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  5. Hartz4 Empfänger Anspruch auf 129 Euro mehr oder 60 Masken im Monat
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Hartz4 Empfänger Anspruch auf 129 Euro mehr oder 60 Masken im Monat
Gast
Unregistered
 
#11
13.02.2021, 22:11
(13.02.2021, 22:08)Gast schrieb:  
(13.02.2021, 21:23)Gast schrieb:  "Doch das scheint nicht genug zu sein. Wie das Sozialgericht Karlsruhe entschied, haben Arbeitssuchende in der Corona-Pandemie ein Recht auf 20 kostenlose FFP2-Masken pro Woche. Alternativ sei ein Hartz-IV-Zuschuss von 129 Euro pro Monat denkbar. Für notwendig hält das Gericht diese zusätzlichen Leistungen bis zum Sommeranfang am 21. Juni."

20 pro Woche, also 80 Masken/ Monat meinte ich.

eigentlich reichen ja 7 pro woche - und dann nach 7 tagen jeweild wiederverwendbar.

würde daher eher sagen 20 pro monat reichen locker

Jede Maske ist aber nach 7 Tagen nur wenige Male wieder verwendbar und ideal ist das nicht, sondern ne Lösung für Arme.
Gast
Unregistered
 
#12
13.02.2021, 22:16
(13.02.2021, 22:06)Gast schrieb:  Als Arbeitsuchender muss man ja auch Vorstellungsgespräche machen, zum Arzt und zum Einkaufen gehen, manche auch zur Physiotherapie mehrmals die Woche, dann noch Bus hin und zurück, zu Maßnahmen, zum Jobcenter etc.
Wenn man nicht will, dass die Maske mehrmals verwendet wird (Rückfahrt im Bus, Viren sind inzwischen von der Vorder- auf die Rückseite gewandert), muss man eben tiefer in die Tasche greifen. Manche besuchen auch Angehörige oder pflegen diese und kaufen für sie ein.

Kein umwerfendes Argument, aber als Faustregel gilt im Sozialrecht ja doch immer die Regel, dass der Hilfeempfänger so entscheiden kann, wie jemand entscheiden würde, der nicht bedürftig ist. Jetzt die Frage an die Allgemeinheit des Forums, die sich das Vergnügen wohl leisten könnte:

Wer hier verwendet derzeit 20 FFP2-Masken pro Woche?

Was ich auch nicht als Argument anführen möchte, aber einfach nicht unerwähnt werden lasse: Das SG Karlsruhe setzt hier de facto den Regelbedarf um 127 Euro pro Monat nach oben. Dadurch würde eine ganze Reihe von Personen, die bisher keine Leistungen bezieht und ihren Lebensbedarf insbesondere aus Arbeitseinkommen deckt, plötzlich zu Aufstockern werden können.
Gast
Unregistered
 
#13
13.02.2021, 22:19
(13.02.2021, 22:08)Gast schrieb:  
(13.02.2021, 21:23)Gast schrieb:  "Doch das scheint nicht genug zu sein. Wie das Sozialgericht Karlsruhe entschied, haben Arbeitssuchende in der Corona-Pandemie ein Recht auf 20 kostenlose FFP2-Masken pro Woche. Alternativ sei ein Hartz-IV-Zuschuss von 129 Euro pro Monat denkbar. Für notwendig hält das Gericht diese zusätzlichen Leistungen bis zum Sommeranfang am 21. Juni."

20 pro Woche, also 80 Masken/ Monat meinte ich.

eigentlich reichen ja 7 pro woche - und dann nach 7 tagen jeweild wiederverwendbar.

würde daher eher sagen 20 pro monat reichen locker

Das Gericht scheint gegen die Wiederverwendung zu argumentieren: DIe Mehrheit der Bevölkerung könne oder wolle das nicht machen. Zum nicht-Können: Die Masken sind hergestellt für den Einmalgebrauch durch medizinisches Fachpersonal. Daher könne man nicht erwarten, dass das Upgrade zum Mehrfachgebrauch jetzt ausgerechnet durch Laien erfolgt.

