06.07.2017, 20:48
Welche wurden denn gerügt?
Ich habe zumindest einen Satz zu jedem geschrieben.
Ich habe zumindest einen Satz zu jedem geschrieben.
06.07.2017, 20:49
(06.07.2017, 20:43)Gast schrieb: Habt ihr alle vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, klausel, zustellung, antrag)der Begründetheit geprüft oder nur die jenigen die gerügt wurden?
Ich hab alles kurz angesprochen.
Titel war ja soweit ich mich erinnere ein KFB, der auf ein Urteil gesetzt war. Da ist keine gesonderte Klausel erforderlich gem. §795a ZPO.
06.07.2017, 21:09
(06.07.2017, 20:46)Gast schrieb: Wie ist es zu bewerten, wenn man die Satellitenschüssel als wesentlichen Bestandteil iSd 94 II BGB sieht und dann auch Unpfändbarkeit annimmt, weil sie eben zum Hauptbestandteil des Hausgrundstück gehört?
im sachverhalt stand halt drin das man die abschrauben kann, also ohne sunstanzverlust trennbar, ich denke das wird schwer das unter Wesentlicher Bestandteil zu subsumieren.
07.07.2017, 15:00
Heute in Hessen ArbR.
Abwaltsklausur, Beklagtensicht, ArbeitG.
VU - Frist abgelaufen, Wdeinsetzung, nachdem die Sekre nichts weitergeleitet hat.
Abmahnung nachdem sich AN geweigert hat kurz zur Arbeit zu erscheinen, obwohl er Krankgeschrieben war und
Außerordentliche Druckkündigung.
Fand ich eigtl recht Dankbar - Ergbn war wohl offen, ich fand jedenfall, wie im ArbR so häufig, fast alles vertretbar hier. Es sollten nur die Anträge formuliert werden & zumindest bei teilweisem nichtvorgehen ein Mandantenschreiben. Bei Vorgehen gegen Dritte auch ein Schreiben an diese.
Hab mich für einen Teileinspruch entschieden, ergo Anträge und kurzes Mandantenschreiben.
Abwaltsklausur, Beklagtensicht, ArbeitG.
VU - Frist abgelaufen, Wdeinsetzung, nachdem die Sekre nichts weitergeleitet hat.
Abmahnung nachdem sich AN geweigert hat kurz zur Arbeit zu erscheinen, obwohl er Krankgeschrieben war und
Außerordentliche Druckkündigung.
Fand ich eigtl recht Dankbar - Ergbn war wohl offen, ich fand jedenfall, wie im ArbR so häufig, fast alles vertretbar hier. Es sollten nur die Anträge formuliert werden & zumindest bei teilweisem nichtvorgehen ein Mandantenschreiben. Bei Vorgehen gegen Dritte auch ein Schreiben an diese.
Hab mich für einen Teileinspruch entschieden, ergo Anträge und kurzes Mandantenschreiben.
07.07.2017, 15:17
Hab ich so ähnlich, aber noch mit Umdeutung in ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung.
07.07.2017, 15:34
NRW heute:
Anwaltsklausur aus Beklagtensicht
Mandant und Vermieter haben sich auf einen Mitvertrag geeinigt sie wollen aber unbedingt noch einen schriftlichen Mietvertrag unterzeichnen.
Inzwischen lässt der Vermieter den Mandanten schonmal Renovierungen in der Wohnung verrichten.
Die Wohnung ist renoviert und mit raufauser tapeziert und weiß gestrichen. Das gefällt dem Mandanten und seiner Lebensgefährtin nicht.
Also wird die Küche in einem hellen leicht deckenden gelb gestrichen. Im Bad und Schlafzimmer werden die Tapeten halb abgerissen und auf den Boden geworfen.
Im Wohnzimmer tapeziert der Mandant mit einer borgund-roten Tapete die Goldverzierungen hat.
Noch bevor der Mietvertrag unterschrieben wird erfährt der Mandant das er Vater wird. Die Wohnung ist nun zu klein und er bringt den Schlüssel zum Vermieter und sagt er nimmt die Wohnung doch nicht weil Freundin schwanger und zu klein.
Mandant tapeziert trotz aufforderung nicht neu mit Raufaser und streicht weiß.
Also lässt der Vermieter die beiden Räume mit der halb abgerissenen Tapet von einer Firma herrichten. Die machen ihm auch einen Kostenvoranschlag für die restlichen Räume.
