07.09.2021, 19:15
Welche 10 BL sollen das denn sein? Ich meine, dass die meisten eine Untergrenze für das erste Examen haben.
07.09.2021, 19:27
07.09.2021, 19:38
Die Examina mit einer Mindestnote (befriedigend) im 1. Ex sind:
Dir trotzdem viel Erfolg!
- Thüringen
- SA
- Sachsen
- HEssen
- Hamburg
- SH
- Berlin
- Bremen
- BW
Dir trotzdem viel Erfolg!
07.09.2021, 20:21
(07.09.2021, 19:38)Gast schrieb: Die Examina mit einer Mindestnote (befriedigend) im 1. Ex sind:
Das sind 9 von 16. Sind also leider nur 7 ohne Voraussetzung für ein erstes Examen. Und für mein BL (NRW) kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass eine Einstellung mit A im ersten Examen als Richter (nicht StA!) sehr unwahrscheinlich (wenn auch ggf. möglich) ist.
- Thüringen
- SA
- Sachsen
- HEssen
- Hamburg
- SH
- Berlin
- Bremen
- BW
Dir trotzdem viel Erfolg!
Sachsen und BW haben keine harte Grenze im ersten, ergo geht es dort (theoretisch) auch - dort gilt nur "in der Regel" 2x8 oder 2xB. Grade mit VB im Zweiten könnte man Chancen haben, doch kann ich dazu noch nichts sagen.
Es sind damit dann 9 BL, perdon.
Zusätzlich gute Stationsnoten und der Umstand im ersten im Staatsteil nicht allzu weit von B weg zu sein helfen mir sicherlich.
Eine Einladung bedeutet freilich keine Einstellung, doch ist man zumindest fachlich dann geeignet. Ob man dann das AC übersteht ist eine andere Frage, doch ist die Chance zumindest da.
07.09.2021, 20:24
Das wird nix in BW.
07.09.2021, 20:32
lol in der Regel 8 heißt nicht, dass auch 4P reichen.
07.09.2021, 20:33
(07.09.2021, 20:21)Gast schrieb:(07.09.2021, 19:38)Gast schrieb: Die Examina mit einer Mindestnote (befriedigend) im 1. Ex sind:
Das sind 9 von 16. Sind also leider nur 7 ohne Voraussetzung für ein erstes Examen. Und für mein BL (NRW) kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass eine Einstellung mit A im ersten Examen als Richter (nicht StA!) sehr unwahrscheinlich (wenn auch ggf. möglich) ist.
- Thüringen
- SA
- Sachsen
- HEssen
- Hamburg
- SH
- Berlin
- Bremen
- BW
Dir trotzdem viel Erfolg!
Sachsen und BW haben keine harte Grenze im ersten, ergo geht es dort (theoretisch) auch - dort gilt nur "in der Regel" 2x8 oder 2xB. Grade mit VB im Zweiten könnte man Chancen haben, doch kann ich dazu noch nichts sagen.
Es sind damit dann 9 BL, perdon.
Zusätzlich gute Stationsnoten und der Umstand im ersten im Staatsteil nicht allzu weit von B weg zu sein helfen mir sicherlich.
Eine Einladung bedeutet freilich keine Einstellung, doch ist man zumindest fachlich dann geeignet. Ob man dann das AC übersteht ist eine andere Frage, doch ist die Chance zumindest da.
Das stimmt nicht. BW und Sachsen haben beide eine Grenze für das erste Examen. Siehe offizieller Internetauftritt.
