16.07.2022, 16:12
Hallo liebe Community,
ist es üblich als Volljurist in einem Bundesministerium direkt auf Probe verbeamtet zu werden oder zunächst für die Probezeit als Tarifbeschäftigter eingestellt zu werden? Wie sicher ist dann eine spätere Verbeamtung?
Der Unterschied zwischen TV-L und A 13 ist ja schon ordentlich und ich frage mich gerade, ob das dann überhaupt noch eine attraktive Option ist.
Wie sind da eure Erfahrungswerte?
ist es üblich als Volljurist in einem Bundesministerium direkt auf Probe verbeamtet zu werden oder zunächst für die Probezeit als Tarifbeschäftigter eingestellt zu werden? Wie sicher ist dann eine spätere Verbeamtung?
Der Unterschied zwischen TV-L und A 13 ist ja schon ordentlich und ich frage mich gerade, ob das dann überhaupt noch eine attraktive Option ist.
Wie sind da eure Erfahrungswerte?
16.07.2022, 16:49
(16.07.2022, 16:12)16-07-22 schrieb: Hallo liebe Community,
ist es üblich als Volljurist in einem Bundesministerium direkt auf Probe verbeamtet zu werden oder zunächst für die Probezeit als Tarifbeschäftigter eingestellt zu werden? Wie sicher ist dann eine spätere Verbeamtung?
Der Unterschied zwischen TV-L und A 13 ist ja schon ordentlich und ich frage mich gerade, ob das dann überhaupt noch eine attraktive Option ist.
Wie sind da eure Erfahrungswerte?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass In einem Bundesministerium zunächst eine Einstellung als Tarifbeschäftigter erfolgt. Ich tippe eher auf eine sofortige Ernennung als Beamter auf Probe.
Bei einer Einstellung als Tarifbeschäftigter würde aber ohnehin nicht der TV-L (Tarifvertrag der Länder) sondern der TVöD Bund greifen. Nur mal so als Anmerkung.
16.07.2022, 17:05
Kommt sehr auf das Ministerium an. Schau einfach in die Ausschreibungen! Nach meiner Erfahrung im Umfeld wird bei Einstellung als Tarifbeschäftigter - sofern vorab angekündigt - nach Ende der Probezeit auch auf Probe verbeamtet. Das wiederum dauert aber scheinbar teilweise nochmal Monate wegen des Bürokratieaufwandes (lol).
Als Jurist ist das aber schon üblich. Auf Landesebene darf man sich da scheinbar wenigster drauf vertrauen.
Als Jurist ist das aber schon üblich. Auf Landesebene darf man sich da scheinbar wenigster drauf vertrauen.
16.07.2022, 17:07
(16.07.2022, 16:49)Gast schrieb:(16.07.2022, 16:12)16-07-22 schrieb: Hallo liebe Community,
ist es üblich als Volljurist in einem Bundesministerium direkt auf Probe verbeamtet zu werden oder zunächst für die Probezeit als Tarifbeschäftigter eingestellt zu werden? Wie sicher ist dann eine spätere Verbeamtung?
Der Unterschied zwischen TV-L und A 13 ist ja schon ordentlich und ich frage mich gerade, ob das dann überhaupt noch eine attraktive Option ist.
Wie sind da eure Erfahrungswerte?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass In einem Bundesministerium zunächst eine Einstellung als Tarifbeschäftigter erfolgt. Ich tippe eher auf eine sofortige Ernennung als Beamter auf Probe.
Bei einer Einstellung als Tarifbeschäftigter würde aber ohnehin nicht der TV-L (Tarifvertrag der Länder) sondern der TVöD Bund greifen. Nur mal so als Anmerkung.
BMAS schreibt zB ausdrücklich, dass erst als Tarifbeschäftigter eingestellt, aber nach fester Zeit (1 Jahr?) verbeamtet wird auf Wunsch. Ist von Ministerium zu Ministerium verschieden
16.07.2022, 17:08
Tatsächlich wurde mir das bei einem konkreten Angebot genau so gesagt und mitgeteilt, dass eine Verbeamtung erst nach der Probezeit erfolgt. Ich bin auch von einer sofortigen Verbeamtung auf Probe ausgegangen. Auch wurde gesagt es greift der TV-L West, was ich mir ebenfalls nicht vorstellen kann, da ja Bundesbehörde.
Wollte mich deshalb einfach mal umhören, ob es in anderen Bundesministerien auch so gehandhabt wird und wie eure Erfahrungen sind.
Wollte mich deshalb einfach mal umhören, ob es in anderen Bundesministerien auch so gehandhabt wird und wie eure Erfahrungen sind.
18.07.2022, 11:23
Das steht eigentlich immer in der Stellenausschreibung. Wenn dort nichts von einer Verbeamtung zu lesen ist, dann ist diese auch erstmal nicht vorgesehen. In den meisten Fällen steht aber in der Stellenausschreibungen, dass bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Verbeamtung (sofort) oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit (meistens 6-12 Monate) möglich ist.









