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  5. Jurist bei der Polizei (vor allem Nds)
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Jurist bei der Polizei (vor allem Nds)
Gast
Unregistered
 
#1
28.01.2021, 08:40
Guten Morgen :)

Ich habe jetzt in Januar meine Klausuren geschrieben und überlege schon länger nach dem 2. Zur Polizei zu gehen. 

Gibt es zufällig wen der Erfahrungen hat, wad man dort für Möglichkeiten hat, welche Voraussetzungen man erfüllen sollte und was realistische Beruf direkt nach dem Examen sind? Ich interessiere mich vor allem für Niedersachsen 

Danke :)
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Gast
Unregistered
 
#2
28.01.2021, 09:09
Hallo,

Voraussetzung ist zunächst, dass Niedersachsen wieder hD-Stellen für den Direktenstieg in den höheren Polizeidienst für Juristen ausschreibt, das ist nicht ständig der Fall. 2x b werden verlangt und Du musst die gesundheitliche Eignung für die Polizeilaufbahn haben, die viel strenger ist als für die allgemeine Verwaltung, und ein niedrigeres Höchstalter nicht überschritten haben.

Sollte man eine (Frauen "sehr gerne" gesehen) der Auserwählten sein (waren zuletzt immer nur wenige Stellen je Ausschreibung), wird man in Münster an der Hochschule der Polizei ergänzend ausgebildet.

Als hD-Polizist A13 (Polizei- oder Kriminalrat) stehen einem alle Dienstposten offen. Leiter eines Dezernats, Leiter einer kleineren Dienststelle (Kommissariat), Leiter von Einsatz- oder Kripo-Bereichen, Ministerium, Polizeiakademie. Das Ganze dann bis unbegrenzt nach oben offen im Rahmen der weiteren Karriere (Leiter größerer Dienststellen, Abteilungen usw.) Polizei hat viele interessante Aufgaben.
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Fragende
Unregistered
 
#3
28.01.2021, 09:12
(28.01.2021, 09:09)Gast schrieb:  Hallo,

Voraussetzung ist zunächst, dass Niedersachsen wieder hD-Stellen für den Direktenstieg in den höheren Polizeidienst für Juristen ausschreibt, das ist nicht ständig der Fall. 2x b werden verlangt und Du musst die gesundheitliche Eignung für die Polizeilaufbahn haben, die viel strenger ist als für die allgemeine Verwaltung, und ein niedrigeres Höchstalter nicht überschritten haben.

Sollte man eine (Frauen "sehr gerne" gesehen) der Auserwählten sein (waren zuletzt immer nur wenige Stellen je Ausschreibung), wird man in Münster an der Hochschule der Polizei ergänzend ausgebildet.

Als hD-Polizist A13 (Polizei- oder Kriminalrat) stehen einem alle Dienstposten offen. Leiter eines Dezernats, Leiter einer kleineren Dienststelle (Kommissariat), Leiter von Einsatz- oder Kripo-Bereichen, Ministerium, Polizeiakademie. Das Ganze dann bis unbegrenzt nach oben offen im Rahmen der weiteren Karriere (Leiter größerer Dienststellen, Abteilungen usw.) Polizei hat viele interessante Aufgaben.



Oh super danke. Das klingt gut. 

Ich bin eine Frau (haha) und habe 1. Examen vb und 2. befriedigend

Dann halte ich ausschau nach Stellen :)
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Fragende
Unregistered
 
#4
28.01.2021, 09:13
Und gesundheitliche Eignung bedeutet dann? :)
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GastRLP
Unregistered
 
#5
28.01.2021, 09:21
Gibt es irgendein Bundesland, welches keine Mindestgröße voraussetzt?
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Gast
Unregistered
 
#6
28.01.2021, 09:53
(28.01.2021, 09:13)Fragende schrieb:  Und gesundheitliche Eignung bedeutet dann? :)


Es gibt ein Art Tauglichkeitskatalog von Bund und Länderpolizeien von der Innenministerkonferenz, die PDV 300. Da sind Ausschlusskriterien drin. Nach der neuen Rspr des BVerwG zur gesundheitlichen Eignung dürfen diese aber nicht mehr schematisch angewandt werden, sondern im Einzelfall muss polizeiärztlich fundiert dargelegt werden, warum dieses oder jenes Abweichen von der Norm zur Ungeeigntheit führt.

Immer noch schlechte Karten hat man m. E. mit Diabetes Jugendtyp und bestimmten orthopädischen Geschichten... Bei anderen Diagnosen wird kann mit Facharztbefunden die Bedenken ausräumen. Wobei man es da im wost case auf eine Klage ankommen lassen könnte, denn viele Diagnosen sind noch ungeklärt und teilweise begründen die Dienstherren die Ablehnungen echt unzureichend. Vorher kann man aber auch mit seiner Diagnose anfragen, wie die Haltung des Dienstherrn ist.
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Gast
Unregistered
 
#7
28.01.2021, 09:58
Wobei man m. W. zwischen Polizeivollzugslaufbahn und Verwaltungslaufbahn unterscheiden muss.

Ist das auch in Niedersachsen so?
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Gast
Unregistered
 
#8
28.01.2021, 10:03
(28.01.2021, 09:53)Gast schrieb:  
(28.01.2021, 09:13)Fragende schrieb:  Und gesundheitliche Eignung bedeutet dann? :)


Es gibt ein Art Tauglichkeitskatalog von Bund und Länderpolizeien von der Innenministerkonferenz, die PDV 300. Da sind Ausschlusskriterien drin. Nach der neuen Rspr des BVerwG zur gesundheitlichen Eignung dürfen diese aber nicht mehr schematisch angewandt werden, sondern im Einzelfall muss polizeiärztlich fundiert dargelegt werden, warum dieses oder jenes Abweichen von der Norm zur Ungeeigntheit führt.

Immer noch schlechte Karten hat man m. E. mit Diabetes Jugendtyp und bestimmten orthopädischen Geschichten... Bei anderen Diagnosen wird kann mit Facharztbefunden die Bedenken ausräumen. Wobei man es da im wost case auf eine Klage ankommen lassen könnte, denn viele Diagnosen sind noch ungeklärt und teilweise begründen die Dienstherren die Ablehnungen echt unzureichend. Vorher kann man aber auch mit seiner Diagnose anfragen, wie die Haltung des Dienstherrn ist.


Wow super für die ganzen Infos!! 

Ich bin so beim Google noch nicht ganz auf die richtige Seite bzw zur richtigen Quelle gekommen und finde nur vollzugsdienst und noch nicht an sich Verwaltung.
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Gast
Unregistered
 
#9
28.01.2021, 10:49
momemt mal, wann wird doch dann nicht normaler polizist. wozu denn eine ergänzende ausbildung? ich dachte immer man ist dann rein interner verwaltungsjurist, wie in jeder anderen behörde auch
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Ruhrpottgirl
Unregistered
 
#10
28.01.2021, 15:29
(28.01.2021, 10:49)Gast schrieb:  momemt mal, wann wird doch dann nicht normaler polizist. wozu denn eine ergänzende ausbildung? ich dachte immer man ist dann rein interner verwaltungsjurist, wie in jeder anderen behörde auch

Genau das ist eben der weiter oben angesprochene Unterschied zwischen Verwaltungs- und Vollzugslaufbahn!

Für die Verwaltungslaufbahn reicht normalerweise die gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung auf Lebenszeit, für die Vollzugslaufbahn bedarf es der sehr viel strengeren Polizeidiensttauglichkeit.
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