31.03.2019, 21:17
Hallo liebe Community,
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Thema erfahren:
Macht es Sinn, eine anwaltlich geführte Prüfungsanfechtung durchführen zu lassen, wenn man im 1. Exmamen ca. 4,8 Punkte als Durchschnitt hat, um ggf. noch auf 5,0 Punkte zu kommen?
Macht es bei so einem unschönen Examensergebnis überhaupt Sinn oder ist das 2. Examen ohnehin deutlich wichtiger?
Lielen Dank vorab!
VG
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Thema erfahren:
Macht es Sinn, eine anwaltlich geführte Prüfungsanfechtung durchführen zu lassen, wenn man im 1. Exmamen ca. 4,8 Punkte als Durchschnitt hat, um ggf. noch auf 5,0 Punkte zu kommen?
Macht es bei so einem unschönen Examensergebnis überhaupt Sinn oder ist das 2. Examen ohnehin deutlich wichtiger?
Lielen Dank vorab!
VG
01.04.2019, 06:21
Ob man 4,8 oder 5,0 Punkte hat, macht keinen Unterschied.
01.04.2019, 15:07
In der praktischen Bewerbung wird wohl der Unterschied von 4,8 zu 5,0 keinen reellen Unterschied im Ergebnis machen (klar, jemanden mit 4,9 sticht man damit aus, das versteht sich). Eine relevante Notengrenze liegt da leider noch nicht.
Die Abwägung ist daher eher, ob es dir persönlich wichtig ist, diese Note dort stehen zu haben. Das sollte man gegen den Aufwand (Kosten, Zeit & Nerven) der Prüfungsanfechtung gegenüber stellen. Da kannst du dir nur selbst eine Antwort geben.
Ansonsten würde ich empfehlen, die Konzentration jetzt in das Zweite zu stecken. Machen musst du das ohnehin und eine überzeugende Note kann dort mehr ausgleichen, als der Zugewinn von 0,2 Punkten. Die "Doppelprädikatjobs" sind ohnehin raus. Aber das zweite Examen als "Praktikerexamen" findet bei den Kanzleien durchaus Beachtung.
Die Abwägung ist daher eher, ob es dir persönlich wichtig ist, diese Note dort stehen zu haben. Das sollte man gegen den Aufwand (Kosten, Zeit & Nerven) der Prüfungsanfechtung gegenüber stellen. Da kannst du dir nur selbst eine Antwort geben.
Ansonsten würde ich empfehlen, die Konzentration jetzt in das Zweite zu stecken. Machen musst du das ohnehin und eine überzeugende Note kann dort mehr ausgleichen, als der Zugewinn von 0,2 Punkten. Die "Doppelprädikatjobs" sind ohnehin raus. Aber das zweite Examen als "Praktikerexamen" findet bei den Kanzleien durchaus Beachtung.