(17.07.2017, 22:13)Längsbinder schrieb: Lasst euch doch nicht provozieren, ich glaube ihr seid alle total urlaubsreif! Von daher: Ab in die Sonne :)
Der werte Herr iusregem macht mündliche Prüfung mit uns Leuten vom April und schreibt dennoch mit euch im Juli? So clever kann er nicht sein.^^
I bims, I glaupe der regem han das aper anters formelliert vong nachrichten her, musstn du beßer lesn!!!
Freitag waren alles Realakte bei mir
20.07.2017, 12:39
Hat jemand von den NRWlern in Düsseldorf geschrieben und erwägt auch den Fauxpas mit der Uhr am 4.7. zu rügen u ggf Wiederholung der Klausur zu beantragen?
20.07.2017, 12:59
20.07.2017, 13:24
Na hoffentlich in die Rügeliste eingetragen.
20.07.2017, 14:03
Vor der Klausur hieß es wir sollten uns an der Uhr vorn an der Wand orientieren. Dann war die Batterie der Uhr schwach...nach etwa der Hälfte der Zeit ging sie ne halbe Stunde nach. Wir wurden erst zu dem Zeitpunkt darüber informiert.
Haben 3 Minuten Schreibverlängerung bekommen.
Das Zeitmanagement war damit ja hinfällig. ..
Haben 3 Minuten Schreibverlängerung bekommen.
Das Zeitmanagement war damit ja hinfällig. ..
20.07.2017, 14:42
Weiss jemand von Euch wie die Konsequenzen aussähen?
Gibt es nur die Möglichkeit die klausur neu zu schreiben oder auch die einer milderen Beurteilung?
Wird man, wenn neu zu schreiben ist zum nächsten Termin geladen oder erst nach den Ergebnissen?
Und kann man erstmal rügen und das Ergebnis abwarten?
Und welches Ergebnis zählt, wenn die 2. Klausur schlechter ausfällt?
Gibt es nur die Möglichkeit die klausur neu zu schreiben oder auch die einer milderen Beurteilung?
Wird man, wenn neu zu schreiben ist zum nächsten Termin geladen oder erst nach den Ergebnissen?
Und kann man erstmal rügen und das Ergebnis abwarten?
Und welches Ergebnis zählt, wenn die 2. Klausur schlechter ausfällt?
20.07.2017, 15:38
Ab überschreiten einer gewissen "Erheblichkeitsgrenze" wird man die Klausur wohl neu schreiben dürfen. Darunter wird ggf. geguckt ob die Klausuren im Schnitt von denen an anderen Standorten abweichen.
Ich würde mir da nicht viel Hoffnung machen. Ein Freund von mir hatte ein ähnliches Problem in NDS: Die hatten erst seit kurzem diese Regel dass man keine Armbanduhr tragen darf, gleichzeitig ging die Uhr in dem besagten Raum nicht. Der "Aufseher" hat freundlicherweise daher 30 Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit bescheid gesagt. Das Problem war nur dass es tatsächlich nur noch 20 Minuten waren. Das flog erst auf als er bei 5 Minuten nochmal - diesmal korrekt - Bescheid gab.
Im Endeffekt war das für meinen Kollegen nicht so toll, weil er mit der Reinschrift der praktischen Ausarbeitung die er noch in ruhe entworfen hatte nicht mehr ganz fertig geworden ist.
Sein Pech.
Ich würde mir da nicht viel Hoffnung machen. Ein Freund von mir hatte ein ähnliches Problem in NDS: Die hatten erst seit kurzem diese Regel dass man keine Armbanduhr tragen darf, gleichzeitig ging die Uhr in dem besagten Raum nicht. Der "Aufseher" hat freundlicherweise daher 30 Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit bescheid gesagt. Das Problem war nur dass es tatsächlich nur noch 20 Minuten waren. Das flog erst auf als er bei 5 Minuten nochmal - diesmal korrekt - Bescheid gab.
Im Endeffekt war das für meinen Kollegen nicht so toll, weil er mit der Reinschrift der praktischen Ausarbeitung die er noch in ruhe entworfen hatte nicht mehr ganz fertig geworden ist.
Sein Pech.
20.07.2017, 16:48
Ich glaube auch, dass es eher schlecht aussieht, zumal es meines Wissens eher so ist, dass man einzelne Klausuren eines Durchgangs sowieso eigentlich nicht wiederholen kann, sondern nur den kompletten Durchgang. So zum Beispiel, wenn man hypothetisch die letzte Klausur aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht fertig schreiben kann.
Es ist mir zumindest nicht bekannt, dass man eine Klausur eines Durchgangs einzeln wiederholen kann, da der Klausurdurchgang wohl als "Einheit" betrachtet wird.
Für die Wiederholung eines kompletten Durchgangs wird aber sowas wohl eher nicht ausreichen, schätze ich.
Es ist natürlich trotzdem extrem ärgerlich und hoffentlich auch im Protokoll vermerkt worden. Was auch immer es bringen mag.
Es ist mir zumindest nicht bekannt, dass man eine Klausur eines Durchgangs einzeln wiederholen kann, da der Klausurdurchgang wohl als "Einheit" betrachtet wird.
Für die Wiederholung eines kompletten Durchgangs wird aber sowas wohl eher nicht ausreichen, schätze ich.
