13.06.2021, 18:25
habe in der anwaltsstation 18 punkte bekommen (einzelanwalt)... meine übrigen zeugnisse liegen bei 11 bis 14 punkten. meint ihr, das 18-punkte-zeugnis kann bei einer bewerbung schlecht rüber kommen (vorausgesetzt, es interessiert bei der bewerbung jemanden)?
13.06.2021, 19:20
Komplett uninteressant. Habe 17 in einer größeren MK und ein Bekannter sogar 18 in einer First Tier GK (er ist allerdings wirklich überdurchschnittlich juristisch begabt).
13.06.2021, 19:27
(13.06.2021, 18:25)Gast schrieb: habe in der anwaltsstation 18 punkte bekommen (einzelanwalt)... meine übrigen zeugnisse liegen bei 11 bis 14 punkten. meint ihr, das 18-punkte-zeugnis kann bei einer bewerbung schlecht rüber kommen (vorausgesetzt, es interessiert bei der bewerbung jemanden)?
Ich denke die 18 Punkte sagen eher was über den Ausbilder aus, dass er eben bereit ist, so eine "Mondnote" zu vergeben. Wenn du 18 Punkte bekommen hast, wirst du wahrscheinlich sympathisch aufgetreten sein und deinen Ausbilder nicht bestohlen haben. Der Rest hängt vom Anspruch ab, den dein Ausbilder hat. Wenn du neun Monaten getaucht hast und zu Anfang eine einfache Aufgabe abgegeben hast, die halt nahezu perfekt war, dann naja. Wenn du 18 Punkte bei der Koryphäe des Faches bekommen hast, die niemals mehr als 12 gibt, dann bist du wahrscheinlich der next Jura Gott.
Sorgen solltest du dir machen, wenn du 5 Punkte hättest.
14.06.2021, 10:27
Man kann das nicht verallgemeinern. Es kommt immer darauf an, von wem das Zeugnis stammt (Großbude, Einzelkämpfer) und bei den Großbuden hängt es noch zusätzlich vom jeweiligen Partner ab. Da gibt es welche der alten Schule, die auch bei exzellenten Leistungen sicherlich nie mehr als 16 Punkte geben würden.
Allgemein kann man m.E. aber sagen, dass 15 Punkte bei einer Großkanzlei im Allgemeinen schon wirklich gut sind. Eine vergleichbare Noteninflation wie bei so manchem Einzelkämpfer (der seinen Referendar ggf. das Zeugnis auch selbst schreiben lässt) gibt es dort nicht.
Ich persönlich halte die Stationszeugnisse nicht für völlig belanglos, aber wichtig ist, sie auch immer im Zusammenhang zu sehen: Wenn jemand nur in der Anwaltsstation plötzlich eine auffällig gute Note bekommen hat und der Rest eher durchschnittlich war, deutet das natürlich eher darauf hin, dass das Zeugnis aus der Anwaltsstation den Leistungsstand etwas wohlwollend beschreibt.
Insgesamt gilt aber natürlich, dass es im Grunde egal ist, welche Noten man nun in den Stationszeugnissen hat, wenn die Noten im Examen entsprechend gut sind.
Allgemein kann man m.E. aber sagen, dass 15 Punkte bei einer Großkanzlei im Allgemeinen schon wirklich gut sind. Eine vergleichbare Noteninflation wie bei so manchem Einzelkämpfer (der seinen Referendar ggf. das Zeugnis auch selbst schreiben lässt) gibt es dort nicht.
Ich persönlich halte die Stationszeugnisse nicht für völlig belanglos, aber wichtig ist, sie auch immer im Zusammenhang zu sehen: Wenn jemand nur in der Anwaltsstation plötzlich eine auffällig gute Note bekommen hat und der Rest eher durchschnittlich war, deutet das natürlich eher darauf hin, dass das Zeugnis aus der Anwaltsstation den Leistungsstand etwas wohlwollend beschreibt.
