10.03.2022, 17:30
Hallo,
meinem Anwalt ist heute, etwa 3 Wochen vorm Examen, aufgefallen, dass er Tauchen doch nicht so toll findet und ich offiziell rückwirkend Urlaub beantragen soll, und zusätzlich auch Urlaub für die Zeit nach den schriftlichen Prüfungen natürlich auch. Er will sich nicht vor dem OLG rechtfertigen müssen, falls die ihn fragen.
Ich habe nur leider nicht so viele Urlaubstage und hatte bereits einige Tage für die Wahlstation fest eingeplant. Und zusätzlich habe ich bereits Urlaub gebucht für die Zeit nach dem Examen.
Das Verhältnis ist sowieso schon angespannt, weil wir sehr unterschiedliche gesellschaftliche bzw. politische Meinungen haben.
Ich weiß gerade nicht mehr, wie ich vernünftig aus der Nr. rauskommen kann.
Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee?
meinem Anwalt ist heute, etwa 3 Wochen vorm Examen, aufgefallen, dass er Tauchen doch nicht so toll findet und ich offiziell rückwirkend Urlaub beantragen soll, und zusätzlich auch Urlaub für die Zeit nach den schriftlichen Prüfungen natürlich auch. Er will sich nicht vor dem OLG rechtfertigen müssen, falls die ihn fragen.

Ich habe nur leider nicht so viele Urlaubstage und hatte bereits einige Tage für die Wahlstation fest eingeplant. Und zusätzlich habe ich bereits Urlaub gebucht für die Zeit nach dem Examen.
Das Verhältnis ist sowieso schon angespannt, weil wir sehr unterschiedliche gesellschaftliche bzw. politische Meinungen haben.
Ich weiß gerade nicht mehr, wie ich vernünftig aus der Nr. rauskommen kann.
Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee?
11.03.2022, 20:42
Hallo,
du hattest also mit deinem RA einen langen Tauchgang vereinbart und auf einmal möchte er, dass du für deine Monate rückwirkend Urlaub beantragst? Was ist das denn für einer?
BTW: der Prozentsatz an Refs, die ohne Tauchgang das Examen abgelegt haben, dürfte weniger als 1 Prozent betragen. Gerade die VBler arbeiten in den GKs gerne mal nur 3-4 Monate (dafür dann halt 4 Tage) und sind dann weg für 6 Monate. Mich würde es wundern, wenn am OLG viele Juristen säßen, die NICHT getaucht haben.
du hattest also mit deinem RA einen langen Tauchgang vereinbart und auf einmal möchte er, dass du für deine Monate rückwirkend Urlaub beantragst? Was ist das denn für einer?
BTW: der Prozentsatz an Refs, die ohne Tauchgang das Examen abgelegt haben, dürfte weniger als 1 Prozent betragen. Gerade die VBler arbeiten in den GKs gerne mal nur 3-4 Monate (dafür dann halt 4 Tage) und sind dann weg für 6 Monate. Mich würde es wundern, wenn am OLG viele Juristen säßen, die NICHT getaucht haben.
11.03.2022, 20:55
Uiuiui heikel... würde ihm sagen, dass du gar nicht so viel Urlaub nehmen kannst (bei uns war es eine Woche pro Stationsmonat) und dich auf die Absprache, die ihr bezüglich des Rauchens getroffen habt berufen.
Als Vorschlag zur Güte würde ich an deiner Stelle vorschlagen:
a) in die Kanzlei zu kommen und dort zu lernen und das als "wissenschaftliche Arbeit" zu deklarieren
b) in den zwei Wochen nach dem Examen in Vollzeit nachzuarbeiten. Er muss vor dem OLG ja nur angeben, dass das Ausbildungsziel erreicht wurde und nicht wann genau du in der Kanzlei warst. Ist zwar blöd mit dem Urlaub, aber besser als keine Verhandlungsmasse.
Und zu dem Anwalt: richtiger Mistkerl
tust mir richtig leid!
Als Vorschlag zur Güte würde ich an deiner Stelle vorschlagen:
a) in die Kanzlei zu kommen und dort zu lernen und das als "wissenschaftliche Arbeit" zu deklarieren
b) in den zwei Wochen nach dem Examen in Vollzeit nachzuarbeiten. Er muss vor dem OLG ja nur angeben, dass das Ausbildungsziel erreicht wurde und nicht wann genau du in der Kanzlei warst. Ist zwar blöd mit dem Urlaub, aber besser als keine Verhandlungsmasse.
Und zu dem Anwalt: richtiger Mistkerl

14.03.2022, 13:38
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
ich hatte nur 2-3 Monate tauchen vereinbart, also relativ wenig.
Er will auch nicht, dass ich in die Kanzlei komme.
Und die zwei Wochen nach dem Examen kann ich aus tatsächlichen Gründen nicht zu ihm, weil ich schon Urlaub, in Absprache mit ihm, gebucht habe...
ich hatte nur 2-3 Monate tauchen vereinbart, also relativ wenig.
Er will auch nicht, dass ich in die Kanzlei komme.
Und die zwei Wochen nach dem Examen kann ich aus tatsächlichen Gründen nicht zu ihm, weil ich schon Urlaub, in Absprache mit ihm, gebucht habe...
14.03.2022, 13:50
Er will nicht, dass du in die Kanzlei kommst, möchte aber keinen Tauchgang rechtfertigen? Was ist das denn? Aber wie gesagt, würde mich wundern, wenn am OLG auch nur 1 Person sitzt, die nicht getaucht wäre.