Es ist natürlich trotzdem extrem ärgerlich und hoffentlich auch im Protokoll vermerkt worden. Was auch immer es bringen mag.
20.07.2017, 17:06
(16.07.2017, 23:46)Gast schrieb: Denn ja, die Noten zählen. Aber überall - sogar im Staatsdienst! - kommt es mittlerweile auch und besonders auf die Person an, die hinter der Note steht. Und ich scheue mich nicht davor, gegen Menschen anzutreten, die bessere Noten haben, dafür sozial aber vollkommen inkompetent sind. Im Gegenteil. Daneben glänzt ja sogar der Einäugige unter den Blinden :P
Jeder, der hier auch für die anderen mal ein nettes Wort gefunden hat, hat Chancen den Job zu bekommen, den er oder sie gerne haben möchte. Und wenn nicht sofort, dann eben ein bisschen später. Daran glaube ich, bis mir das Gegenteil bewiesen wird.
Naja, das ist etwas zu optimistisch gesprochen. Man sollte sich schon völlig im Klaren darüber sein, dass die Noten zuallererst das entscheidende Kriterium sind. Toller Charakter schön und gut, aber mit zB 2 ausreichenden Examina kommst du halt nichtmal zum Assessment Center für die Justiz oder eine Großkanzlei und kannst deinen Charakter auch nicht zeigen (gerade in der Justiz - in der die Anforderungen ja mehr und mehr senken, weil zu wenige Bewerber - habe ich jedoch eh das Gefühl, dass dort verstärkt mittlerweile Leute eingestellt werden die eher sozialinkompetent sind...vllt erkennen sich manche der zuständigen Leute für die Einstellung in manchen Assessoren wieder, denn bei den Juristen- und gerade im ÖD - gibt es ja nun wirklich eine Vielzahl "sonderbarer" Leutchen).
Man muss sich schon bewusst sein: Wer schlechte Examina hat, konkurriert einfach mit allen anderen Bewerbern. Man sollte sich auch nicht vormachen, dass man mit 10+ x Jahren Berufserfahrung dann - aufgrund seines tollen Charakters (wer bewertet den denn? man selbst wird sich nicht für das totale Arschloch halten, aber ob der eigene Charakter gut oder schlecht bei jemandem ankommt ist dann manchmal auch Ansichtssache) plötzlich eine Einladung für die Justiz oder eine Großkanzlei erhält: leider ist Jura ein Berufsfeld in dem Berufserfahrung nicht automatisch die Examensnoten aufwiegen. Ist man einmal drin, können Beförderungen ggf. über Bewährung, Kontakte etc zustande kommen. Nur ist es mE unrealistisch und etwas blauäugig sich einzureden, dass man auch mit schlechten Examina alles erreichen könne...dem ist einfach nicht so. Das heißt wiederrum auch nicht, dass man den Kopf in den Sand stecken muss und abseits von passablen Examina (das muss ja auch nicht immer direkt das hochgelobte VB sein) keinen Job findet oder nur Jobs übrig bleiben, die einem keinen Spaß machen. Hier gilt es aber selbst rauszufinden was man gerne macht und womit man sich anfreunden kann und wie man ggf. weiter an sich und seinen beruflichen Qualifikationen arbeiten kann (zB als Anwalt den Fachanwaltslehrgang machen, Connections aufbauen etc). Von daher: es ist nicht alles schwarz oder weiß - ich würde es aber halt auch nicht mit der rosaroten Brille durch die Gegend laufen, denn da wird dann ein böses Erwachen folgen.
Aber jetzt genieß erstmal die freie Zeit, schalte ab und wenn die Ergebnisse da sind bzw. die mündliche Prüfung vorbei ist kann man sich Gedanken machen wohin der Hase laufen soll. :)
@NRW3: Schließe mich TriX und Horst an. Kann mir nicht vorstellen, dass wegen sowas eine Klausur komplett neu geschrieben wird. "Milder bewerten" ist auch so eine Sache: wie willst du vergleichen oder wissen, ob deine nun milder bewertet wurde als sonst? Rügen musst du sofort an Ort und Stelle und man darf natürlich nicht erst abwarten, bis man das Ergebnis weiß und sich dann überlegen, ob man das lieber nimmt oder nochmal schreiben wird (was ich aber wie gesagt hier auch nicht als gegeben ansehe...es passieren fast jeden Durchgang irgendwo Fehler: sei es, dass im Sachverhalt etwas keinen Sinn macht, Namen vertauscht wurden (passierte besonders gerne im 1. Examen mit den Abkürzungen) oder oder...da wurde auch rumtelefoniert, es gab ggf. ein paar Minuten länger und das war es).
20.07.2017, 21:25
Also ich habe im Mai in NRW geschrieben und muss doch sagen, dass die Juli-Klausuren echt hammerhart waren. Fand das alles echt nicht ohne was für komplizierte Fälle euch stellenweise gestellt wurden. Vor allem bei dieser Zeitnot. Da kann man nur auf gnädige Korrektoren hoffen!
Habe auch viele Leute gesehen, die im 1. Examen 9/10 Punkte hatten und im 2. Examen nur auf 4/5 kamen. Total verrückt diese Bewertungen
Habe auch viele Leute gesehen, die im 1. Examen 9/10 Punkte hatten und im 2. Examen nur auf 4/5 kamen. Total verrückt diese Bewertungen