31.05.2021, 12:55
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Durchführung eines Überdenkungsverfahren im Rahmen der Widerspruchverfahrens? Wegen einer 3 Punkte-Diskrepanz einer Kalausur, überlege ich, mich argumentativ mit dem Zweitvotum auseinanderzusetzen und im Falle des Nichterfolges den Widerspruch aus Kostengründen zurück zu nehmen..
Ist natürlich ein wenig Arbeit, aber da ich von meiner Lösung überzeugt war und dies jedenfalls auch der Erstvotant, überlege ich, ob es nicht einen Versuch wert ist, höflich die Stärken der Klausur hervorzuheben. Dass dies wenig Aussicht auf Erfolg hat, ist mir bewusst. Es geht auch nicht ums Bestehen oder eine besondere Notengrenzen, sodass das Einschalten eines Anwaltes wohl eher unverhältnismäßig wäre. Meint ihr, ich habe etwas zu verlieren? Bestimmt bin ich nicht die Einzige, die mit diesem Gedanken spielt und bin über jeden Hinweis/Erfahrungen dankbar.
hat jemand Erfahrung mit der Durchführung eines Überdenkungsverfahren im Rahmen der Widerspruchverfahrens? Wegen einer 3 Punkte-Diskrepanz einer Kalausur, überlege ich, mich argumentativ mit dem Zweitvotum auseinanderzusetzen und im Falle des Nichterfolges den Widerspruch aus Kostengründen zurück zu nehmen..
Ist natürlich ein wenig Arbeit, aber da ich von meiner Lösung überzeugt war und dies jedenfalls auch der Erstvotant, überlege ich, ob es nicht einen Versuch wert ist, höflich die Stärken der Klausur hervorzuheben. Dass dies wenig Aussicht auf Erfolg hat, ist mir bewusst. Es geht auch nicht ums Bestehen oder eine besondere Notengrenzen, sodass das Einschalten eines Anwaltes wohl eher unverhältnismäßig wäre. Meint ihr, ich habe etwas zu verlieren? Bestimmt bin ich nicht die Einzige, die mit diesem Gedanken spielt und bin über jeden Hinweis/Erfahrungen dankbar.

31.05.2021, 16:06
(31.05.2021, 12:55)Gast GPA schrieb: Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Durchführung eines Überdenkungsverfahren im Rahmen der Widerspruchverfahrens? Wegen einer 3 Punkte-Diskrepanz einer Kalausur, überlege ich, mich argumentativ mit dem Zweitvotum auseinanderzusetzen und im Falle des Nichterfolges den Widerspruch aus Kostengründen zurück zu nehmen..
Ist natürlich ein wenig Arbeit, aber da ich von meiner Lösung überzeugt war und dies jedenfalls auch der Erstvotant, überlege ich, ob es nicht einen Versuch wert ist, höflich die Stärken der Klausur hervorzuheben. Dass dies wenig Aussicht auf Erfolg hat, ist mir bewusst. Es geht auch nicht ums Bestehen oder eine besondere Notengrenzen, sodass das Einschalten eines Anwaltes wohl eher unverhältnismäßig wäre. Meint ihr, ich habe etwas zu verlieren? Bestimmt bin ich nicht die Einzige, die mit diesem Gedanken spielt und bin über jeden Hinweis/Erfahrungen dankbar.
Hallo,
es können u. U. Kosten anfallen und dich Zeit kosten.
Es stellt sich die Frage, inwiefern deine Gesamtnote denn überhaupt besser werden würde, da eine einzelne Klausur ja nicht sooo viel ausmacht.
Und du müsstest Bewertungsfehler finden - wurde z. B. der Antwortspielraum verletzt? -...
31.05.2021, 18:07
(31.05.2021, 16:06)Gast schrieb: Und du müsstest Bewertungsfehler finden - wurde z. B. der Antwortspielraum verletzt? -...
Nein, gerade nicht. Er soll die Ausübung seines Beurteilungsspielraumes überdenken, es geht also nicht (nur) um justiziable Fehler.
Wenn ich es richtig verstehe, hat der Zweitgutachter aber doch das Erstgutachten gekannt und die Lösung gleichwohl kritisiert. Dass er das jetzt auf den Widerspruch hin anders sieht, ist doch eher unwahrscheinlich? Und was, wenn andersrum der Erstgutachter, der jetzt das Zweitgutachten liest, die Lösung doch nicht mehr toll findet? Dann ist auch nichts erreicht.
Schließlich: bist Du sicher, dass der Notenunterschied überhaupt auf dieser unterschiedlich beurteilten Lösung beruht?
