• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Ausbildungszeitschrift
Antworten

 
Ausbildungszeitschrift
Examenshaiopai
Unregistered
 
#1
12.01.2022, 20:48
Hallo liebe Leute,
lest ihr nebenbei Ausbildungsliteratur wie die JuS, RÜ oder ähnliches? Bis zu welchem Zeitraum vor dem Examen macht das Sinn? Also wie lange brauchen Klausurersteller, um bspw eine BGH Entscheidung als Klausur zu stellen? Und falls ihr die lest, macht ihr euch Notizen oder lest ihr einfach in der Hoffnung dass es iwie hängen bleibt? Und macht es Sinn ältere Ausgaben zu lesen bspw aus dem Jahr 2020?

Sorry für die ganzen Fragen hintereinander.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
12.01.2022, 22:28
(12.01.2022, 20:48)Examenshaiopai schrieb:  Hallo liebe Leute,
lest ihr nebenbei Ausbildungsliteratur wie die JuS, RÜ oder ähnliches? Bis zu welchem Zeitraum vor dem Examen macht das Sinn? Also wie lange brauchen Klausurersteller, um bspw eine BGH Entscheidung als Klausur zu stellen? Und falls ihr die lest, macht ihr euch Notizen oder lest ihr einfach in der Hoffnung dass es iwie hängen bleibt? Und macht es Sinn ältere Ausgaben zu lesen bspw aus dem Jahr 2020?

Sorry für die ganzen Fragen hintereinander.

das macht kaum sinn. klausuren basieren teils auf 5 jahre alten urteilen. lies zeitschriften zum verständnis und ergänzung ohne stress, das reicht völlig. nicht auf hängen bleiben lesen, das kann auch schief laufen, wenn man meint etwas wiederzuerkennen, dass so dann doch nicht in der klausur der fall ist.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
13.01.2022, 15:28
Würde keine lesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass was davon dran kommt UND du dich erinnerst, ist sehr gering. Ich bin komplett ohne aktuelle Rspr.-Kenntnisse und Zeitschriften-lesen ins Examen und hab VB ;)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus