05.07.2017, 13:15
Das ganze hört sich wohl eher nach einem Problem an was angesprochen wird wenn man ein sehr gut oder gut erreichen will hab einfach 150 zugesprochen und 818 in die Kette hingeschrieben ohne das näher zu begründen.
05.07.2017, 14:31
05.07.2017, 15:18
Dann wäre der Antrag hinsichtlich der Erledigung wie folgt zu stellen gewesen: Ich beantrage das VU mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass der Rechtsstreit (nunmehr) erledigt ist"
und dann die Zahlungsanträge.
Keine Ahnung obs stimmt. Hab mal LG-Tenorierungen dieser Form gesehen.
und dann die Zahlungsanträge.
Keine Ahnung obs stimmt. Hab mal LG-Tenorierungen dieser Form gesehen.
05.07.2017, 15:51
dankeschön für eure Antworten!
05.07.2017, 16:50
Ich habe einen brandheißen Tipp für Morgen: Es kommt eine Kautelarklausur => Entwurf eines Pfändungsprotokolls für den Gerichtsvollzieher :heart:
05.07.2017, 18:09
(05.07.2017, 16:50)Klugspecht schrieb: Ich habe einen brandheißen Tipp für Morgen: Es kommt eine Kautelarklausur => Entwurf eines Pfändungsprotokolls für den Gerichtsvollzieher :heart:
Haha, echt witzig. Kautelarklausur bei gerichtlicher Aufgabenstellung. Vielleicht unvorstellbar für dich, aber viele Leute sind grad ein wenig empfindlich, auch auf der Humor-Schiene. Also steck dir solchen Scheiß doch einfach. Danke.
05.07.2017, 18:10
Wenn man mit der BGH-Meinung geht (also 985 durch ZV nicht beendet), hätte man meiner Meinung nach die Erledigung widerrufen müssen und dann einfach beantragen: VU aufrechterhalten.
Das hätte zugleich den schönen Nebeneffekt, dass der 717 II-Antrag des Beklagten ins Leere läuft.
Ist man mit der anderen Meinung gegangen und bei der Erledigung geblieben, hätte man das VU wohl aufheben müssen und dann Feststellung Erledigung beantragen. Aber keine Ahnung was das für Folgen für 717 hat.
So oder so - war auf jeden Fall ein dickes Brett.
Das hätte zugleich den schönen Nebeneffekt, dass der 717 II-Antrag des Beklagten ins Leere läuft.
Ist man mit der anderen Meinung gegangen und bei der Erledigung geblieben, hätte man das VU wohl aufheben müssen und dann Feststellung Erledigung beantragen. Aber keine Ahnung was das für Folgen für 717 hat.
So oder so - war auf jeden Fall ein dickes Brett.
05.07.2017, 19:28
(05.07.2017, 18:09)Gast schrieb:(05.07.2017, 16:50)Klugspecht schrieb: Ich habe einen brandheißen Tipp für Morgen: Es kommt eine Kautelarklausur => Entwurf eines Pfändungsprotokolls für den Gerichtsvollzieher :heart:
Haha, echt witzig. Kautelarklausur bei gerichtlicher Aufgabenstellung. Vielleicht unvorstellbar für dich, aber viele Leute sind grad ein wenig empfindlich, auch auf der Humor-Schiene. Also steck dir solchen Scheiß doch einfach. Danke.
Ich persönlich hab mir heute nochmal 767, 771 und Erinnerung angeschaut ist glaub ich sinnvoller als Leute hier zu verwirren. Bei allem außer den Dreien wird man wohl auch ohne Spezialwissen auskommen hoffe ich.
05.07.2017, 19:53
(05.07.2017, 19:28)Gast schrieb:(05.07.2017, 18:09)Gast schrieb:(05.07.2017, 16:50)Klugspecht schrieb: Ich habe einen brandheißen Tipp für Morgen: Es kommt eine Kautelarklausur => Entwurf eines Pfändungsprotokolls für den Gerichtsvollzieher :heart:
Haha, echt witzig. Kautelarklausur bei gerichtlicher Aufgabenstellung. Vielleicht unvorstellbar für dich, aber viele Leute sind grad ein wenig empfindlich, auch auf der Humor-Schiene. Also steck dir solchen Scheiß doch einfach. Danke.
Ich persönlich hab mir heute nochmal 767, 771 und Erinnerung angeschaut ist glaub ich sinnvoller als Leute hier zu verwirren. Bei allem außer den Dreien wird man wohl auch ohne Spezialwissen auskommen hoffe ich.
Hauptsache es kommen keine Klauselrechtsbehelfe dran. Die habe ich nämlich mutig auf Lücke gelernt.
06.07.2017, 15:19
(05.07.2017, 18:09)Gast schrieb:(05.07.2017, 16:50)Klugspecht schrieb: Ich habe einen brandheißen Tipp für Morgen: Es kommt eine Kautelarklausur => Entwurf eines Pfändungsprotokolls für den Gerichtsvollzieher :heart:
Haha, echt witzig. Kautelarklausur bei gerichtlicher Aufgabenstellung. Vielleicht unvorstellbar für dich, aber viele Leute sind grad ein wenig empfindlich, auch auf der Humor-Schiene. Also steck dir solchen Scheiß doch einfach. Danke.
Au weia. Wie hast du denn die letzten Jahre Jura ausgehalten. Humor braucht man doch, das JPA hat ihn jedenfalls auch. Wer so empfindlich ist für den ist son Forum vielleicht auch das Falsche. Wer sich verwirrt fühlt: bitte einfach nachfragen, dafür ist doch son scheiss-forum :)