Vermieter klagt nun seine Kosten ein auch den Betrag des Kostenvoranschlags für die anderen Räume.
Die Tapete lässt sich nicht mehr von der Wand ablösen ohne zerstört zu werden und der Mandant hat etwa 1071 € für die Tapete bezahlt.
Mandant möchte nun wissen ob er sich gegen die Klage verteidigen sollte und ob er Gegenansprüche hat und man diese in den Prozess einführen könne.
Achso Wohnung war in Dortmund, Mandant aus Kempten und Kläger aus Münster und der Prozess war in Münster anhängig.
Das ist alles woran ich mich errinere, simpler Sachverhalt der aber enorme Probleme gemacht hat wie ich finde. zudem find ich die hätte sich gut geeignet um am Ende einen Vergleich zu entwerfen, aber hat sich das LJPA wohl anders gedacht.
Anwaltsklausur aus Beklagtensicht
Mandant und Vermieter haben sich auf einen Mitvertrag geeinigt sie wollen aber unbedingt noch einen schriftlichen Mietvertrag unterzeichnen.
Inzwischen lässt der Vermieter den Mandanten schonmal Renovierungen in der Wohnung verrichten.
Die Wohnung ist renoviert und mit raufauser tapeziert und weiß gestrichen. Das gefällt dem Mandanten und seiner Lebensgefährtin nicht.
Also wird die Küche in einem hellen leicht deckenden gelb gestrichen. Im Bad und Schlafzimmer werden die Tapeten halb abgerissen und auf den Boden geworfen.
Im Wohnzimmer tapeziert der Mandant mit einer borgund-roten Tapete die Goldverzierungen hat.
Noch bevor der Mietvertrag unterschrieben wird erfährt der Mandant das er Vater wird. Die Wohnung ist nun zu klein und er bringt den Schlüssel zum Vermieter und sagt er nimmt die Wohnung doch nicht weil Freundin schwanger und zu klein.
Mandant tapeziert trotz aufforderung nicht neu mit Raufaser und streicht weiß.
Also lässt der Vermieter die beiden Räume mit der halb abgerissenen Tapet von einer Firma herrichten. Die machen ihm auch einen Kostenvoranschlag für die restlichen Räume.
Vermieter klagt nun seine Kosten ein auch den Betrag des Kostenvoranschlags für die anderen Räume.
Die Tapete lässt sich nicht mehr von der Wand ablösen ohne zerstört zu werden und der Mandant hat etwa 1071 € für die Tapete bezahlt.
Mandant möchte nun wissen ob er sich gegen die Klage verteidigen sollte und ob er Gegenansprüche hat und man diese in den Prozess einführen könne.
Achso Wohnung war in Dortmund, Mandant aus Kempten und Kläger aus Münster und der Prozess war in Münster anhängig.
Das ist alles woran ich mich errinere, simpler Sachverhalt der aber enorme Probleme gemacht hat wie ich finde. zudem find ich die hätte sich gut geeignet um am Ende einen Vergleich zu entwerfen, aber hat sich das LJPA wohl anders gedacht.
07.07.2017, 15:39
Was lief denn heute und gestern in niedersachsen? Ich wünsche allen weiterhin viel erfolg
07.07.2017, 15:46
(07.07.2017, 15:17)Gast schrieb: Hab ich so ähnlich, aber noch mit Umdeutung in ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung.
Dazu habe ich in der prozesstaktik geschrieben, dass, da kein schleppnetzantrag des kl erfolgt ist, hilfsweise erneut die ordentliche kündigung auszusprechen - wg der fiktion des 7 kschg.
07.07.2017, 15:58
Heute in NDs ähnliche Klausur wie in NRW. Der Mieter hat die blöden Tapeten aber lediglich abgerissen und dann Schimmel entdeckt und nicht weiter gemacht. Vermieter klagt Schadensersatz auf Kostenvoranschlagsbasis ein.
Gestern in NDS: Mann knickt in einer Mulde auf städtischem Bolzplatz um und verklagt die Stadt auf Schmerzensgeld.
Abgrenzung Amtshaftung und 823ff
Gestern in NDS: Mann knickt in einer Mulde auf städtischem Bolzplatz um und verklagt die Stadt auf Schmerzensgeld.
Abgrenzung Amtshaftung und 823ff
07.07.2017, 16:00
Hat vielleicht noch jemand die unentgeltliche Überlassung als Leihe gewertet und einen SE aus 241 II wg Rückgabe in nicht vertragsgemäßen Zustand bejaht?