Kann man überzeugend finden, kann man als (eine der) Schwachstelle(n) des Urteil sehen.
Gast
Unregistered
 
#14
13.02.2021, 22:31
Ist ja egal, ob das überzeugend ist. Es ist nicht mehr angreifbar. Das bedeutet wir anderen H4-Empfänger können uns bald hoffentlich auch über 80 Masken im Monat freuen oder über 129 Euro.
Gast
Unregistered
 
#15
13.02.2021, 22:37
(13.02.2021, 22:31)Gast schrieb:  Ist ja egal, ob das überzeugend ist. Es ist nicht mehr angreifbar. Das bedeutet wir anderen H4-Empfänger können uns bald hoffentlich auch über 80 Masken im Monat freuen oder über 129 Euro.

Außerhalb des Jobcenter Karlsruhe wird jedes JC es ganz sicher beim eigenen SG drauf ankommen lassen und auch in Karlsruhe erscheint mir denkbar, dass das JC auf andere Kammern bauen wird.
Gast
Unregistered
 
#16
13.02.2021, 22:53
Das wäre ja gegen Art. 3 GG. Niemand darf wegen seiner Herkunft anders behandelt werden. Deshalb hat jeder H-4 Empfänger das gleiche Recht, auch wenn er nicht aus Karlsruhe kommt.
Gast
Unregistered
 
#17
13.02.2021, 23:04
(13.02.2021, 22:53)Gast schrieb:  Das wäre ja gegen Art. 3 GG. Niemand darf wegen seiner Herkunft anders behandelt werden. Deshalb hat jeder H-4 Empfänger das gleiche Recht, auch wenn er nicht aus Karlsruhe kommt.


In welcher Welt lebst du? Weder ist eine abweichende Entscheidung anderer SGs ein Verstoß gegen Art. 3 noch braucht ein H4ler 20 Masken pro Woche.
Gast
Unregistered
 
#18
13.02.2021, 23:07
(13.02.2021, 22:19)Gast schrieb:  
(13.02.2021, 22:08)Gast schrieb:  
(13.02.2021, 21:23)Gast schrieb:  "Doch das scheint nicht genug zu sein. Wie das Sozialgericht Karlsruhe entschied, haben Arbeitssuchende in der Corona-Pandemie ein Recht auf 20 kostenlose FFP2-Masken pro Woche. Alternativ sei ein Hartz-IV-Zuschuss von 129 Euro pro Monat denkbar. Für notwendig hält das Gericht diese zusätzlichen Leistungen bis zum Sommeranfang am 21. Juni."

20 pro Woche, also 80 Masken/ Monat meinte ich.

eigentlich reichen ja 7 pro woche - und dann nach 7 tagen jeweild wiederverwendbar.

würde daher eher sagen 20 pro monat reichen locker

Das Gericht scheint gegen die Wiederverwendung zu argumentieren: DIe Mehrheit der Bevölkerung könne oder wolle das nicht machen. Zum nicht-Können: Die Masken sind hergestellt für den Einmalgebrauch durch medizinisches Fachpersonal. Daher könne man nicht erwarten, dass das Upgrade zum Mehrfachgebrauch jetzt ausgerechnet durch Laien erfolgt.

Kann man überzeugend finden, kann man als (eine der) Schwachstelle(n) des Urteil sehen.

Das die Mehrheit der Menschen die Masken nicht wiederverwendet, ist zumindest nach meinen Erfahrungswerten ein wenig lebensfremd. Auf der anderen Seite, was soll der Richter da machen. Wenn die Masken nach dem eindeutigen Herstellerhinweis für den Einmalgebrauch bestimmt sind, wäre es m.E. grob-fahrlässig sich über diesen Hinweis hinwegzusetzen.
Gast
Unregistered
 
#19
13.02.2021, 23:16
Ihr wolltet den Pfad der Selbstzerstörung und hier habt ihr dessen Früchte.
Gast
Unregistered
 
#20
13.02.2021, 23:26
(13.02.2021, 22:53)Gast schrieb:  Das wäre ja gegen Art. 3 GG. Niemand darf wegen seiner Herkunft anders behandelt werden. Deshalb hat jeder H-4 Empfänger das gleiche Recht, auch wenn er nicht aus Karlsruhe kommt.


Etwas obvious troll
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