07.09.2021, 20:35
Für Sachsen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in beiden Examina mindestens ein gehobenes "befriedigend", in der Zweiten Juristischen (Staats-)Prüfung mindestens 8 Punkte und in der Summe beider Examina mindestens 16 Punkte erzielt haben. Im Einzelfall stehen geringfügige Abweichungen von diesen Notenwerten der Berücksichtigung einer Bewerbung nicht entgegen, sofern ein Wert von 7,5 Punkten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Leistungen oder eine konkrete Bedarfssituation dies rechtfertigen. Daneben wird ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Entschlussfreudigkeit erwartet.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in beiden Examina mindestens ein gehobenes "befriedigend", in der Zweiten Juristischen (Staats-)Prüfung mindestens 8 Punkte und in der Summe beider Examina mindestens 16 Punkte erzielt haben. Im Einzelfall stehen geringfügige Abweichungen von diesen Notenwerten der Berücksichtigung einer Bewerbung nicht entgegen, sofern ein Wert von 7,5 Punkten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Leistungen oder eine konkrete Bedarfssituation dies rechtfertigen. Daneben wird ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Entschlussfreudigkeit erwartet.
07.09.2021, 20:38
(07.09.2021, 20:33)Gast schrieb:(07.09.2021, 20:21)Gast schrieb:(07.09.2021, 19:38)Gast schrieb: Die Examina mit einer Mindestnote (befriedigend) im 1. Ex sind:
Das sind 9 von 16. Sind also leider nur 7 ohne Voraussetzung für ein erstes Examen. Und für mein BL (NRW) kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass eine Einstellung mit A im ersten Examen als Richter (nicht StA!) sehr unwahrscheinlich (wenn auch ggf. möglich) ist.
- Thüringen
- SA
- Sachsen
- HEssen
- Hamburg
- SH
- Berlin
- Bremen
- BW
Dir trotzdem viel Erfolg!
Sachsen und BW haben keine harte Grenze im ersten, ergo geht es dort (theoretisch) auch - dort gilt nur "in der Regel" 2x8 oder 2xB. Grade mit VB im Zweiten könnte man Chancen haben, doch kann ich dazu noch nichts sagen.
Es sind damit dann 9 BL, perdon.
Zusätzlich gute Stationsnoten und der Umstand im ersten im Staatsteil nicht allzu weit von B weg zu sein helfen mir sicherlich.
Eine Einladung bedeutet freilich keine Einstellung, doch ist man zumindest fachlich dann geeignet. Ob man dann das AC übersteht ist eine andere Frage, doch ist die Chance zumindest da.
Das stimmt nicht. BW und Sachsen haben beide eine Grenze für das erste Examen. Siehe offizieller Internetauftritt.
BW:
Es müssen beide juristischen Staatsprüfungen „in der Regel mit mindestens 8 Punkten“ abgeschlossen sein.
Sachsen:
Auf den Internetseiten des Justizministeriums wird als Einstellungsvoraussetzung genannt, dass der Bewerber in beiden Examina mindestens ein gehobenes „befriedigend“, in der zweiten Prüfung mindestens 8 Punkte und in der Summe beider Examina mindestens 16 Punkte erzielt haben muss. Allerdings steht einer Bewerbung nichts entgegen, wenn ein Wert von 7,5 Punkten in der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Leistungen oder eine konkrete Bedarfssituation vorzuweisen sind.
Zugegeben, im Moment erfüllen alle Bewerber die Regelgrenze in Sachsen. Als besondere Leistung könnte ja das VB im 2. gewertet werden, oder auch nicht, wer weiß.
Ob man realistisch Chancen hat ist was anderes, doch ist man jedenfalls formal nicht direkt draußen und kann es versuchen.
07.09.2021, 20:40
(07.09.2021, 20:35)Gast schrieb: Für Sachsen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in beiden Examina mindestens ein gehobenes "befriedigend", in der Zweiten Juristischen (Staats-)Prüfung mindestens 8 Punkte und in der Summe beider Examina mindestens 16 Punkte erzielt haben. Im Einzelfall stehen geringfügige Abweichungen von diesen Notenwerten der Berücksichtigung einer Bewerbung nicht entgegen, sofern ein Wert von 7,5 Punkten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Leistungen oder eine konkrete Bedarfssituation dies rechtfertigen. Daneben wird ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Entschlussfreudigkeit erwartet.
+1, dann ist Juristenkoffer nicht ganz aktuell.