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  5. Klausuren Februar 2021
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Klausuren Februar 2021
Gast3
Unregistered
 
#321
18.02.2021, 15:41
(18.02.2021, 15:36)Gast schrieb:  
(18.02.2021, 15:31)Gast schrieb:  Ohne bewerten zu wollen, sondern als Frage: Und die war so schwierig?

Füg dir das Urteil oben zu Gemüte. War eigentlich 1 zu 1 die Klausur. 
Die Klausur war schon sehr verstrickt weil der Klageantrag dämlich war. 
- Aufhebung der Aussetzungsentscheidung unter gleichzeitiger Verpflichtung der Erteilung 
- Wegfall des Interesses an der Verpflichtung zur Erteilung weil erledigt, weil ne unzuständige Behörde den VA erteilt hat
- Beibehaltung des Interesses zur RM- Überprüfung der Aussetzungsentscheidung. 

Man konnte sehr leicht durcheinander kommen.

Gab es es Fristproblem? Wenn ich Eure Einträge richtig verstehe war es ja zunächst eine Verpflichtungsklage und dann Änderung in FFK. Oben hat jemand Daten genannt. Klageerhebung August und Antrag aus März bzw Ablehnung aus Mai? 
Kann mir dazu jemand etwas sagen, der mitgeschrieben hat?
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Gast
Unregistered
 
#322
18.02.2021, 15:50
(18.02.2021, 15:41)Gast3 schrieb:  
(18.02.2021, 15:36)Gast schrieb:  
(18.02.2021, 15:31)Gast schrieb:  Ohne bewerten zu wollen, sondern als Frage: Und die war so schwierig?

Füg dir das Urteil oben zu Gemüte. War eigentlich 1 zu 1 die Klausur. 
Die Klausur war schon sehr verstrickt weil der Klageantrag dämlich war. 
- Aufhebung der Aussetzungsentscheidung unter gleichzeitiger Verpflichtung der Erteilung 
- Wegfall des Interesses an der Verpflichtung zur Erteilung weil erledigt, weil ne unzuständige Behörde den VA erteilt hat
- Beibehaltung des Interesses zur RM- Überprüfung der Aussetzungsentscheidung. 

Man konnte sehr leicht durcheinander kommen.

Gab es es Fristproblem? Wenn ich Eure Einträge richtig verstehe war es ja zunächst eine Verpflichtungsklage und dann Änderung in FFK. Oben hat jemand Daten genannt. Klageerhebung August und Antrag aus März bzw Ablehnung aus Mai? 
Kann mir dazu jemand etwas sagen, der mitgeschrieben hat?

Habe ich jetzt nicht gesehen. Die FFK ist ja sowieso an keine Klagefrist gebunden.
Ausserdem haben die Parteien nichts dazu gesagt.
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Gast
Unregistered
 
#323
18.02.2021, 16:09
Habt der VWGO Kommentar denn irgendwie geholfen?!
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JuppNRW
Unregistered
 
#324
18.02.2021, 16:21
(18.02.2021, 16:09)Ga st schrieb:  Habt der VWGO Kommentar denn irgendwie geholfen?!
Ja, um noch mehr Zeit zu vergeuden ... kam gar nicht klar.  Wütend
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GastHH
Unregistered
 
#325
18.02.2021, 16:34
Wenn man die Aussetzungsentscheidung nicht als Versagung einer begehrten Entscheidung, sondern als eigenständigen Verwaltungsakt ansieht, war das Begehren doch auch als Anfechtung (FFK) auslegbar. Von daher waren meiner Ansicht nach in der Zulässigkeit sowohl statthafte Klageart, Wiederholungsgefahr und die Erledigung ausführlich zu diskutieren. Dazu ein sehr aufwendiger Tatbestand aufgrund der Masse. Keine Ahnung wie man in 5 Stunden dazu noch tiefgründige Argumentationen bei der Analogie entwickeln sollte. Ich jedenfalls habe diese dann mangels Zeit nahezu "weggebügelt" und die Begründetheit angenommen. Aber OVG hört sich natürlich sinnvoll an  Crying
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GastHH
Unregistered
 
#326
18.02.2021, 16:42
Scheinbar ging es uns Allen so. Ich saß viel zu lange am Tatbestand. Außerdem gab es noch prozessuale Vorfragen abzuarbeiten: Entscheidung durch den Berichterstatter § 87a II, III VWGO, Problem, dass er "nur" Proberichter ist, Widerruf Einverständniserklärung...Das hat mich zu lange aufgehalten. Der Kläger hat auch angedeutet, dass die 8 Monate ohne Entscheidung über seinen Antrag zu lang waren. Das klang für mich fast danach, dass man den § 75 VwGO ansprechen sollte. Das fand ich irritierend, weil es ja das Widerspruchsverfahren gegen die Aussetzungsentscheidung gab. Ich glaube, die Klausur sollte verwirren. Hat bei mir geklappt Disappointed
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Blatt
Unregistered
 
#327
18.02.2021, 16:45
Darf ich fragen, wie viel Blatt die Akte hatte?
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Gast NRW
Unregistered
 
#328
18.02.2021, 16:50
(18.02.2021, 16:45)Blatt schrieb:  Darf ich fragen, wie viel Blatt die Akte hatte?


In NRW waren es meine ich 15 Seiten und 3 Kalender. Bin mir aber nicht mehr sicher.
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Gast
Unregistered
 
#329
18.02.2021, 16:50
(18.02.2021, 16:45)Blatt schrieb:  Darf ich fragen, wie viel Blatt die Akte hatte?


14 in NRW
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Gast NRW
Unregistered
 
#330
18.02.2021, 16:51
(18.02.2021, 16:42)GastHH schrieb:  Scheinbar ging es uns Allen so. Ich saß viel zu lange am Tatbestand. Außerdem gab es noch prozessuale Vorfragen abzuarbeiten: Entscheidung durch den Berichterstatter § 87a II, III VWGO, Problem, dass er "nur" Proberichter ist, Widerruf Einverständniserklärung...Das hat mich zu lange aufgehalten. Der Kläger hat auch angedeutet, dass die 8 Monate ohne Entscheidung über seinen Antrag zu lang waren. Das klang für mich fast danach, dass man den § 75 VwGO ansprechen sollte. Das fand ich irritierend, weil es ja das Widerspruchsverfahren gegen die Aussetzungsentscheidung gab. Ich glaube, die Klausur sollte verwirren. Hat bei mir geklappt Disappointed

In nrw war nur Einverständnis zur Entscheidung omV nach 101 ii soweit ich nichts übersehen habe. Kein 87a, kein Widerruf und kein Proberichter
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