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Beschwerde / Strafbefehl
Eyelashes
Member
***
Beiträge: 118
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2022
#1
29.08.2022, 23:13
Hallo allerseits,

ich hätte eine Frage: Falls der Beschuldigte nach Zustellung des Strafbefehls dagegen ausdrücklich keinen Einspruch, sondern Beschwerde einlegt, muss diese dem LG vorgelegt werden; anschließend ist das Hauptverfahren zu eröffnen, richtig?
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Gast
Unregistered
 
#2
30.08.2022, 05:19
Wer gegen einen Strafbefehl Beschwerde einlegt, hat offenbar die Rechtsmittelbelehrung nicht richtig gelesen Fragezeichen
Vermutlich würde bei einem Laien die " Beschwerde" als Einspruch gedeutet werden, mit den üblichen Folgen.
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MrJudgeBW
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#3
31.08.2022, 14:52
Ich würde mit Blick auf § 300 StPO die Beschwerde als Einspruch werten. Beim Strafbefehl gibt es ja nur den Rechtsbehelf des Einspruchs. Ein Devolutiveffekt kommt ihm nicht zu, sodass eine Vorlage ans LG entbehrlich ist.
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