03.07.2017, 17:22
Bin fertig geworden aber hab leider vergessen dass man hier 1004 analog anwenden kann.
Hab einfach 823 I ivm apr geprüft und quasi trotzdem das 1004 schema angewandt...
Ob das sehr schlimm ist?
Hab mich am palandt orientiert und alles prüfungspunkte übernommen...
Hab einfach 823 I ivm apr geprüft und quasi trotzdem das 1004 schema angewandt...
Ob das sehr schlimm ist?
Hab mich am palandt orientiert und alles prüfungspunkte übernommen...
03.07.2017, 17:38
Ich bin gerade sehr erleichtert, dass jeder etwas anderes hat :D
03.07.2017, 17:41
Hat jemand eine Idee was sich hinter dem Hinweis verborgen haben mag? Hab die örtliche Zuständigkeit wg 39 bejaht und einen Hinweis dahingehend vermutet
03.07.2017, 17:47
(03.07.2017, 17:41)Gast schrieb: Hat jemand eine Idee was sich hinter dem Hinweis verborgen haben mag? Hab die örtliche Zuständigkeit wg 39 bejaht und einen Hinweis dahingehend vermutet
Ich hatte unschlüssigkeit befürchtet.. aber vorm LG -
504 zpo?!
Warum hat das JPA eigtl die Abtretung eingebaut. Also, warum waren Produktionsfirma und Sender verschieden? 831 eher nicht, ausstrahlung usw war ja die verletzungshandlung. Vlt einfach aus dem originalfall übernommen?
03.07.2017, 17:47
Ich denke auch, dass die Klage abzuweisen war. Denn wenn die Veröffentlichung herablassend war, dann hätte der Sachvortrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung ja keinen Sinn mehr gemacht und es käme auf eine wirksame Einwilligung schon nicht an.
03.07.2017, 17:51
(03.07.2017, 17:47)NRW 123 schrieb: Ich denke auch, dass die Klage abzuweisen war. Denn wenn die Veröffentlichung herablassend war, dann hätte der Sachvortrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung ja keinen Sinn mehr gemacht und es käme auf eine wirksame Einwilligung schon nicht an.
Das dachte ich mir auch. :)
03.07.2017, 17:52
(03.07.2017, 17:47)Lawster schrieb:(03.07.2017, 17:41)Gast schrieb: Hat jemand eine Idee was sich hinter dem Hinweis verborgen haben mag? Hab die örtliche Zuständigkeit wg 39 bejaht und einen Hinweis dahingehend vermutet
Ich hatte unschlüssigkeit befürchtet.. aber vorm LG -
504 zpo?!
Warum hat das JPA eigtl die Abtretung eingebaut. Also, warum waren Produktionsfirma und Sender verschieden? 831 eher nicht, ausstrahlung usw war ja die verletzungshandlung. Vlt einfach aus dem originalfall übernommen?
Vermute da auch nichts Großes hinter - laut BEA gab es da materiell ja keine Schwierigkeiten (denke ich)
03.07.2017, 18:07
(03.07.2017, 17:51)Gast008 schrieb:(03.07.2017, 17:47)NRW 123 schrieb: Ich denke auch, dass die Klage abzuweisen war. Denn wenn die Veröffentlichung herablassend war, dann hätte der Sachvortrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung ja keinen Sinn mehr gemacht und es käme auf eine wirksame Einwilligung schon nicht an.
Das dachte ich mir auch. :)
Hat die da nicht nur etwas rumgejammert, wiederholt und am ende nur zugestanden, dass die anschuldigungrn bzgl des diebesgutes vlt doch stimmen könnten?
Hab das nicht mehr 100% im kopf, was da in hessen stand.
03.07.2017, 18:15
Aber da muss doch irgendein Haken in der Klausur gewesen sein... Wenn 823 mit Apr und 1004 analog durchgeht ist das irgendwie zu einfach. Vor allem, da es in der Zulässigkeit keine nennenswerten Probleme gab... Kein Vu, keine Widerklage...
03.07.2017, 18:27
(03.07.2017, 18:15)Gast schrieb: Aber da muss doch irgendein Haken in der Klausur gewesen sein... Wenn 823 mit Apr und 1004 analog durchgeht ist das irgendwie zu einfach. Vor allem, da es in der Zulässigkeit keine nennenswerten Probleme gab... Kein Vu, keine Widerklage...
Ob stattgabe oder Abweisung - der Umfang war ja nicht unfassbar unterschiedlich.
Ich denke wie so oft, war hier eher der Weg das Ziel, wobei der absolute SWP der Klausur in der RWK lag.
Und im Umfang.