30.12.2021, 19:40
Weiß jemand, ob es für die Bewerbung für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Probedienst in Berlin hinderlich ist, sich gleichzeitig bei der GenStA für die reine StA-Laufbahn zu bewerben? Also kommunizieren die Verwaltungen in der Hinsicht und stellen die Richterbewerbung zurück, wenn man sich auch bereit gezeigt hat, direkt bei der StA anzufangen?
30.12.2021, 20:02
Kann man sich da getrennt bewerben?
30.12.2021, 20:03
Gibt es da unterschiedliche Notenanforderungen ?
31.12.2021, 10:13
(30.12.2021, 20:03)Gast schrieb: Gibt es da unterschiedliche Notenanforderungen ?
Jain, aber man wird eher eingeladen, wenn man am unteren Rand der Mindestanforderungen ist. Zu den Gesprächen zum richterlichen Probedienst wird mit 7 und 8 p eine Einladung nicht realistisch sein, weil die Gesprächsplätze eben nach Noten vergeben werden.
31.12.2021, 14:39
Warum sollte die Justizverwaltung deine Bewerbung zurückstellen, weil Du dich parallel bei einer anderen Justizbehörde bewirbst?
Die Einstellungsbehörde hat die Löcher zu stopfen, für die sie zuständig ist. Und das mit den besten Bewerbern, die ihr zur Verfügung stehen. So ist zumindest der gesetzlich vorgesehene Weg. Wenn es irgendwelche informellen rechtswidrigen Absprachen zwischen den Einstellungsbehörden geben sollte, kennen wir die genauso wenig wie Du. Rein praktisch wirkt die erste Bewerbung für die zweite hinderlich, weil deine Referendars-Personalakte bei der ersten Bewerbung rumgammelt und die zweite ohne Akte nicht bearbeitet wird.
Wenn Du deine Bewerbung für die Gerichte für weitgehend aussichtslos hältst, würde ich mich an deiner Stelle zunächst für die StA bewerben und dann für die Gerichte. Wenn's gut läuft, kriegst Du die Einstellungszusage für die StA und stehst zugleich auf der Warteliste für die Gerichte. Wenn Du von dort wider Erwarten eine Zusage kriegst, kannst Du wechseln.
Die Einstellungsbehörde hat die Löcher zu stopfen, für die sie zuständig ist. Und das mit den besten Bewerbern, die ihr zur Verfügung stehen. So ist zumindest der gesetzlich vorgesehene Weg. Wenn es irgendwelche informellen rechtswidrigen Absprachen zwischen den Einstellungsbehörden geben sollte, kennen wir die genauso wenig wie Du. Rein praktisch wirkt die erste Bewerbung für die zweite hinderlich, weil deine Referendars-Personalakte bei der ersten Bewerbung rumgammelt und die zweite ohne Akte nicht bearbeitet wird.
Wenn Du deine Bewerbung für die Gerichte für weitgehend aussichtslos hältst, würde ich mich an deiner Stelle zunächst für die StA bewerben und dann für die Gerichte. Wenn's gut läuft, kriegst Du die Einstellungszusage für die StA und stehst zugleich auf der Warteliste für die Gerichte. Wenn Du von dort wider Erwarten eine Zusage kriegst, kannst Du wechseln.

