,157 arbeiten und dann 145,147 sehen in dem hin und her Geschreibe der Parteien und 154 I, II, 155 abklappern und alles verneinen.


Genau, daher war für den Abschluss des Vertrags keine schriftform vorgeschrieben, das war damit gemeint
Meiner Meinung nach gab‘s im SV zu wenig Angaben dafür, bei dem Vertragsentwurf der Klägerin AGB anzunehmen. 310 III Nr. 1 greift doch nicht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#147
04.03.2021, 17:31
(04.03.2021, 17:24)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 17:12)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 17:08)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 17:03)Gast schrieb:  
(04.03.2021, 16:57)Gast schrieb:  Habt ihr kaufmännisches Bestätigungsschreiben irgendwie eingebaut?
Ich nicht - hab gesagt: jedenfalls konkludente Annahme durch Übersendung Profil AN/Zeugin. 
Aufhebung der doppelten Schriftformerfordernis nach 305b BGB wegen Vorrangs Individualabrede.


Nein hab ich nicht, aber dafür hab ich auch nicht 305b BGB :/ habe Zif 6 ausgelegt und bin zu dem Ergebnis gekommen, die Vereinbarung bezieht sich nur auf Ergänzungen und Änderungen und habe nur eine Beweissicherungs und klarstellungsfunktion

Der Vertrag wurde ja gar nicht geändert oder ergänzt... die AGB Übersendung erfolgte ja zB vorher. Denke auch das sollte einen zu 154 II BGB bringen. Und die wurde eben nicht vereinbart. 

Es ging meines Erachtens klassisch um BGB AT zustandekommen eines Vertrages und dann konnte man mit Auslegung 133,157 arbeiten und dann 145,147 sehen in dem hin und her Geschreibe der Parteien und 154 I, II, 155 abklappern und alles verneinen.


Genau, daher war für den Abschluss des Vertrags keine schriftform vorgeschrieben, das war damit gemeint
Meiner Meinung nach gab‘s im SV zu wenig Angaben dafür, bei dem Vertragsentwurf der Klägerin AGB anzunehmen. 310 III Nr. 1 greift doch nicht.


Ich glaube die wollten gar keine große AGB Prüfung, sondern einfach, dass man auf § 307 kommt und die Fundstelle im Palandt zur Gerichtsstandvereinbarung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#148
04.03.2021, 17:49
Morgen kommt in Hessen Zwangsvollstreckung oder ? Meine Ag- Kollegen meinten grade, es würde die "normale" Anwaltsklausur kommen ?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#149
04.03.2021, 17:51
Morgen kommt die anwaltsklausur
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#150
04.03.2021, 18:28
Die Daten im Tatbestand waren auch wirklich durcheinander, oder? Es macht doch keinen Sinn, dass die Parteien am 16. und 18.11. schon Anwaltsschreiben austauschen, wenn die Klägerin erst am 27.11. durch die Zeugin Kenntnis von den Machenschaften der Beklagten erlangt hat und ihr auch erst danach die Rechnung schickt mit Zahlungsfrist bis 7.12.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 13 14 15 16 17 ... 192 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus