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Rechtsgebietswechsel
Gast4781
Unregistered
 
#1
20.06.2022, 10:30
Guten Morgen, 

gesetzt für den Fall, dass man im jungen Alter in der Großkanzlei im M&A/PE einsteigt und nach einigen Jahren Tätigkeit in diesem Bereich ausgebrannt ist: Habt Ihr schon von Anwälten gehört, die in so einer Situation erfolgreich in ein vergleichsweise "entspannteres" und thematisch völlig anderes Rechtsgebiet wie z. B. Arbeitsrecht oder Öffentliches Recht gewechselt sind? 

Wie wären bei dem potenziell neuen Arbeitgeber die Einstellungschancen? Stellt es im Vergleich zu anderen Bewerbern einen Nachteil dar, zunächst in einem ganz anderen Rechtsgebiet gearbeitet zu haben (da dies insbesondere zeigen könnte, dass das "neue" Rechtsgebiet damals nicht erste Wahl war) oder sind die Einstellungschancen im Vgl. zu einem Bewerber ohne vorherige Berufserfahrung aufgrund der auf der eigenen Seite vorhandenen Berufserfahrung sogar tendenziell besser? 

Außerdem: Wie einfach/schwer gestalten sich Rechtsgebietswechsel in derselben Kanzlei? Habt Ihr dazu Erfahrungswerte?

Der Wechsel nach einigen Jahren Großkanzlei in die Justiz, verbunden mit einem Rechtsgebietswechsel (z. B. vom ZivilR ins ÖffR) dürfte hingegen (bei Vorhandensein der entsprechenden Noten) einfach sein, oder? 

Danke und einen guten Start in die Woche.
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Gast
Unregistered
 
#2
20.06.2022, 11:23
(20.06.2022, 10:30)Gast4781 schrieb:  Wie wären bei dem potenziell neuen Arbeitgeber die Einstellungschancen? Stellt es im Vergleich zu anderen Bewerbern einen Nachteil dar, zunächst in einem ganz anderen Rechtsgebiet gearbeitet zu haben (da dies insbesondere zeigen könnte, dass das "neue" Rechtsgebiet damals nicht erste Wahl war) oder sind die Einstellungschancen im Vgl. zu einem Bewerber ohne vorherige Berufserfahrung aufgrund der auf der eigenen Seite vorhandenen Berufserfahrung sogar tendenziell besser? 
Du stellst die falschen Fragen. Das Problem ist weniger das mögliche gezeigte "Desinteresse" an dem neuen Bereich, sondern die fehlende Berufserfahrung in dem neuen Bereich.
Das Ding ist, entweder ist eine Stelle für Berufsanfänger ausgeschrieben. Da fällst du eigentlich raus, weil du Berufserfahrung hast und (wahrscheinlich) deutlich teurer wärest. Für die Stellen für Berufserfahrenen fällst du aber auch raus, weil du keine Erfahrung in dem spezifischen Gebiet hast. Wenn man sich aber für teuer Geld einen Associate aus einer GK holt, soll der von dem Gebiet auch schon Ahnung haben, so dass man ihn nicht erstmal anlernen muss.

Die meisten Leute versuchen sich daher thematisch passend weiter zu bewerben. Oder nehmen notfalls eine große Gehaltseinbuße in Kauf, um in einem anderen Rechtsgebiet neu anzufangen.
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Gast
Unregistered
 
#3
20.06.2022, 11:34
(20.06.2022, 11:23)Gast schrieb:  
(20.06.2022, 10:30)Gast4781 schrieb:  Wie wären bei dem potenziell neuen Arbeitgeber die Einstellungschancen? Stellt es im Vergleich zu anderen Bewerbern einen Nachteil dar, zunächst in einem ganz anderen Rechtsgebiet gearbeitet zu haben (da dies insbesondere zeigen könnte, dass das "neue" Rechtsgebiet damals nicht erste Wahl war) oder sind die Einstellungschancen im Vgl. zu einem Bewerber ohne vorherige Berufserfahrung aufgrund der auf der eigenen Seite vorhandenen Berufserfahrung sogar tendenziell besser? 
Du stellst die falschen Fragen. Das Problem ist weniger das mögliche gezeigte "Desinteresse" an dem neuen Bereich, sondern die fehlende Berufserfahrung in dem neuen Bereich.
Das Ding ist, entweder ist eine Stelle für Berufsanfänger ausgeschrieben. Da fällst du eigentlich raus, weil du Berufserfahrung hast und (wahrscheinlich) deutlich teurer wärest. Für die Stellen für Berufserfahrenen fällst du aber auch raus, weil du keine Erfahrung in dem spezifischen Gebiet hast. Wenn man sich aber für teuer Geld einen Associate aus einer GK holt, soll der von dem Gebiet auch schon Ahnung haben, so dass man ihn nicht erstmal anlernen muss.

Die meisten Leute versuchen sich daher thematisch passend weiter zu bewerben. Oder nehmen notfalls eine große Gehaltseinbuße in Kauf, um in einem anderen Rechtsgebiet neu anzufangen.
Etwaige Gehaltseinbußen sind mir schon klar. Es geht mir stattdessen um die Chancen, überhaupt genommen zu werden, wenn man sich mit einem First Year-Gehalt zufrieden gibt.
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Gast
Unregistered
 
#4
20.06.2022, 11:44
In derselben GK ist ein Rechtsgebietswechsel nahezu ausgeschlossen - bad blood. Warum sollte dein neuer Vorgesetzter/Partner sich für dich mit deinem ehemaligen Vorgesetzten verkrachen?

Wenn du schon ausgebrannt bist, bist du im Übrigen für die GK wohl kaum noch interessant.

Allenfalls ist ein schleichender Wechsel zu einem verwandten Gebiet möglich zB PE zu Public M&A oder GesR, wenn du immer mal wieder Aufgaben von anderen Partnern bekommst und dich bewährst und dich so graduell umorientierst.

Denke, dass das auch in kleineren Einheiten nicht anders ist.
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Gast
Unregistered
 
#5
20.06.2022, 11:59
(20.06.2022, 11:34)Gast schrieb:  
(20.06.2022, 11:23)Gast schrieb:  
(20.06.2022, 10:30)Gast4781 schrieb:  Wie wären bei dem potenziell neuen Arbeitgeber die Einstellungschancen? Stellt es im Vergleich zu anderen Bewerbern einen Nachteil dar, zunächst in einem ganz anderen Rechtsgebiet gearbeitet zu haben (da dies insbesondere zeigen könnte, dass das "neue" Rechtsgebiet damals nicht erste Wahl war) oder sind die Einstellungschancen im Vgl. zu einem Bewerber ohne vorherige Berufserfahrung aufgrund der auf der eigenen Seite vorhandenen Berufserfahrung sogar tendenziell besser? 
Du stellst die falschen Fragen. Das Problem ist weniger das mögliche gezeigte "Desinteresse" an dem neuen Bereich, sondern die fehlende Berufserfahrung in dem neuen Bereich.
Das Ding ist, entweder ist eine Stelle für Berufsanfänger ausgeschrieben. Da fällst du eigentlich raus, weil du Berufserfahrung hast und (wahrscheinlich) deutlich teurer wärest. Für die Stellen für Berufserfahrenen fällst du aber auch raus, weil du keine Erfahrung in dem spezifischen Gebiet hast. Wenn man sich aber für teuer Geld einen Associate aus einer GK holt, soll der von dem Gebiet auch schon Ahnung haben, so dass man ihn nicht erstmal anlernen muss.

Die meisten Leute versuchen sich daher thematisch passend weiter zu bewerben. Oder nehmen notfalls eine große Gehaltseinbuße in Kauf, um in einem anderen Rechtsgebiet neu anzufangen.
Etwaige Gehaltseinbußen sind mir schon klar. Es geht mir stattdessen um die Chancen, überhaupt genommen zu werden, wenn man sich mit einem First Year-Gehalt zufrieden gibt.

