03.07.2017, 18:54
Das ist bestimmt eine Klausur, der das JPA einen unterdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad beimisst, in der man aber für nur einigermaßen gute Punkte JEDES Schlagwort finden muss. Ich war allerdings schon damit überfordert da eine ordentliche Struktur rein zu bringen. Morgen auf ein Neues...
03.07.2017, 19:46
Morgen Anwaltsklausur in Hessen. Letzte Vermutungen?
03.07.2017, 19:47
(03.07.2017, 18:54)Gast schrieb: Das ist bestimmt eine Klausur, der das JPA einen unterdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad beimisst, in der man aber für nur einigermaßen gute Punkte JEDES Schlagwort finden muss. Ich war allerdings schon damit überfordert da eine ordentliche Struktur rein zu bringen. Morgen auf ein Neues...
Und das.. befürchte ich auch.
03.07.2017, 19:59
Hat wer einen Unterlassungsanspruch aus Vertrag geprüft?
03.07.2017, 20:10
Nee, habs nicht geprüft aber auch schon dran gedacht. Dafür könnte der Teil unten in der Anlage 1 gut gewesen sein. Denn dort wurde ja sozusagen vertraglich schon die Verwertung der Videoaufnahmen in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Hab ich - neben vielem anderem - mit keinem Wort erwähnt.
04.07.2017, 15:05
wie fandet ihr es heute?
04.07.2017, 15:07
Was war das denn heute in Hessen..
Ich fand es gar nicht witzig.
90% bei uns haben eine schutzschrift geschrieben, ich habs via einstw verfügung über ein unterlassen probiert, da rechtsschutzintensiver und mandantenbegehren.
Hfftl war das halbwegs vertretbar.
Verfanspruch: 1004
Habe dann die hauptproblematik in der rw geprüft, ob ein anspruch der GmbH gg die Mandatin besteht:
Direkt auf 100.000 € (-)
Aber ggf auf Rückübereign, wenn 4, 11 AnfG (+)
Dafür müsste eine Schuld bestehen:
Darlehen, war ein 488, keine Entnahme (-) 181, war ja quasi vorgegeben, wobei mich diese Kommentarauszüge&Urteilsauszüge auch sehr verwirrt haben.
179 (+) - keine verjährung, da zwar 195, 199, aber fälligkeit wie im vertrag.
Ehemann lt eigener Aussage mittellos.
Aber 4 AnfG (-), da keine Schenkung im 'Ehe&Schenkungsvertrag', da keine Unentgeltlichkeit, da zugewinn abgegolten (negatives schuldanerkenntnis?)
VerfGrund: drohende Zvg/Verfügung in das ET(Haus) der Mandatin mit 3 kleinen Kindern.
Glaubhaftungmachung: Eidestl. Vers. + der aussergertl Schriftsatz der RA der GmbH.
Hab in der Prozesstaktik kurz die negative feststellungsklage, zu langsam, und die Schutzschrift, weniger rechtsschutzintensiv, erwähnt und dann versucht innerhalb der letzten 5 Minuten noch eine unterlassungsverfügung aufs papier zu bringen...
Das könnte heute echt nicht für 4 pkte gereicht haben...
Ich fand es gar nicht witzig.
90% bei uns haben eine schutzschrift geschrieben, ich habs via einstw verfügung über ein unterlassen probiert, da rechtsschutzintensiver und mandantenbegehren.
Hfftl war das halbwegs vertretbar.
Verfanspruch: 1004
Habe dann die hauptproblematik in der rw geprüft, ob ein anspruch der GmbH gg die Mandatin besteht:
Direkt auf 100.000 € (-)
Aber ggf auf Rückübereign, wenn 4, 11 AnfG (+)
Dafür müsste eine Schuld bestehen:
Darlehen, war ein 488, keine Entnahme (-) 181, war ja quasi vorgegeben, wobei mich diese Kommentarauszüge&Urteilsauszüge auch sehr verwirrt haben.
179 (+) - keine verjährung, da zwar 195, 199, aber fälligkeit wie im vertrag.
Ehemann lt eigener Aussage mittellos.
Aber 4 AnfG (-), da keine Schenkung im 'Ehe&Schenkungsvertrag', da keine Unentgeltlichkeit, da zugewinn abgegolten (negatives schuldanerkenntnis?)
VerfGrund: drohende Zvg/Verfügung in das ET(Haus) der Mandatin mit 3 kleinen Kindern.
Glaubhaftungmachung: Eidestl. Vers. + der aussergertl Schriftsatz der RA der GmbH.
