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AV aus Anwaltssicht
AV aus Anwaltssicht
Unregistered
 
#1
05.06.2021, 11:03
Hi, kurze Frage zum AV aus Anwaltssicht.

Muss man beim SV die Ansichten des Mandanten und die des Gegners darstellen, Wenn welche vorhanden sind ?
Da man ja als Anwalt erstmal prüfen muss was relevant ist u was nicht..

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen !
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