26.02.2021, 11:45
Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
26.02.2021, 11:48
Alles wichtig
26.02.2021, 11:53
(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb: Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)
Auf die Gefahr ungewollte Reaktionen zu provozieren, mein ganz persönlicher Eindruck ist, dass du materielles Recht sehr viel breiter, aber weniger tief kennen musst. Im Zweifel kommen insbesondere im Zivilrecht irgendwelche Sonderfälle dran, die man ohnehin nicht voll im Kopf hat, aber es wäre schon sehr vorteilhaft, wenn einem einfallen würde, wo man im Palandt suchen soll.
26.02.2021, 12:20
26.02.2021, 12:31
(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb: Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)
Ich weiß nicht, wo du dein Ref machst - ich spreche jetzt vorsichtshalber nur für NRW:
1. ÖR: Im zweiten Examen schreibt man ja nur noch im Verwaltungsrecht Klausuren, deswegen brauchst du StaatsOrga nicht wirklich zu wiederholen. Grundrechte sollte man natürlich schon irgendwie drauf haben, weil sie gerade bei Ermessenserwägungen oft relevant werden - die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde etwa kann man hingegen vernachlässigen. Generell würde ich Verwaltungsrecht + Staatshaftungsrecht wiederholen. Das gilt besonders, weil dir die Kommentare im VerwR weniger bringen als im ZR und StrafR.
2. ZR: Die Basics sollten sitzen. Ich würde (anders als vielleicht im 1. Examen) keine Sonderprobleme lernen - die kann man nämlich im Kommentar ohne Probleme nachschauen.
3. StrafR: Hier gilt das gleiche wie im ZR.
Ich wünsche dir alles Gute! Genieß die Zeit!
26.02.2021, 12:56
Du brauchst diese ganzen absurden Streitigkeiten im materiellen Strafrecht nicht mehr. Ggf. nur noch, damit du weißt wo du stärker für die Rspr argumentieren musst. Aber das fand ich sehr viel einfacher.
26.02.2021, 13:05
(26.02.2021, 11:53)GastHH schrieb:(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb: Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)
Auf die Gefahr ungewollte Reaktionen zu provozieren, mein ganz persönlicher Eindruck ist, dass du materielles Recht sehr viel breiter, aber weniger tief kennen musst. Im Zweifel kommen insbesondere im Zivilrecht irgendwelche Sonderfälle dran, die man ohnehin nicht voll im Kopf hat, aber es wäre schon sehr vorteilhaft, wenn einem einfallen würde, wo man im Palandt suchen soll.
volle Zustimmung. Präsenzwissen mehr in die Breite, weniger in die Tiefe. Die Kommentare (mit denen man umzugehen wissen sollte) sorgen dann für die nötige Tiefe.
26.02.2021, 13:43
Das muss man realistisch sehen. Im Grunde braucht man das komplette Wissen aus dem Studium. So steht es
auch in der Prüfungsordnung. Aber es ist so, dass es nur darum geht, mehr zu wissen als die anderen.
Im Ref, wie auch im Studium, ist es so, dass alle Klausuren gleich schwer sind bzw. der Schnitt ist
immer in etwa gleich.
auch in der Prüfungsordnung. Aber es ist so, dass es nur darum geht, mehr zu wissen als die anderen.
Im Ref, wie auch im Studium, ist es so, dass alle Klausuren gleich schwer sind bzw. der Schnitt ist
immer in etwa gleich.
26.02.2021, 15:01
(26.02.2021, 12:31)NRWVerbesserung schrieb:(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb: Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)
Ich weiß nicht, wo du dein Ref machst - ich spreche jetzt vorsichtshalber nur für NRW:
1. ÖR: Im zweiten Examen schreibt man ja nur noch im Verwaltungsrecht Klausuren, deswegen brauchst du StaatsOrga nicht wirklich zu wiederholen. Grundrechte sollte man natürlich schon irgendwie drauf haben, weil sie gerade bei Ermessenserwägungen oft relevant werden - die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde etwa kann man hingegen vernachlässigen. Generell würde ich Verwaltungsrecht + Staatshaftungsrecht wiederholen. Das gilt besonders, weil dir die Kommentare im VerwR weniger bringen als im ZR und StrafR.
2. ZR: Die Basics sollten sitzen. Ich würde (anders als vielleicht im 1. Examen) keine Sonderprobleme lernen - die kann man nämlich im Kommentar ohne Probleme nachschauen.
3. StrafR: Hier gilt das gleiche wie im ZR.
Ich wünsche dir alles Gute! Genieß die Zeit!
Staatshaftungsrecht ist im Palandt kommentiert, muss man nicht lernen.
26.02.2021, 15:05
Ich kann mich den obengenannten Ausführungen zum ÖR anschließen. Im ZR verlagert sich der Schwerpunkt ein wenig. Natürlich "kann" alles dran kommen. Die Erfahrung lehrt aber, dass etwa die Relevanz des EBV und der Hypothek etwas in den Hintergrund rückt. Dafür musst du bei Verkehrsunfällen, VSP und Tierhalterhaftung richtig fit sein.