05.10.2022, 13:55
Hallo,
ich sitze jetzt schon eine ganze Zeit an meiner ersten Abschlussverfügung und komme einfach nicht weiter. Vielleicht ist hier ja jemand so lieb, und kann mir helfen?
Ich weiß dass der Sachverhalt auf das wesentliche beschränken soll, finde da aber noch nicht das richtige Maß. zB. wenn jemand theoretisch laut Zeugenaussagen mit 5 bis 7 TShirts in die Umkleide geht, dann wieder mit 3 oder 4 herauskommt, würde ihr die Anzahl der TShirts mit in den Sachverhalt aufnehmen oder lediglich sagen "einen Teil der TShirts brachte er wieder mit heraus"?
ich sitze jetzt schon eine ganze Zeit an meiner ersten Abschlussverfügung und komme einfach nicht weiter. Vielleicht ist hier ja jemand so lieb, und kann mir helfen?
Ich weiß dass der Sachverhalt auf das wesentliche beschränken soll, finde da aber noch nicht das richtige Maß. zB. wenn jemand theoretisch laut Zeugenaussagen mit 5 bis 7 TShirts in die Umkleide geht, dann wieder mit 3 oder 4 herauskommt, würde ihr die Anzahl der TShirts mit in den Sachverhalt aufnehmen oder lediglich sagen "einen Teil der TShirts brachte er wieder mit heraus"?
06.10.2022, 01:21
Ins konkretum kommt das, was du meinst, beweisen zu können. Hier also 3 t Shirts.









