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  5. Wahl 39 Abs. 2 NJAVO
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Wahl 39 Abs. 2 NJAVO
Gast Nds
Unregistered
 
#1
07.07.2021, 12:30
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.. 

ich mache meinen Wahlbereich am Arbeitsgericht (Wahlbereich Nr. 4) und kann das Thema des Aktenvortrags nach § 39 Abs. 2 NJAVO wählen. Was genau kann ich den wählen? Meinen die, dass man aus § 29 Abs. 1 Nr. 4 dann einen Teilbereich wählen kann? Aber der Vortrag ist ja sowieso immer aus anwaltlicher Sicht.. Oder kann ich zwischen den Wahlbereichen wählen und dann zB. Staats- und Verwaltungsrecht nehmen?
Ich habe keine AG zum Arbeitsrecht, von daher würde ich sowieso gerne einen anderen Bereich als Vortrag machen..
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Gast
Unregistered
 
#2
07.07.2021, 16:30
(07.07.2021, 12:30)Gast Nds schrieb:  Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.. 

ich mache meinen Wahlbereich am Arbeitsgericht (Wahlbereich Nr. 4) und kann das Thema des Aktenvortrags nach § 39 Abs. 2 NJAVO wählen. Was genau kann ich den wählen? Meinen die, dass man aus § 29 Abs. 1 Nr. 4 dann einen Teilbereich wählen kann? Aber der Vortrag ist ja sowieso immer aus anwaltlicher Sicht.. Oder kann ich zwischen den Wahlbereichen wählen und dann zB. Staats- und Verwaltungsrecht nehmen?
Ich habe keine AG zum Arbeitsrecht, von daher würde ich sowieso gerne einen anderen Bereich als Vortrag machen..

Du hast dich mit dem ArbG auf den Wahlbereich Arbeitsrecht festgelegt und könntest theoretisch zwischen Arbeits- und Sozialrecht wählen. Ob Sozialrecht da Sinn macht? 
Der AV ArbeitsR ist super dankbar, weil es ein eng umgrenztes Gebiet ist, das gut vorzubereiten ist. 

Die AG ist tatsächlich übrigens überwiegend eine AV-Vortrags-AG. Es geht aber auch ohne locker zweistellig. Hauptsache du übst die Aktenvorträge, auch wenn es null Spaß macht
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