Insgesamt gilt aber natürlich, dass es im Grunde egal ist, welche Noten man nun in den Stationszeugnissen hat, wenn die Noten im Examen entsprechend gut sind.
15.06.2021, 13:39
(13.06.2021, 18:25)Gast schrieb: habe in der anwaltsstation 18 punkte bekommen (einzelanwalt)... meine übrigen zeugnisse liegen bei 11 bis 14 punkten. meint ihr, das 18-punkte-zeugnis kann bei einer bewerbung schlecht rüber kommen (vorausgesetzt, es interessiert bei der bewerbung jemanden)?
Niemand, aber auch niemand, wird diese Note ernst nehmen. Man wird sich denken, dass du sie dir entweder selbst verpasst hast oder dass dein RA dich ganz nett fand und dachte "ach komm, was soll's, juckt mich eh nicht, vielleicht bringt es ihm was".
Stationsnoten sind generell problematisch, weil sie zu den Examensnoten in der Regel sehr stark in großem Kontrast stehen, aber ich verstehe, dass man als Arbeitgeber dann - wenn schon - doch eher auf die Justizzeugnisse schaut. Da dürften 18 Pkt. fast nie vorkommen, obwohl auch die mit Noten um sich werfen.
16.06.2021, 13:01
(15.06.2021, 13:39)Gast schrieb:(13.06.2021, 18:25)Gast schrieb: habe in der anwaltsstation 18 punkte bekommen (einzelanwalt)... meine übrigen zeugnisse liegen bei 11 bis 14 punkten. meint ihr, das 18-punkte-zeugnis kann bei einer bewerbung schlecht rüber kommen (vorausgesetzt, es interessiert bei der bewerbung jemanden)?
Niemand, aber auch niemand, wird diese Note ernst nehmen. Man wird sich denken, dass du sie dir entweder selbst verpasst hast oder dass dein RA dich ganz nett fand und dachte "ach komm, was soll's, juckt mich eh nicht, vielleicht bringt es ihm was".
Stationsnoten sind generell problematisch, weil sie zu den Examensnoten in der Regel sehr stark in großem Kontrast stehen, aber ich verstehe, dass man als Arbeitgeber dann - wenn schon - doch eher auf die Justizzeugnisse schaut. Da dürften 18 Pkt. fast nie vorkommen, obwohl auch die mit Noten um sich werfen.
18 nicht, aber in der zivilstation bei uns waren bei den meisten Richtern 15 rum schon die Regel.
16.06.2021, 17:28
(16.06.2021, 13:01)Gast schrieb:(15.06.2021, 13:39)Gast schrieb:(13.06.2021, 18:25)Gast schrieb: habe in der anwaltsstation 18 punkte bekommen (einzelanwalt)... meine übrigen zeugnisse liegen bei 11 bis 14 punkten. meint ihr, das 18-punkte-zeugnis kann bei einer bewerbung schlecht rüber kommen (vorausgesetzt, es interessiert bei der bewerbung jemanden)?
Niemand, aber auch niemand, wird diese Note ernst nehmen. Man wird sich denken, dass du sie dir entweder selbst verpasst hast oder dass dein RA dich ganz nett fand und dachte "ach komm, was soll's, juckt mich eh nicht, vielleicht bringt es ihm was".
Stationsnoten sind generell problematisch, weil sie zu den Examensnoten in der Regel sehr stark in großem Kontrast stehen, aber ich verstehe, dass man als Arbeitgeber dann - wenn schon - doch eher auf die Justizzeugnisse schaut. Da dürften 18 Pkt. fast nie vorkommen, obwohl auch die mit Noten um sich werfen.
18 nicht, aber in der zivilstation bei uns waren bei den meisten Richtern 15 rum schon die Regel.
Hier sicher nicht. Und das ist das Problem. Die Note ist weniger wichtig, als der Inhalt. Manchmal gibt es auch zusätzlich eine Note wie im Arbeitszeugnis.