17.08.2021, 11:38
Hallo liebe Leute!
Ich habe eine Frage bzgl. des Parteiverrats gem.356 StGB:
Wenn ein RA im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags den Kaufvertrag entwirft mit Zustimmung beider Parteien und es zu einer Klage kommt, wo der Käufer den Verkäufer auf Übereignung des Grubdtücks verklagt und der RA den Verkäufer vertritt, stellt das ein Parteiverrat ggü dem Käufer da?
Nach Angaben des RA hat der Käufer ihn niemals beauftragt. Nach Angaben des Käufers erschließt sich die Beauftragung aus dem Kaufvertrag, da angegeben wurde, dass der RA nach Zustimmung beider Parteien den KV entworfen hat.
Meiner Meinung nach liegt hier kein Parteiverrat vor, da es hier bereits an einem Auftragsvergätlnis zwischen Käufer und RA scheitert. Der bloße Entwurf des Kaufvertrags durch den RA mit Zustimmung des Käufers begründet doch kein Auftragsverhältnis, oder? Zumal der RA den ständigen Schriftwechsel nur mit dem Verkäufer hatte und am Ende seine vergütung nur vom Verkäufer verlangt hatte.
Bin verwirrt ?
Ich habe eine Frage bzgl. des Parteiverrats gem.356 StGB:
Wenn ein RA im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags den Kaufvertrag entwirft mit Zustimmung beider Parteien und es zu einer Klage kommt, wo der Käufer den Verkäufer auf Übereignung des Grubdtücks verklagt und der RA den Verkäufer vertritt, stellt das ein Parteiverrat ggü dem Käufer da?
Nach Angaben des RA hat der Käufer ihn niemals beauftragt. Nach Angaben des Käufers erschließt sich die Beauftragung aus dem Kaufvertrag, da angegeben wurde, dass der RA nach Zustimmung beider Parteien den KV entworfen hat.
Meiner Meinung nach liegt hier kein Parteiverrat vor, da es hier bereits an einem Auftragsvergätlnis zwischen Käufer und RA scheitert. Der bloße Entwurf des Kaufvertrags durch den RA mit Zustimmung des Käufers begründet doch kein Auftragsverhältnis, oder? Zumal der RA den ständigen Schriftwechsel nur mit dem Verkäufer hatte und am Ende seine vergütung nur vom Verkäufer verlangt hatte.
Bin verwirrt ?