Es wirft auf jeden Fall einige Fragezeichen auf. Daneben würde ich mich als Chef auch fragen, würde ich mir jemand mit, sagen wir, 3 Jahren BE holen und er würde sich wieder als 1st year einordnen? Darum würde ich mir auch sorgen machen, schließlich lädt man auf den 1st year auch viele BS Aufgaben ab, die er macht, weil er eben der Berufseinsteiger ist. 

Daneben lässt sich immer so leicht von Gehaltseinbußen reden. Wenn du aber 180k inkl. Boni verdienst, würdest du dann woanders für 90k anfangen? 

Kurzum, wenn du gut qualifiziert bist, wirst du immer irgendwo einen Spot finden. Du müsstest dich aber ggf. mit einem Job zufrieden geben, für den du an sich zu gut bist. Also warum nicht direkt in den Bereich gehen, in dem du später sein willst... für deine langfristige Karriere wäre das besser.
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Gast
Unregistered
 
#6
20.06.2022, 13:45
Ich kenne ein paar, die von GK in kleine Kanzleien gewechselt und dort mittlerweile Partner sind. Die Zeit in der GK wurde in der neuen Kanzlei nicht als Berufserfahrung gewertet, da die Tätigkeiten völlig unterschiedliche sind. Es geht aber natürlich schon, wenn man (erhebliche) Einbußen beim Wechsel in Kauf nimmt und langfristig denkt.
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#7
20.06.2022, 14:35
(20.06.2022, 13:45)Gast schrieb:  Ich kenne ein paar, die von GK in kleine Kanzleien gewechselt und dort mittlerweile Partner sind. Die Zeit in der GK wurde in der neuen Kanzlei nicht als Berufserfahrung gewertet, da die Tätigkeiten völlig unterschiedliche sind. Es geht aber natürlich schon, wenn man (erhebliche) Einbußen beim Wechsel in Kauf nimmt und langfristig denkt.

Haben die in ein anderes Rechtsgebiet gewechselt oder warum wurde die BE nicht anerkannt? Habe ich sonst noch nie gehört und finde ich auch unlogisch. Die Arbeitsweise unterscheidet sich, aber nicht der Inhalt, wenn man im gleichen Rechtsgebiet bleibt.

@TE: Das Rechtsgebiet wechseln ist schwierig, sobald du dir einen roten Faden in deinem Lebenslauf im bisherigen Rechtsgebiet erarbeitet oder viele Jahre auf darin gearbeitet hast. Du musst begründen können, warum du wechseln willst. Und klar, ohne Vorerfahrung in dem neuen Gebiet wird dein Wunschgehalt Thema sein. Wenn du dich bewirbst oder kanzleiintern wechseln willst, musst du dich mit diesen Fragen auseinandersetzen und Antworten parat haben. Unmöglich ist es sicher nicht. Ich kenne mehrer Leute, die völlig unterschiedliche Jobs im Lebenslauf haben. Man muss es nur begründen können.
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Hallihallo
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#8
20.06.2022, 16:39
An den TE: Beiß dich lieber durch. Bin nach 1,5 Jahren in meinem angestammten Rechtsgebiet (T1-GK) in einer ähnlichen Situation und habe nach Bewerbungen das Edeka (Ende der Karriere)-Gefühl. Ich meine, wenn man jetzt zB seit dem 1. Examen zB nur Kartellrecht gemacht hat, wie soll man dann begründen, dass man jetzt plötzlich Arbeitsrecht so super spannend findet?
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Freidenkender
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Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#9
20.06.2022, 22:22
kenne von Examenskollegen auch eher aus kleineren Kanzleien. Da nimmt man dann ein weiteres Rechtsgebiet dazu und wächst so ggf. "rüber". So ist ein Kollege aus dem öffentlichen Recht ins Arbeitsrecht gekommen und macht das inzwischen ausschließlich. Stelle mir das bei GKs auch sehr schwierig vor. Und von einer GK in eine kleineren Kanzlei mit anderem Rechtsgebiet? Warum sollte dir die Kanzlei deine Erfahrung in der GK besonders vergüten? Was bringst Du denen an Mehrwert? Kaum ersichtlich
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