• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juli 2017
« 1 ... 32 33 34 35 36 ... 50 »
 
Antworten

 
Klausuren Juli 2017
TriX(NRW)
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2017
#331
13.07.2017, 18:51
(13.07.2017, 18:40)Gast schrieb:  
(13.07.2017, 18:15)TriX(NRW) schrieb:  
(13.07.2017, 17:44)NRW schrieb:  Das OVG sieht es jedenfalls auch so: 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG bestimmt, dass der Bericht insgesamt zugänglich zu machen ist. Fertig

http://www.hlfp.de/dokumente/fachartikel...ichten.pdf

Seite 2 Abschnitt: Veröffentlichung der Überwachungsberichte.

Scheint wohl umstritten zu sein.

Ob man das bei einer unbekannten Norm sehen / wissen muss ist fraglich uns wurde immer gesagt bei unbekannten normane brauch man kein spezialwissen aber man weiß ja nie ob das ljpa sich denke da muss man drauf kommen, haben ja anscheinend auch leute hier diskutiert.

Nein ich glaube nicht, dass man das diskutieren musste. Ich habe es gemacht, weil ich, wie gesagt, die Vergleichbarkeit von den Berichten mit den in § 10 II UIG aufgeführten Informationen als nicht gegeben angesehen habe. Da hab ich angefangen zu blättern. Das hatte meinerseits überhaupt nichts mit Spezialwissen zutun. Im Gegenteil... anscheinend hatte ja wohl die Mehrzahl das Spezialwissen, indem sie wie wohl auch das OVG § 52 a BImschG europarichtliniengetreu ausgelegt haben. Chapeau! :-D
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#332
13.07.2017, 18:56
(13.07.2017, 18:51)TriX(NRW) schrieb:  
(13.07.2017, 18:40)Gast schrieb:  
(13.07.2017, 18:15)TriX(NRW) schrieb:  
(13.07.2017, 17:44)NRW schrieb:  Das OVG sieht es jedenfalls auch so: 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG bestimmt, dass der Bericht insgesamt zugänglich zu machen ist. Fertig

http://www.hlfp.de/dokumente/fachartikel...ichten.pdf

Seite 2 Abschnitt: Veröffentlichung der Überwachungsberichte.

Scheint wohl umstritten zu sein.

Ob man das bei einer unbekannten Norm sehen / wissen muss ist fraglich uns wurde immer gesagt bei unbekannten normane brauch man kein spezialwissen aber man weiß ja nie ob das ljpa sich denke da muss man drauf kommen, haben ja anscheinend auch leute hier diskutiert.

Nein ich glaube nicht, dass man das diskutieren musste. Ich habe es gemacht, weil ich, wie gesagt, die Vergleichbarkeit von den Berichten mit den in § 10 II UIG aufgeführten Informationen als nicht gegeben angesehen habe. Da hab ich angefangen zu blättern. Das hatte meinerseits überhaupt nichts mit Spezialwissen zutun. Im Gegenteil... anscheinend hatte ja wohl die Mehrzahl das Spezialwissen, indem sie wie wohl auch das OVG § 52 a BImschG europarichtliniengetreu ausgelegt haben. Chapeau! :-D

ich hab da gar nichts ausgelegt sondern das einfach als gegeben hingenommen :D
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#333
13.07.2017, 18:57
Da kannst du nur hoffen dass das im prüfervermerk steht und nicht auch noch bestraft wirst weil du eine Ecke weiter gedacht hast als es wie der Rest stumpf hinzunehmen :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#334
13.07.2017, 18:59
(13.07.2017, 18:57)NRW schrieb:  Da kannst du nur hoffen dass das im prüfervermerk steht und nicht auch noch bestraft wirst weil du eine Ecke weiter gedacht hast als es wie der Rest stumpf hinzunehmen :D

Stumpf ist Trumpf ;)
Zitieren
TriX(NRW)
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2017
#335
13.07.2017, 19:00
(13.07.2017, 18:57)NRW schrieb:  Da kannst du nur hoffen dass das im prüfervermerk steht und nicht auch noch bestraft wirst weil du eine Ecke weiter gedacht hast als es wie der Rest stumpf hinzunehmen :D

Allerdings, das ist auch meine letzte Hoffnung :-D
Suchen
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#336
13.07.2017, 19:19
Also grundsätzlich fand ich die Klausur echt machbar, nur wenn man sich bspw. Den Beschluss mal anschaut dann waren ja kaum Anhaltspunkte dafür da das so intensiv zu prüfen. Im Vergleich zu anderen Klausuren waren die vorgebrachten Argumente doch echt dünn.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#337
13.07.2017, 19:31
(13.07.2017, 19:19)NRW schrieb:  Also grundsätzlich fand ich die Klausur echt machbar, nur wenn man sich bspw. Den Beschluss mal anschaut dann waren ja kaum Anhaltspunkte dafür da das so intensiv zu prüfen. Im Vergleich zu anderen Klausuren waren die vorgebrachten Argumente doch echt dünn.

Ja die Argumente die einem da an die Hand gegeben wurden war so dünn das ich angefangen habe über Grundrechte zu schwaffeln und kaum struktur drin habe.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#338
13.07.2017, 20:06
Ich finde, dass war die klassische Ö-Rechtsklausur in einem unbekannten Rechtsgebiet.

Keiner (zumindest kein normaler Mensch) hat in seinem Leben zuvor schonmal einen Blick in das Umweltinformationsgesetz geworfen.

Alles was man zum 123 brauchte stand im Kommentar.

Ansonsten ging es glaub ich nur darum sauber zu subsumieren. Im Prinzip standen ja alle Definitionen im Gesetz. Dann noch bei den unbestimmten Rechtsbegriffen ein wenig rumschwafeln (Zweck des Gesetzes zu Beginn war da eine gute Hilfe). Deshalb waren die Argumentationshilfen wohl bewusst dünn gehalten im Sachverhalt.

War aber natürlich ein wenig tricky, dass das UIG NRW etliche Normen aus dem UIG des Bundes für nicht anwendbar erklärt.
Zitieren
Gast nds
Unregistered
 
#339
13.07.2017, 21:11
Was lief heute in niedersachsen? Euch allen morgen viel glück :)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#340
13.07.2017, 21:31
In Nds kam heute in StrafR ne Hooligan klopperei dran (20 gg 20). Es waren 2 zu prüfen. Tötungsvorsatz, Einwilligung, 223, 224, 230. Danach polizeiflüchtchen mit 315c. Tatnachweis, 81a

In ör glaub ich widerruf einer beamtenernennung auf Probe wegen rechtsradikaler WhatsApp Posts.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 32 33 34 35 36 ... 50 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus