30.10.2022, 14:51
(26.10.2022, 11:35)Staatsgewalt schrieb: Hallo Freunde,
was sollte unbedingt in einem Vertrag über die freie Mitarbeit (FM) in einer Kanzlei unbedingt aufgenommen und was tunlichst vermieden werden.
Ich habe einen Vertrag vorgelegt bekommen und einige Passagen machen mich unsicher, bzw. ich weiß nicht, worauf ich unbedingt achten sollte.
Beispiel Haftung:
"Sollte der Auftraggeber (AG) auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer (AN) erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der AN gegenüber dem AG, diesen von derlei Haftung freizustellen."
Sieht nach unbegrenzter Haftung aus. Fehlt hier nicht noch eine Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit / Maximal Haftungssumme, wenn ja wie hoch sollte die sein? / Ersatz von Folgeschäden/entgangener Gewinn?
Beispiel:
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Konkurrenten von 5 Jahren? Halte ich für zu krass. 2 Jahre sollten doch ausreichen.
Beispiel:
Kündigungsfrist zu Gunsten des FM gestaffelt? Oder reichen 4 Wochen aus.
Beispiel:
Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei. Ich wohne aber viel weiter weg. Ist das schlimm?
Freue mich über euer Feedback und weitere Tipps.
Hello, wurde ja schon gesagt: Regelungen zu "Haftung", "Gerichtsstand", "Wettbewerbsverbot" sind alle unwirksam. Ich fände das für eine Kanzlei - die ja im Kern mit ihrer rechtlichen Expertise (?) ihr Geld verdient und anscheinend genügend "Mandate" haben soll - unseriös. Es kommt aber auf deine Motive für die Mitarbeit an. Wenn du da nur ein bisschen kurz was Geld verdienen willst, zur Überbrückung oder so oder da insgesamt unempfindlich bist, kann man das machen. Ansonsten würde ich - bin aber nicht du - da die Finger von lassen. Wer schon so wenig Wert auf eine adäquaten "juristischen Empfang" seiner Mitarbeiter legt, dem sind die auch sonst herzlich Schnuppe und rechtliches Urteilsvermögen hat der jedenfalls auch nicht gezeigt. Kurzum: Alles eher "red flags" für einen Arbeitgeber, vollkommen egal, was er zahlt.


