Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Sitzungsdienst
Antworten

 
Sitzungsdienst
Ref64
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#1
01.07.2021, 10:40
Hallo liebe Leute, 

nagelt mich jetzt bitte nicht fest , aber: wenn es in der HV zu einer Einstellung nach 153a kommt, muss der StA kein Plädoyer halten , oder?
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
01.07.2021, 11:00
nein
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
01.07.2021, 11:01
(01.07.2021, 11:00)Gast schrieb:  nein



also, nein du musst kein Plädoyer halten. Eher vorher bisschen verhandeln wie hoch die Auflage sein soll.
Zitieren
Ref64
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#4
01.07.2021, 11:11
(01.07.2021, 11:01)Gast schrieb:  
(01.07.2021, 11:00)Gast schrieb:  nein

Vielen Dank!! 

also, nein du musst kein Plädoyer halten. Eher vorher bisschen verhandeln wie hoch die Auflage sein soll.
Suchen
Zitieren
GuentherGandalf
Unregistered
 
#5
05.07.2021, 22:14
Im Falle einer unbedingten Einstellung nach § 153a StPO ist kein Schlussvorttag erforderlich. Das macht ca. 90 % der Fälle aus. Handelt es sich hingegen um eine bedingte Einstellung nach § 153a StPO mit sog. Einstellungsvorbehalt ist ein Schlussvortrag zwingend erforderlich. Als Referendar sollten die Akten für die Sitzungsvertretung vorbesprochen werden und für unerwartet auftretene Fälle eine telefonische Erreichbarkeit des Ausbilder gewährleistet sein. Nichts ist für einen Richter ärgerlicher als ein Sitzungsvertreter, dem die erforderliche Zustimmung des Ausbilders für eine Einstellung fehlt. Der dadurch notwendig werdende Freispruch aus "rechtlichen Gründen" verursacht Mehrarbeit, weil die Urteilsgründe abzusetzen sind und regelmäßig die Berufung des Angeklagten folgt, mit dem Ziel einen Freispruch aus "tatsächlichen Gründen" zu erreichen. Habe ich selbst einmal live, wenn auch als Angeklagte, miterlebt. Mir wurde vorgeworfen mein Examenszeugnis gefälscht zu haben.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
05.07.2021, 22:57
Das war vor dem Mauerfall, oder?
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.277
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
05.07.2021, 22:59
(05.07.2021, 22:14)GuentherGandalf schrieb:  Im Falle einer unbedingten Einstellung nach § 153a StPO ist kein Schlussvorttag erforderlich. Das macht ca. 90 % der Fälle aus. Handelt es sich hingegen um eine bedingte Einstellung nach § 153a StPO mit sog. Einstellungsvorbehalt ist ein Schlussvortrag zwingend erforderlich. Als Referendar sollten die Akten für die Sitzungsvertretung vorbesprochen werden und für unerwartet auftretene Fälle eine telefonische Erreichbarkeit des Ausbilder gewährleistet sein. Nichts ist für einen Richter ärgerlicher als ein Sitzungsvertreter, dem die erforderliche Zustimmung des Ausbilders für eine Einstellung fehlt. Der dadurch notwendig werdende Freispruch aus "rechtlichen Gründen" verursacht Mehrarbeit, weil die Urteilsgründe abzusetzen sind und regelmäßig die Berufung des Angeklagten folgt, mit dem Ziel einen Freispruch aus "tatsächlichen Gründen" zu erreichen. Habe ich selbst einmal live, wenn auch als Angeklagte, miterlebt. Mir wurde vorgeworfen mein Examenszeugnis gefälscht zu haben.

Und, hattest Du ein Alibi?
Suchen
Zitieren
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#8
05.07.2021, 23:44
Wieso sollte das der Fall sein. Und wieso sollte im Fall des Nichterreichens freigesprochen werden? Bin verwirrt.
Suchen
Zitieren
Hessens
Unregistered
 
#9
06.07.2021, 16:07
Do Not Feed the Troll!
Zitieren
DMOWMYH
Member
***
Beiträge: 171
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2021
#10
06.07.2021, 16:54
(05.07.2021, 22:14)GuentherGandalf schrieb:  Im Falle einer unbedingten Einstellung nach § 153a StPO ist kein Schlussvorttag erforderlich. Das macht ca. 90 % der Fälle aus. Handelt es sich hingegen um eine bedingte Einstellung nach § 153a StPO mit sog. Einstellungsvorbehalt ist ein Schlussvortrag zwingend erforderlich. Als Referendar sollten die Akten für die Sitzungsvertretung vorbesprochen werden und für unerwartet auftretene Fälle eine telefonische Erreichbarkeit des Ausbilder gewährleistet sein. Nichts ist für einen Richter ärgerlicher als ein Sitzungsvertreter, dem die erforderliche Zustimmung des Ausbilders für eine Einstellung fehlt. Der dadurch notwendig werdende Freispruch aus "rechtlichen Gründen" verursacht Mehrarbeit, weil die Urteilsgründe abzusetzen sind und regelmäßig die Berufung des Angeklagten folgt, mit dem Ziel einen Freispruch aus "tatsächlichen Gründen" zu erreichen. Habe ich selbst einmal live, wenn auch als Angeklagte, miterlebt. Mir wurde vorgeworfen mein Examenszeugnis gefälscht zu haben.


Schlicht Quatsch.

Antwort auf ursprüngliche Frage:

Bei Einstellung kein Plädoyer. Dort würdest du ja zur rechtlichen Qualifikation  der Tat und zur Strafzumessung etc Stellung nehmen, was im Fall einer Einstellung nicht nötig, bzw. fehl am platze wäre.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus