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Rechtsgebiet mit Verhandlungen / Mandantenkontakt
Kontrask
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2021
#1
07.01.2022, 08:59
Hallo!

Gibt es Unterschiede zwischen den klassischen GK-Rechtsgebieten hinsichtlich Mandantenkontakt bzw. (außer-) gerichtlichen Verhandlungen?

Ich mag die Arbeit in der GK grundsätzlich, aber es wäre schön, auch mal einen Termin außerhalb vom Büro zu haben - oder ist das ohnehin grundsätzlich Partnersache?
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Gast
Unregistered
 
#2
07.01.2022, 12:16
Litigation bietet sich zumindest an und Arbeitsrecht, ggf. auch Compliance/interne Untersuchungen
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#3
07.01.2022, 13:23
(07.01.2022, 12:16)Gast schrieb:  Litigation bietet sich zumindest an und Arbeitsrecht, ggf. auch Compliance/interne Untersuchungen



Könnte man meinen, ist aber bei der Art Litigation, die von GK betreut wird, nicht der Fall. Masseverfahren, Post-M&A Streitigkeiten, Arbitration/Schiedsverfahren sind alles Bereiche, in denen man als Associate an den Schriftsätzen mitarbeiten kann oder Sachverhaltsaufklärung betreibt, vor Gericht auftreten werden aber ausschließlich die Partner/Counsel oder sehr seniorige Associates (sind ja häufig zweitinstanzliche Verfahren, EuGH-Verfahren oder sehr spezielle oder hochvolumige Verfahren vor Schiedsgerichten.

Gleiches gilt für Compliance, Mitarbeit an der Sachverhaltsaufklärung und am Gutachten ja, Ergebnisse präsentieren und Kommunikation zu Mandanten und Behörde jedoch ausschließlich die Führungsebene

Viel besser ist da Arbeitsrecht (sofern man nicht nur transaktionsbegleitendes, sondern auch originäres Arbeitsrecht macht) mit vielen Gerichts- und Verhandlungsterminen, sowie tatsächlich auch M&A, sofern man die Notartermine/Beurkundungen sowie die zahlreichen Abstimmungscalls mit den Mandanten und Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite auch dazu zählt
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Gast
Unregistered
 
#4
07.01.2022, 13:44
(07.01.2022, 13:23)C8H10N4O2 schrieb:  
(07.01.2022, 12:16)Gast schrieb:  Litigation bietet sich zumindest an und Arbeitsrecht, ggf. auch Compliance/interne Untersuchungen



Könnte man meinen, ist aber bei der Art Litigation, die von GK betreut wird, nicht der Fall. Masseverfahren, Post-M&A Streitigkeiten, Arbitration/Schiedsverfahren sind alles Bereiche, in denen man als Associate an den Schriftsätzen mitarbeiten kann oder Sachverhaltsaufklärung betreibt, vor Gericht auftreten werden aber ausschließlich die Partner/Counsel oder sehr seniorige Associates (sind ja häufig zweitinstanzliche Verfahren, EuGH-Verfahren oder sehr spezielle oder hochvolumige Verfahren vor Schiedsgerichten.

Gleiches gilt für Compliance, Mitarbeit an der Sachverhaltsaufklärung und am Gutachten ja, Ergebnisse präsentieren und Kommunikation zu Mandanten und Behörde jedoch ausschließlich die Führungsebene

Viel besser ist da Arbeitsrecht (sofern man nicht nur transaktionsbegleitendes, sondern auch originäres Arbeitsrecht macht) mit vielen Gerichts- und Verhandlungsterminen, sowie tatsächlich auch M&A, sofern man die Notartermine/Beurkundungen sowie die zahlreichen Abstimmungscalls mit den Mandanten und Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite auch dazu zählt


Das stimmt meines Wissens nach nur bedingt. Gerade im Bereich Masseverfahren hab ich das genaue Gegenteil erlebt, da wurden selbst die Referendare mal mitgenommen, genau so wie „normale“ associates. Aber klar, gerade bei post M&A kann dir auch das genaue Gegenteil passieren.
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#5
07.01.2022, 13:51
(07.01.2022, 13:44)Gast schrieb:  
(07.01.2022, 13:23)C8H10N4O2 schrieb:  
(07.01.2022, 12:16)Gast schrieb:  Litigation bietet sich zumindest an und Arbeitsrecht, ggf. auch Compliance/interne Untersuchungen



Könnte man meinen, ist aber bei der Art Litigation, die von GK betreut wird, nicht der Fall. Masseverfahren, Post-M&A Streitigkeiten, Arbitration/Schiedsverfahren sind alles Bereiche, in denen man als Associate an den Schriftsätzen mitarbeiten kann oder Sachverhaltsaufklärung betreibt, vor Gericht auftreten werden aber ausschließlich die Partner/Counsel oder sehr seniorige Associates (sind ja häufig zweitinstanzliche Verfahren, EuGH-Verfahren oder sehr spezielle oder hochvolumige Verfahren vor Schiedsgerichten.

Gleiches gilt für Compliance, Mitarbeit an der Sachverhaltsaufklärung und am Gutachten ja, Ergebnisse präsentieren und Kommunikation zu Mandanten und Behörde jedoch ausschließlich die Führungsebene

Viel besser ist da Arbeitsrecht (sofern man nicht nur transaktionsbegleitendes, sondern auch originäres Arbeitsrecht macht) mit vielen Gerichts- und Verhandlungsterminen, sowie tatsächlich auch M&A, sofern man die Notartermine/Beurkundungen sowie die zahlreichen Abstimmungscalls mit den Mandanten und Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite auch dazu zählt


Das stimmt meines Wissens nach nur bedingt. Gerade im Bereich Masseverfahren hab ich das genaue Gegenteil erlebt, da wurden selbst die Referendare mal mitgenommen, genau so wie „normale“ associates. Aber klar, gerade bei post M&A kann dir auch das genaue Gegenteil passieren.

Kommt wahrscheinlich sehr drauf an, in welchem Stadium man einsteigt. Erstinstanzlich kenne ich es auch so, dass man (wenn man denn zufällig an dem GK-Standort in Gerichtsnähe arbeitet) teilweise (mit) zu Gericht darf, die mündliche Verhandlung sich aber auf das Stellen der Anträge beschränkt. Spätestens in zweiter Instanz, wo es dann erstmals wirklich spannend wird, wird das nach meiner Erfahrung aber alles zentralisiert und gebündelt.
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Patenter Gast
Unregistered
 
#6
07.01.2022, 15:43
(07.01.2022, 08:59)Kontrask schrieb:  Hallo!

Gibt es Unterschiede zwischen den klassischen GK-Rechtsgebieten hinsichtlich Mandantenkontakt bzw. (außer-) gerichtlichen Verhandlungen?

Ich mag die Arbeit in der GK grundsätzlich, aber es wäre schön, auch mal einen Termin außerhalb vom Büro zu haben - oder ist das ohnehin grundsätzlich Partnersache?

Am Ende hängt es stark von deinem Partner und dem genauen Zuschnitt des Dezernats. Es gibt Partner, die lassen ihre 1st years schon mal alleine mit dem Mandanten telefonieren. Andere Partner erlauben selbst ihren Senior Associates nicht, eine E-Mail alleine rauszuschicken.

Eine ganz nette Kombi scheint da Real Estate zu sein, bei dem man einerseits projektbezogen berät aber auch mal streitige Verfahren hat. Im öffentlichen Wirtschaftsrecht kommt sowas wohl auch mal vor. Wir im Patent Litigation sind sehr streitlastig. Mandantenkontakt solltest du eigentlich überall haben aber auch hier wieder, Partner abhängig. Und dann gibt es Mandanten, die wollen sehr viel Betreuung und andere Mandanten, die einen einfach machen lassen.
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Gast
Unregistered
 
#7
07.01.2022, 18:51
Gerade in Massenverfahren darf man zT schon von Tag 1 vor Gericht, anders ginge das gar nicht. Da geht der Partner höchstens mal vors OLG o.ä. Bei internen Untersuchungen sind ebenfalls viele Anwälte vor Ort bei internen Untersuchungen/Interviews/Durchsuchungen - so viele Partnern gibt es gar nicht, dass die das alleine machen könnten.
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Patenter Gast
Unregistered
 
#8
07.01.2022, 19:09
(07.01.2022, 18:51)Gast schrieb:  Gerade in Massenverfahren darf man zT schon von Tag 1 vor Gericht, anders ginge das gar nicht. Da geht der Partner höchstens mal vors OLG o.ä. Bei internen Untersuchungen sind ebenfalls viele Anwälte vor Ort bei internen Untersuchungen/Interviews/Durchsuchungen - so viele Partnern gibt es gar nicht, dass die das alleine machen könnten.

Wobei bei Massenverfahren halt auch gilt, könnte man einem Affen das Sprechen beibringen, könnte er auch die Verhandlung als Prozessvertreter wahrnehmen.
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Gast
Unregistered
 
#9
07.01.2022, 22:47
(07.01.2022, 18:51)Gast schrieb:  Gerade in Massenverfahren darf man zT schon von Tag 1 vor Gericht, anders ginge das gar nicht. Da geht der Partner höchstens mal vors OLG o.ä. Bei internen Untersuchungen sind ebenfalls viele Anwälte vor Ort bei internen Untersuchungen/Interviews/Durchsuchungen - so viele Partnern gibt es gar nicht, dass die das alleine machen könnten.


Oh wow, man darf in 15T Euro Sachen (diesel) allein vor Gericht, von Tag 1, um vom Richter auh nur müde angelächelt zu werden, mit keiner Chance überhaupt etwas zu bewirken
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