11.05.2022, 17:40
Hallo,
Ich bin dabei eine Unterlassungserklärung wegen Beleidigung zu erstellen. Dabei habe ich mir die Frage gestellt, ob man hierunter auch das Nachstellen (Cyberstalking) also Unterlassung weiterer Kontaktversuche über eine solche Unterlassungserklärung durchsetzen kann oder ist dies nur durch das Gericht mittels Einstw. Vfg. Möglich ?
Ich bin dabei eine Unterlassungserklärung wegen Beleidigung zu erstellen. Dabei habe ich mir die Frage gestellt, ob man hierunter auch das Nachstellen (Cyberstalking) also Unterlassung weiterer Kontaktversuche über eine solche Unterlassungserklärung durchsetzen kann oder ist dies nur durch das Gericht mittels Einstw. Vfg. Möglich ?
11.05.2022, 19:34
Durchsetzen kann man mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung des Unterlassungsgläubigers (bzw. genauer: mit der Aufforderung zur Abgabe einer solchen durch den Unterlassungsschuldner) für sich genommen generell nichts, weil es sich zunächst eben nur um eine Aufforderung (Angebot) zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages (§ 781 BGB) und eines die Unterlassungsverpflichtung absichernden Strafversprechens (§§ 339ff. BGB) handelt. Wenn der Adressat dieses Angebot nicht annimmt, muss man seinen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen (Klage oder - bei Eilbedürftigkeit - einstweilige Verfügung).
11.05.2022, 20:20
(11.05.2022, 19:34)Landvogt schrieb: Durchsetzen kann man mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung des Unterlassungsgläubigers (bzw. genauer: mit der Aufforderung zur Abgabe einer solchen durch den Unterlassungsschuldner) für sich genommen generell nichts, weil es sich zunächst eben nur um eine Aufforderung (Angebot) zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages (§ 781 BGB) und eines die Unterlassungsverpflichtung absichernden Strafversprechens (§§ 339ff. BGB) handelt. Wenn der Adressat dieses Angebot nicht annimmt, muss man seinen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen (Klage oder - bei Eilbedürftigkeit - einstweilige Verfügung).
Aber könnte man trotzdem ein Kontaktverbot also den Schuldner auffordern, es zu unterlassen den gläubiger zu kontaktieren fernmündlich oä Art in so einer Erklärung mit rein bringen oder wäre diese dann unwirksam ? Da dies nur durch einstw. Vfg geht
11.05.2022, 22:39
"Unwirksam" ist es wohl nicht. Bei der Formulierung sollte aber darauf Acht gegeben werden, alle möglichen Verletzungsformen zu erfassen. Eine andere Frage ist, ob auf das begehrte Unterlassen ein Anspruch besteht. Das kann man anhand der knappen Sachverhaltsschilderung hier nicht beurteilen.