Hab in der Prozesstaktik kurz die negative feststellungsklage, zu langsam, und die Schutzschrift, weniger rechtsschutzintensiv, erwähnt und dann versucht innerhalb der letzten 5 Minuten noch eine unterlassungsverfügung aufs papier zu bringen...
Das könnte heute echt nicht für 4 pkte gereicht haben...
04.07.2017, 15:08
Vielleicht kann jemand zusammenfassen was heute in der Z2 in NRW lief ?
Danke !
Danke !
04.07.2017, 15:15
(04.07.2017, 15:07)Gast schrieb: Was war das denn heute in Hessen..
Ich fand es gar nicht witzig.
90% bei uns haben eine schutzschrift geschrieben, ich habs via einstw verfügung über ein unterlassen probiert, da rechtsschutzintensiver und mandantenbegehren.
Hfftl war das halbwegs vertretbar.
Verfanspruch: 1004
Habe dann die hauptproblematik in der rw geprüft, ob ein anspruch der GmbH gg die Mandatin besteht:
Direkt auf 100.000 € (-)
Aber ggf auf Rückübereign, wenn 4, 11 AnfG (+)
Dafür müsste eine Schuld bestehen:
Darlehen, war ein 488, keine Entnahme (-) 181, war ja quasi vorgegeben, wobei mich diese Kommentarauszüge&Urteilsauszüge auch sehr verwirrt haben.
179 (+) - keine verjährung, da zwar 195, 199, aber fälligkeit wie im vertrag.
Ehemann lt eigener Aussage mittellos.
Aber 4 AnfG (-), da keine Schenkung im 'Ehe&Schenkungsvertrag', da keine Unentgeltlichkeit, da zugewinn abgegolten (negatives schuldanerkenntnis?)
VerfGrund: drohende Zvg/Verfügung in das ET(Haus) der Mandatin mit 3 kleinen Kindern.
Glaubhaftungmachung: Eidestl. Vers. + der aussergertl Schriftsatz der RA der GmbH.
Hab in der Prozesstaktik kurz die negative feststellungsklage, zu langsam, und die Schutzschrift, weniger rechtsschutzintensiv, erwähnt und dann versucht innerhalb der letzten 5 Minuten noch eine unterlassungsverfügung aufs papier zu bringen...
Das könnte heute echt nicht für 4 pkte gereicht haben...
Niedersachsen gleiche Klausur. Hab es anders aufgebaut und nach § 4 AnfG dann auch noch § 3 geprüft und ebenfalls Schutzschrift versucht zu schreiben. Aber inhaltlich war ich da auch auf deiner Schiene. Keine Ahnung was die da erwartet haben. Bleibt nur zu hoffen, dass da mal n bißchen großzügig bewertet wird.
04.07.2017, 15:17
(04.07.2017, 15:07)Gast schrieb: Was war das denn heute in Hessen..
Ich fand es gar nicht witzig.
90% bei uns haben eine schutzschrift geschrieben, ich habs via einstw verfügung über ein unterlassen probiert, da rechtsschutzintensiver und mandantenbegehren.
Hfftl war das halbwegs vertretbar.
Verfanspruch: 1004
Habe dann die hauptproblematik in der rw geprüft, ob ein anspruch der GmbH gg die Mandatin besteht:
Direkt auf 100.000 € (-)
Aber ggf auf Rückübereign, wenn 4, 11 AnfG (+)
Dafür müsste eine Schuld bestehen:
Darlehen, war ein 488, keine Entnahme (-) 181, war ja quasi vorgegeben, wobei mich diese Kommentarauszüge&Urteilsauszüge auch sehr verwirrt haben.
179 (+) - keine verjährung, da zwar 195, 199, aber fälligkeit wie im vertrag.
Ehemann lt eigener Aussage mittellos.
Aber 4 AnfG (-), da keine Schenkung im 'Ehe&Schenkungsvertrag', da keine Unentgeltlichkeit, da zugewinn abgegolten (negatives schuldanerkenntnis?)
VerfGrund: drohende Zvg/Verfügung in das ET(Haus) der Mandatin mit 3 kleinen Kindern.
Glaubhaftungmachung: Eidestl. Vers. + der aussergertl Schriftsatz der RA der GmbH.
Hab in der Prozesstaktik kurz die negative feststellungsklage, zu langsam, und die Schutzschrift, weniger rechtsschutzintensiv, erwähnt und dann versucht innerhalb der letzten 5 Minuten noch eine unterlassungsverfügung aufs papier zu bringen...
Das könnte heute echt nicht für 4 pkte gereicht haben...
Jau. In Niedersachsen lief die selbe Klausur. Ich bin auch über schutzschrift. Alter war das ein Brett.