Wenn Du es versuchst, würde ich raten, möglichst knapp und nur auf den Punkt abzuzielen. Es ist ziemlich Aufwand, sich in die längst abgehakte Klausur wieder reinzudenken, und der Korrektor weiß ja nicht, dass Du eh nicht vors VG gehen wirst. Je größer die Mühe, desto geringer vielleicht die Lust, einen Fehler als doch nicht so schwer wiegend ansehen zu wollen...
31.05.2021, 20:37
Danke für die Rückmeldung!!
Tatsächlich wird der Zweitgutachter das bessere Erstvotum gekannt haben. Es wäre mir einfach ein persönliches Anliegen, die Argumente nochmals vorzubringen. Und Angriffsgläche gibt es ja allein durch die Diskrepanz. Die Mühe ist mir dabei nicht wichtig. Irgendwo ist man ja Jurist mit Leib und Seele.. Habe ich dann etwas zu verlieren?
1 Punkt würde tatsächlich etwas an der Gesamtnote hinter dem Komma etwas ausmachen. Habe Angst, dass doch irgendwelche unvorhersehbaren Kosten oder gar eine Verschlechterung auf mich zukommen, auch wenn ich anderslautend recherchiert habe..
Praktiker
Nein, gerade nicht. Er soll die Ausübung seines Beurteilungsspielraumes überdenken, es geht also nicht (nur) um justiziable Fehler.
Wenn ich es richtig verstehe, hat der Zweitgutachter aber doch das Erstgutachten gekannt und die Lösung gleichwohl kritisiert. Dass er das jetzt auf den Widerspruch hin anders sieht, ist doch eher unwahrscheinlich? Und was, wenn andersrum der Erstgutachter, der jetzt das Zweitgutachten liest, die Lösung doch nicht mehr toll findet? Dann ist auch nichts erreicht.
Schließlich: bist Du sicher, dass der Notenunterschied überhaupt auf dieser unterschiedlich beurteilten Lösung beruht?
Wenn Du es versuchst, würde ich raten, möglichst knapp und nur auf den Punkt abzuzielen. Es ist ziemlich Aufwand, sich in die längst abgehakte Klausur wieder reinzudenken, und der Korrektor weiß ja nicht, dass Du eh nicht vors VG gehen wirst. Je größer die Mühe, desto geringer vielleicht die Lust, einen Fehler als doch nicht so schwer wiegend ansehen zu wollen...
Tatsächlich wird der Zweitgutachter das bessere Erstvotum gekannt haben. Es wäre mir einfach ein persönliches Anliegen, die Argumente nochmals vorzubringen. Und Angriffsgläche gibt es ja allein durch die Diskrepanz. Die Mühe ist mir dabei nicht wichtig. Irgendwo ist man ja Jurist mit Leib und Seele.. Habe ich dann etwas zu verlieren?

Praktiker
(31.05.2021, 16:06)Gast schrieb: Und du müsstest Bewertungsfehler finden - wurde z. B. der Antwortspielraum verletzt? -...
Nein, gerade nicht. Er soll die Ausübung seines Beurteilungsspielraumes überdenken, es geht also nicht (nur) um justiziable Fehler.
Wenn ich es richtig verstehe, hat der Zweitgutachter aber doch das Erstgutachten gekannt und die Lösung gleichwohl kritisiert. Dass er das jetzt auf den Widerspruch hin anders sieht, ist doch eher unwahrscheinlich? Und was, wenn andersrum der Erstgutachter, der jetzt das Zweitgutachten liest, die Lösung doch nicht mehr toll findet? Dann ist auch nichts erreicht.
Schließlich: bist Du sicher, dass der Notenunterschied überhaupt auf dieser unterschiedlich beurteilten Lösung beruht?
Wenn Du es versuchst, würde ich raten, möglichst knapp und nur auf den Punkt abzuzielen. Es ist ziemlich Aufwand, sich in die längst abgehakte Klausur wieder reinzudenken, und der Korrektor weiß ja nicht, dass Du eh nicht vors VG gehen wirst. Je größer die Mühe, desto geringer vielleicht die Lust, einen Fehler als doch nicht so schwer wiegend ansehen zu wollen...
01.06.2021, 11:44
Mag noch jemand von seinen Erfahrungen berichten?
11.01.2022, 22:49
Kleiner Erfahrungsbericht: Tatsächlich kann ein gut begründeter Widerspruch ohne anwaltliche Hilfe zum Erfolg verhelfen!