11.01.2019, 20:35
Hallo liebes Forum,
mir ist es leider sehr unangenehm zu fragen und ich denke, dass es nicht möglich ist, aber:
Können Dritte einen Anspruch auf Einsicht meines Examens haben?
Speziell geht es mir um meine Eltern. Wir haben ein sehr schlechtes Verhältnis - ich musste leider zu Beginn meines Studiums Unterhaltsansprüche geltend machen, da ich kein BaFöG bewilligt bekommen habe & meine Eltern mich nicht finanziell unterstützen wollten (obwohl wohlhabend).
Seitdem ist die Beziehung denkbar schlecht.
Nun habe ich mein Erstes jur. Examen und melde mich gerade für das Ref an.
Gestern kam ein Brief meiner Mutter mit dem Wunsch, ihnen meine Urkunde zukommen zu lassen, damit sie sicher gehen können, dass ich nicht schon länger fertig bin...
Einerseits habe ich noch nichts außer der Ladung zur mündl. Prüfung & andererseits sehe ich das nicht ein. Falls ich das nicht mache, dann suchen sie aber sicher Rat.
Ich kann mir dank DSGVO&Co. nicht vorstellen, dass ich das machen muss. Ich will eigtl. einfach meine Ruhe.
mir ist es leider sehr unangenehm zu fragen und ich denke, dass es nicht möglich ist, aber:
Können Dritte einen Anspruch auf Einsicht meines Examens haben?
Speziell geht es mir um meine Eltern. Wir haben ein sehr schlechtes Verhältnis - ich musste leider zu Beginn meines Studiums Unterhaltsansprüche geltend machen, da ich kein BaFöG bewilligt bekommen habe & meine Eltern mich nicht finanziell unterstützen wollten (obwohl wohlhabend).
Seitdem ist die Beziehung denkbar schlecht.
Nun habe ich mein Erstes jur. Examen und melde mich gerade für das Ref an.
Gestern kam ein Brief meiner Mutter mit dem Wunsch, ihnen meine Urkunde zukommen zu lassen, damit sie sicher gehen können, dass ich nicht schon länger fertig bin...
Einerseits habe ich noch nichts außer der Ladung zur mündl. Prüfung & andererseits sehe ich das nicht ein. Falls ich das nicht mache, dann suchen sie aber sicher Rat.
Ich kann mir dank DSGVO&Co. nicht vorstellen, dass ich das machen muss. Ich will eigtl. einfach meine Ruhe.
12.01.2019, 00:37
Naja, du musst ihnen nicht deine Noten zeigen, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass deine Eltern ein Recht darauf haben zu erfahren, dass deine Berufsausbildung abgeschlossen ist und die Unterhaltspflicht endet. Du kannst die Note ja vielleicht schwärzen, falls dir das unangenehm ist?
12.01.2019, 02:26
Ich gehe auch davon aus, dass du zumindest das Bestehen (und den Zeitpunkt) wirst nachweisen müssen, weil hiervon die Unterhaltspflicht abhängt. Spätestens in einem etwaigen Prozess müsstest du dich hierzu dann ohnehin erklären. Dass deine Eltern die Gesamtnote oder gar Einzelnoten sehen dürfen, glaube ich dagegen nicht. Ein entsprechendes Interesse kann ich nicht erkennen.
Du könntest mal beim JPA anfragen, ob die dir eine einfache Bescheinigung über das Datum des Bestehens (ohne Zeugnis) ausstellen können. Da das aber erst nach der mündlichen Prüfung überhaupt mit Sicherheit feststehen kann, wird sich die Frau Mama bis dahin so oder so gedulden müssen...
Du könntest mal beim JPA anfragen, ob die dir eine einfache Bescheinigung über das Datum des Bestehens (ohne Zeugnis) ausstellen können. Da das aber erst nach der mündlichen Prüfung überhaupt mit Sicherheit feststehen kann, wird sich die Frau Mama bis dahin so oder so gedulden müssen...